krueni
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liebes Forum,
bei mir liegt folgender Fall: GmbH hat 2012 seinen letzten Geschäftsführer beim Amtsgericht austreten lassen und ist in Liquidation gegangen.
Jetzt kam letzten Monat die Nachricht vom AG, dass die Liquidation beendet und das Registerblatt geschlossen ist.
Daraufhin habe ich die Firma zur Abmeldung aufgefordert das Gewerbe abzumelden, diese hat mir jetzt die Abmeldung geschickt mit den letzten aktuellen Liquidatoren.
Wenn ich das Gewerbe über das GWR abmelden möchte, steht natürlich noch der letzte Geschäftsführer bei uns drin, da dieser noch erfasst ist und bei uns nicht ausgetreten ist.
Mein Kollege ist der Meinung, dass wir die Liquidatoren nicht im GWR erfassen dürfen.
Wie verfahre ich in dieser Situation richtig?
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1
25.09.2019 11:02 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
die Liquidatoren sind die gesetzlichen Vertreter der GmbH während der Liquidation. Daher sind ihre persönlichen Daten auch in der Gewerbeanzeige zu erfassen. Aber was bedeutet das:
Zitat: |
dass die Liquidation beendet und das Registerblatt geschlossen ist. |
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Wurde die Gesellschaft bereits im Register gelöscht? Wenn ja, wäre eine Abmeldung nur noch von Amts wegen möglich, denn mit der Löschung der jur. Person existieren ja auch deren Organe (gesetzliche Vertreter) nicht mehr.
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16
25.09.2019 12:36 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Genau. Die Gesellschaft selbst kann - da nicht mehr existent - ja keine Abmeldung mehr vornehmen.
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46
26.09.2019 16:12 |
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krueni
Grünschnabel
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Zitat: |
Original von Thomas Mischner
Genau. Die Gesellschaft selbst kann - da nicht mehr existent - ja keine Abmeldung mehr vornehmen. |
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Gibt es darüber eine Rechtsgrundlage oder Kommentar?
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61
17.10.2019 15:50 |
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Peter Müller
Grünschnabel
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Gem. § 14 Abs. 1 GewO kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen, wenn die Aufgabe des Betriebes eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt. Und hier steht die Aufgabe des Betriebes doch eindeutig fest. Ich wünsche Allen noch ein schönes Wochenende.
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76
25.10.2019 09:50 |
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krueni
Grünschnabel
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Gilt dies denn auch, wenn die Firma im HR noch nicht gelöscht wurde jedoch aber die Firma im HR über ihr Vermögen aufgelöst wurde?
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91
19.03.2020 14:23 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Eine konkrete Fundstelle kann ich dazu spontan nicht angeben. Welche Unklarheiten bestehen denn noch?
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1
23.10.2019 14:42 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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nein, solange die GmbH noch nicht gelöscht ist, darf noch keine Abmeldung von Amts wegen gemacht werden, da die Firma ja noch nicht komplett abgewickelt ist
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1
19.03.2020 17:03 |
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krueni
Grünschnabel
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Zu welchem Datum wird dann von Amts wegen abgemeldet? Zum Löschdatum beim HR oder z.B. zum Datum als die GmbH in Liquidation gegangen ist/das Insolvenzverfahrein eingeleitet wurde...?
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16
20.03.2020 07:24 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
abgemeldet wird zum Datum der Betriebsaufgabe. Das ist - sofern nichts anderes bekannt ist - spätestens der Zeitpunkt der Löschung, denn die Liquidation und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen nicht notwendigerweise zur Einstellung des Gewerbebetriebs.
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1
20.03.2020 07:54 |
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