Karo7
Grünschnabel
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Verein - Gewerbeanmeldung |
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Hallo zusammen,
eine Frage zum Thema Gewerbeanmeldung.
Ein n. e. V. möchte für seine Mitglieder einen kleinen Mitgliederladen und Café betreiben (dienen nicht den Hauptzwecken).
Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur kostendeckendes handeln. Der Verein mietet die benötigten Flächen zu einem symbolischen Preis bei einer Genossenschaft, der er angehört. Alle Mitarbeit ist ehrenamtlich.
Muss der Verein ein Gewerbe anmelden?
VG
Karo7
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1
03.10.2019 20:17 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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RE: Verein - Gewerbeanmeldung |
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Wenn er aus den Tätigkeiten gezielt Überschüsse erwirtschaftet, die er dann gemeinnützigen Zwecken zuführt, ja.
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16
10.10.2019 12:43 |
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Solon
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Karo7
Grünschnabel
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Themenstarter
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Vielen Dank für Deine Antwort.
Und wenn er sie nicht gemeinnützigen Zwecken zuführt?
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1
10.10.2019 13:18 |
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EinQuantumRecht
Tripel-As
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,
dann erst recht.
Aber wie Civil Servant schon erwähnte, nur wenn es Überschüsse gibt.
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1
10.10.2019 15:27 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Ihr wisst ja: Gewerberechtlich relevant ist nur die Frage, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht. Nicht notwendig ist, dass diese auch anfallen.
Die Verwendung der Überschüsse ist dann gewerberechtlich irrelevant. Werden sich nicht satzungsgemäß verwendet ist dass nur noch Sache des Finanzamtes.
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16
10.10.2019 16:19 |
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Karo7
Grünschnabel
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Ok, jetzt versteh ich aber immer noch nicht ob meine Aussage
"Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur kostendeckendes handeln." überhaupt eine rechtliche Relevanz hat. Wir werden natürlich auf Einkaufspreise einen Aufschlag haben um überhaupt wirtschaften zu können, aber eine reine Gewinnerzielungsabsicht liegt eigentlich nicht vor.
Danke Euch!!
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1
10.10.2019 16:59 |
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