Wer sich mit der Aufstellung von "Nichtgeldspielgeräten" (Unterhaltungsgeräte wie z.B. Flipper, Dart, Fun4Four, Champion) als Ersatz für das demnächst zu entfernende DRITTE GELDSPIELGERÄT beschäftigt, sollte die Vorschriften der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) kennen und beachten.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.
[Gilt natürlich auch für die aktuelle Aufstellung z. B. in Spielhallen.]
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