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Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? sunrise 20.05.2019 18:19
 RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? tapier 21.05.2019 00:51
 RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? sunrise 21.05.2019 10:18
 RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? tapier 21.05.2019 16:18
 RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? tfis 21.05.2019 10:50
 RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? sunrise 21.05.2019 12:17

Autor
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sunrise sunrise ist männlich
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Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo,

an einem Gastroplatz hatte ich seit 2006 drei Geldspielgeräte. Diese wurden von mir bei Erstaufstellung jeweils mit 500 € befüllt, also insgesamt 1500 €
Die Gaststätte wurde jetzt am 30. April geschlossen. Bei der letzten Abrechnung verblieben in den Hoppern und Dispensern zusammen zirka 1400 €.
Auf diese 1400 € soll ich jetzt Vergnügungssteuer bezahlen. Die 1400 € sind meiner Meinung nach kein Gewinn, denn es ist ja nicht mehr Geld in den Hoppern/Dispensern als zu Beginn.

Wie verhält es sich denn mit der Umsatzsteuer in diesem Fall? Bei Erstaufstellung hatte ich die Füllung nicht als Geschäftsausgabe ausgewiesen. (Ich bin nicht bilanzierungspflichtig)

es grüßt sunrise
1 20.05.2019 18:19 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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tapier
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RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Dazu wäre jetzt erstmal zu wissen wie die Kommune die VgSt auslegt.
Vom Einwurf, oder von der Nettokasse.
Bei letzterem sollte die VgSt genauso berechnet werden wie in der aktiven Zeit, also vom Einwurf oder eben Saldo1.

Zu der UmsSt. kommt es darauf an ob du bei der Erstfüllung den Betrag als negative UmsSt beim FA geltend gemacht hast, wenn dem so ist wäre es ratsam diese "Entnahme" entsprechend auch als positive, also UmsSt Einahme anzugeben.

Weil eigentlich sollte ja die Röhren/Hopperfüllung als Betriebsmittel gesehen werden.
16 21.05.2019 00:51 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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sunrise sunrise ist männlich
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RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo tapier,

danke für deine Erläuterungen. Habe ich verstanden.

Zum Thema VgSt:
Vergnügungssteuer wird in dieser Gemeinde vom Saldo 2 berechnet.


es grüßt sunrise
31 21.05.2019 10:18 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
tapier
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RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Einen hab ich noch

Berechnungsgrundlage für VgSt nach Saldo2
Elekt.Kasse + Röhrenfehlmenge - Auffüllungen - Testgeld

Dafür das die VgSt ja monatlich berechnet wird und ein eventueller negativer Übertrag in den Folgemonat nicht vorgesehen ist (im Gegensatz zur UmsSt) muss eigentlich auch der Röhrenbestand am Anfang des Zeitraumes als Füllung, und der Bestand am Ende als Entnahme gesehen werden.

Die abzuführende UmsSt. muss aber vom Saldo1 errechnet werden, im Saldo 1 ist die UmSt enthalten


Ach ja, wenn du deine Erstfüllung ordnungsgemäß durch den Einwurf (im Auffüllmodus), und nicht manuell in den Hopper/Röhre durchgeführt hast, vermindert diese selbstverständlich den Saldo2.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 21.05.2019 16:25.

16 21.05.2019 16:18 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Die Hopperfüllung zu Beginn hat ja deine Vergnügungsteuer gemindert und jetzt zahlst du sie nach.
Nullsummenspiel.
1 21.05.2019 10:50 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Hallo tfis,

auch dir danke für deinen Beitrag.

Eine Erstbefüllung vermindert doch aber nicht mein Saldo 2, oder? Damit hat sich doch auch nicht meine VgSt. zu Beginn (bei der ersten Abrechnung) vermindert. Kopfkratz

es grüßt sunrise
16 21.05.2019 12:17 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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