Regina Hiekel
Grünschnabel
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Lebensberatung |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei uns in der Abt. Gewerbeangelegenheiten hat ein Bürger vorgesprochen zwecks Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit als Lebensberater mit der Haupttätigkeit - psychologische Beratung - sowie Lebensbewältigung, Persönlichkeitsentwicklung, Meditation. Seine Ausbildung ist Diplomsozialarbeiter.
Mit dem Gesundheitsamt wurde ebenfalls Rücksprache geführt und die Meinung ist, dass er es als gewerbliche Tätigkeit anzeigen muss. Zu den freien Berufen wird die Tätigkeit - Lebensberatung - nicht gezählt.
Könnt Ihr vielleicht dazu etwas sagen, ob Gewerbe ja oder nein.
Viele Grüße aus Cottbus
Regina Hiekel
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1
15.03.2007 17:01 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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Hallo aus Hückeswagen,
wir hatten kürzlich die selbe Anfrage und waren etwas ratlos. Hier in NRW gibt es das Gründungsnetzwerk Go! (Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft), die auf ihrer Homepage www.gewerbeanmeldung.nrw.de Informationen zu einzelnen Gewerbezweigen aufzeigen (Erlaubnispflichtigkeit usw.). Zum Gewerbe "Lebensberatung" wurde angezeigt, dass dies auch als freier Beruf und somit ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden kann. Unser Kunde hat sich dann für den "Freiberufler" entschieden.
Es kommt hier immer auf den Einzelfall an, der nicht immer einfach zu beurteilen ist. Ob das Gesundheitsamt das fachgerecht beurteilen kann, wage ich zu bezweifeln! Ich würde zweifelnde Kunden eher an die IHK verweisen.
Schönen Abend noch wünscht
Roland Kissau
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16
15.03.2007 17:27 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
die entscheidende Frage zur Abgrenzung Freier Beruf / Gewerbe ist doch, ob zur Ausübung der Tätigkeit eine höhere Bildung objektiv erforderlich ist. Da auf dieser Welt jede Menge selbsternannte "Lebensberater" herumlaufen, die über keinerlei Ausbildung verfügen, tendiere ich hier zum Gewerbe.
Th. Mischner
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1
15.03.2007 17:43 |
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pmcolonia
Routinier
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Also:
Ich sehe es auch so, dass der § 6 GewO das schon hinreichend klärt. Die Voraussetzungen sind klar. Was eine Lebensberatung mit den Heilhilfsberufen zu tun hat, ist mir auch nicht so ganz klar.
Im Übrigen würde ich in dieser Fragestellung nicht an die IHK oder das Finanzamt verweisen. Die Klärung der gewerberechtlichen Fragen sind Aufgabe der Ordnungsbehörden und die kann ich nicht einfach auf die IHK abwälzen. Ich muss als Sachbearbeiter Entscheidungen vertreten, also muss ich sie schon selbst treffen. Oder soll ich einen Offenbahrungseid leisten und erklären, ich bin nicht kompetent genug, diese Frage zu beantworten? Fragen stellen, Meinungen einholen ist alles ok, aber die nicht die Entscheidung delegieren.
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19.03.2007 09:37 |
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