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Zum Ende der Seite springen Lebensberatung
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Regina Hiekel   Zeige Regina Hiekel auf Karte Regina Hiekel ist weiblich
Grünschnabel


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Fragezeichen Lebensberatung

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

bei uns in der Abt. Gewerbeangelegenheiten hat ein Bürger vorgesprochen zwecks Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit als Lebensberater mit der Haupttätigkeit - psychologische Beratung - sowie Lebensbewältigung, Persönlichkeitsentwicklung, Meditation. Seine Ausbildung ist Diplomsozialarbeiter.
Mit dem Gesundheitsamt wurde ebenfalls Rücksprache geführt und die Meinung ist, dass er es als gewerbliche Tätigkeit anzeigen muss. Zu den freien Berufen wird die Tätigkeit - Lebensberatung - nicht gezählt.

Könnt Ihr vielleicht dazu etwas sagen, ob Gewerbe ja oder nein.


Viele Grüße aus Cottbus


Regina Hiekel
1 15.03.2007 17:01 Regina Hiekel ist offline E-Mail an Regina Hiekel senden Beiträge von Regina Hiekel suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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RE: Lebensberatung

Hallo aus Hückeswagen,

wir hatten kürzlich die selbe Anfrage und waren etwas ratlos. Hier in NRW gibt es das Gründungsnetzwerk Go! (Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft), die auf ihrer Homepage www.gewerbeanmeldung.nrw.de Informationen zu einzelnen Gewerbezweigen aufzeigen (Erlaubnispflichtigkeit usw.). Zum Gewerbe "Lebensberatung" wurde angezeigt, dass dies auch als freier Beruf und somit ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden kann. Unser Kunde hat sich dann für den "Freiberufler" entschieden.
Es kommt hier immer auf den Einzelfall an, der nicht immer einfach zu beurteilen ist. Ob das Gesundheitsamt das fachgerecht beurteilen kann, wage ich zu bezweifeln! Ich würde zweifelnde Kunden eher an die IHK verweisen.

Schönen Abend noch wünscht

Roland Kissau
2 15.03.2007 17:27 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

die entscheidende Frage zur Abgrenzung Freier Beruf / Gewerbe ist doch, ob zur Ausübung der Tätigkeit eine höhere Bildung objektiv erforderlich ist. Da auf dieser Welt jede Menge selbsternannte "Lebensberater" herumlaufen, die über keinerlei Ausbildung verfügen, tendiere ich hier zum Gewerbe.

Th. Mischner
3 15.03.2007 17:43 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Also:

Ich sehe es auch so, dass der § 6 GewO das schon hinreichend klärt. Die Voraussetzungen sind klar. Was eine Lebensberatung mit den Heilhilfsberufen zu tun hat, ist mir auch nicht so ganz klar.

Im Übrigen würde ich in dieser Fragestellung nicht an die IHK oder das Finanzamt verweisen. Die Klärung der gewerberechtlichen Fragen sind Aufgabe der Ordnungsbehörden und die kann ich nicht einfach auf die IHK abwälzen. Ich muss als Sachbearbeiter Entscheidungen vertreten, also muss ich sie schon selbst treffen. Oder soll ich einen Offenbahrungseid leisten und erklären, ich bin nicht kompetent genug, diese Frage zu beantworten? Fragen stellen, Meinungen einholen ist alles ok, aber die nicht die Entscheidung delegieren.
4 19.03.2007 09:37 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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