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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Text Gewinnversprechungen können teuer werden ...

Moin Moin aus Thüringen,

wer kennt sie nicht, die diversen "Gewinnbenachrichtigungen" im Hausbriefkasten. Für die Einen sind sie nur lästiger Papiermüll - für Andre lohnt sich das erstreiten des zugesagten Gewinns.

So entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 08.02.2007 - Az. 21 U 138/06 - wie folgt zu Gunsten des "Gewinners":

Zitat:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Fahrzeug Marke Audi, Typ A2 1,4, Farbe silbergrün-metallic, Standardausführung: Airbags für Fahrer und Beifahrer, Zentralverriegelung, elektrisches Zubehör, Servolenkung, verschiedene Aluminium-Dekorationen und Exklusivausführung: vollautomatische Klimaanlage, vier gegossene Leichtmetallfelgen, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Rückspiegel und Wagentürgriffe in Karosseriefarbe, Sonnendach, Parkleitsystem, Alarmanlage, Lenkrad und Schalthebel aus Leder und beleuchteter Make-up-Spiegel zu übergeben und zu übereignen.

Der Beklagten wird hierfür eine Frist von vier Wochen nach Rechtskraft des Urteils gesetzt, nach deren Ablauf die Klägerin die Leistung ablehnt.

Die Beklagte wird verurteilt, nach fruchtlosem Fristablauf 22.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fristablauf zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.


Urteil im Volltext:

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 14.03.2007 18:14 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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