Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? |
Andreas Goldmann
Eroberer
  
Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 52
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 220.682
Nächster Level: 242.754
 |
|
Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? |
|
Hallo zusammen,
an mich wurde die Frage herangetragen, ob die mehr oder weniger kurzzeitige Untervermietung eines Büroraumes an immer wieder wechselnde Mieter (also auf Neudeutsch: das entgeltliche Anbieten von "Co-Working-Spaces") eine anzeigepflichtige Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 GewO darstellt.
Ich halte das für Verwaltung eigenen Vermögens, da der Vermieter auch der Eigentümer des betroffenen Grundstückes ist. Oder kommt es auf etwaige, zusätzlich erbrachte Dienstleistungen an, wie z.B. der Frühstücksservice bei der Vermietung von Ferienwohnungen?
Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Konstrukt gemacht?
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
|
|
1
13.06.2019 17:30 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.008
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.022.841
Nächster Level: 5.107.448
 |
|
mit diesem neudeutschen Begriff kann ich zwar nix anfangen, aber bei uns würde diese wohl auf eine Gewerbeanmeldung hinauslaufen... Verwaltung eigenen Vermögens ist bei uns eher, wenn etwas dauerhaft vermietet wird und man damit dann wenig Aufwand hat... bei den dauernden Wechseln hat man ja auch eine Menge Arbeit....
|
|
2
14.06.2019 08:33 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Andreas Goldmann
Eroberer
  
Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 52
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 220.682
Nächster Level: 242.754
Themenstarter
 |
|
zurück!
Ist der Aufwand, den ich als kurzfristiger Vermieter habe, von den eigentlichen Tätigkeiten her nicht derselbe, wenn auch mit höherer Schlagzahl? Ob ich zwanzigmal im Jahr einen Mietvertrag abschließe, Übergaben und Abnahmen mache oder 1 x in zwanzig Jahren ist doch von den Abläufen her gleich, nur eben häufiger...
Was sich inzwischen durch nochmaliges Telefonat mit dem Anfrager geklärt hat, ist die Tatsache, dass gelegentlich auch Catering-Leistungen für den Mieter/Pächter erbracht werden sollen, falls dies gewünscht ist. Das würde das Ganze für mich natürlich anzeigepflichtig machen.
Wenn man außerdem mal die Mieter-/Pächterseite betrachtet, könnte eine doch längerfristige Überlassung der Büroräume auch dazu führen, dass eine unselbständige Zweigstelle angemeldet werden muss.
Für weitere Meinungen wäre ich dankbar!
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
|
|
3
14.06.2019 10:02 |
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.251
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.332.361
Nächster Level: 7.172.237
 |
|
von der D...
genau die höhere Schlagzahl macht es aus, was Gewerbe von der reinen Verwaltung eigenen Vermögens ausmacht.
Und wer mietet aus welchem Grund nur kurzfristig Büroräume an und zu welchem Zweck?
Und wenn unselbständige Zweigstellen ins Gespräch kommen, hat die Anmietung gewerbliche Hintergründe?
Einiges scheint noch zu klären zu sein, bevor man das richtig beurteilen kann.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
4
14.06.2019 11:32 |
|
|
Ralf Wichterich
Routinier
 

Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 319
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.444.755
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
Guten Morgen ins Forenrund!
Ich würde gerne das Thema um einen weiteren Aspekt erweitern:
Auch bei uns macht das o.a. Modell immer mehr Schule. Wir haben bereits mehrere Gewerbetreibende, die solche Co-Working-Spaces anbieten. Mal mit der Möglichkeit für die sich dort ebenfalls anmeldenden weiteren Gewerbebetriebe, ein Büro bzw. einen Schreibtisch für gewerbliche Termine mit Kunden nutzen zu können oder mit einer zusätzlichen Dienstleitung für diese Gewerbebetriebe, Post und Telefonate entgegen zu nehmen und diese weiter zu leiten.
Wir haben die Anbieter dieser Co-Working-Plätze sowie vergleichbarer Angebote bisher hier gewerberechtlich angemeldet.
Mir machen aber mittlerweile eher einige dieser die Co-Working-Plätze nutzenden Gewerbetreibenden Bauchschmerzen.
So melden sich dort neuerdings u.a. auch erlaubnispflichte Gewerbebetriebe - zB ein Bewachungsunternehmen (GmbH), welches schon mit einer entsprechenden Erlaubnis einer anderen Kommune versehen ist - neu an. Jedoch sind die Geschäftsführer, der technische Leiter sowie diverse Mitarbeiter alle im Raum Frankfurt wohnhaft. Bezug zu Aachen, außer dass die GmbH hier erworben wurde und im hiesigen Handelsregister steht, Fragezeichen. Das Finanzamt hat mit diesem Konstrukt keine Probleme. Jedoch befinden sich an diesen Co-Working-Plätzen keinerlei Betriebsunterlagen, weil auch nicht vorgesehen. Evtl. Nachschauen bzw. Kontrollen dieses Betriebes würden ins Leere laufen, da erstens keine Unterlagen und zweitens wahrscheinlich auch keine Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens vor Ort anzutreffen sein werden. Außer dem Anbieter der Co-Working-Plätze, der aber in der Regel keinerlei Auskünfte zu dort gemeldeten Gewerbebetrieben geben kann.
Ist diese Konstellation evtl. auch wo anders bereits bekannt und wenn ja, wie wird damit umgegangen?
Grüße von einem sonnigen Westzipfel.
__________________
Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.
|
|
5
18.06.2019 08:31 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 77.934 | Views gestern: 268.382 | Views gesamt: 476.478.999
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|