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Grünschnabel
Dabei seit: 09.08.2018
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Nächster Level: 10.000
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Moin aus Ostwestfalen in die Runde!
Seit Neustem sind die eScooter diverser Anbieter (Tier, Lime, etc.) in aller Munde.
Was derzeit auch immer wieder auftaucht, sind die sog. Juicer. Diese Juicer sind Leute, die die eScooter wieder aufladen. Dies geschieht zumeist nachts. Es gibt auch Geld für jeden aufgeladenen Scooter (~ 4€ pro Gerät).
Um sich als sog. Juicer auf den Seiten der Anbieter zu registrieren wird neben den persönlichen Daten auch eine Gewerbeanmeldung vom Anbieter verlangt.
Jetzt stellt sich aus der Sicht des Gewerbeamtes die Frage, ob hier überhaupt eine Anmeldung entgegen genommen werden muss. Der Juicer wird ja immer nur für den einen Auftraggeber, den Betreiber, tätig und erhält da eine Pauschale je Gerät. Meiner Meinung nach ist das hier dann keine selbstständige Arbeit. Der Mitarbeiter unterliegt ja auch den Weisungen des Unternehmens...
Wie seht ihr das? Ich könnte mir vorstellen, dass diese Probleme in Kürze auf uns alle zukommen, wenn sich so ein Dienst in der jeweiligen Gemeinde breit gemacht hat.
Viele Grüße aus OWL,
Steffen
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27.08.2019 15:23 |
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