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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung

...ein weiteres Schutzziel ist die Stärkung des Manipulationsschutzes zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielgeräten.....

Stufe 1
IT-Sicherheitsgutachten (für Bauarten, welche ab dem 10. 05. 2015 zugelassen worden sind)

Stufe 2
gesicherte Datenaufzeichnung der Daten der Kontrolleinrichtung um in geeigneter Form alle Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zu dokumentieren (für Bauarten, welche ab dem 10. 02. 2016 zugelassen worden sind)

Was ist jedoch technisch -zumindest aktuell- nicht möglich?


Grüße

__________________
gmg
1 11.05.2019 16:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Ich weiss es nicht und bitte höflichst um Erklärung

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rooobert: 11.05.2019 18:04.

2 11.05.2019 18:02 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
Solon
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Die Daten der Kontrolleinrichtung können den Kasseninhalt nicht dokumentieren.

Grüße

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gmg
3 11.05.2019 21:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo,
das Kontrollmodul kann nach seinem Algorithmus nur die Einsätze, Gewinne und dementsprechend logischerweise den Saldo 1 berechnen.

Es sorgt des weiteren nur noch das die maximalen Stundenwerte von Einsätzen und Gewinnen eingehalten werden. Wohlgemerkt nur für die laufende Stunde.
Langfristige Daten, die die langfistigen, durchschnittlichen Stundenverluste der Kunden aufzeigen würden, werden nicht aufgezeichnet.

Der Kasseninhalt, also der Saldo 2, hat nicht viel mit dem Saldo 1 zu tun, da dieser kurzfristig durch Auffüllungen oder Entnahmen, soweit sie ordnungsgemäß durchgeführt und vom Automaten entsprechend registriert worden sind, beliebig verändert werden kann. Nicht ordnungsgemäße Auffülungen oder Entnahmen werden vom Automaten erst bei Leerspielungen registriert.

Der Saldo 1 ist entsprechend der Betrag den der Automat tatsächlich erwirtschaftet hat und gleich der Differenz von Einsätzen und Gewinnen des Kontrollmoduls.

Werden alle Saldo 2 Werte von der Aufstellung bis zur Entfernung eines Automaten summiert, so sollten sie der Summe des Saldo 1 entsprechen. Das setzt natürlich voraus, dass keine Manipulationen, Falschgelder etc. eingewrirkt haben.

Sowas sollten eigentlich Steuerbeamte und sonstige Beamten, die mit der Branche zu tun haben, wissen.

Gruß, Zeus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 11.05.2019 23:33.

4 11.05.2019 23:32 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Zitat:
Original von Zeus
Hallo,
das Kontrollmodul kann nach seinem Algorithmus nur die Einsätze, Gewinne und dementsprechend logischerweise den Saldo 1 berechnen.

Es sorgt des weiteren nur noch das die maximalen Stundenwerte von Einsätzen und Gewinnen eingehalten werden. Wohlgemerkt nur für die laufende Stunde.
Langfristige Daten, die die langfistigen, durchschnittlichen Stundenverluste der Kunden aufzeigen würden, werden nicht aufgezeichnet.

Der Kasseninhalt, also der Saldo 2, hat nicht viel mit dem Saldo 1 zu tun, da dieser kurzfristig durch Auffüllungen oder Entnahmen, soweit sie ordnungsgemäß durchgeführt und vom Automaten entsprechend registriert worden sind, beliebig verändert werden kann. Nicht ordnungsgemäße Auffülungen oder Entnahmen werden vom Automaten erst bei Leerspielungen registriert.

Der Saldo 1 ist entsprechend der Betrag den der Automat tatsächlich erwirtschaftet hat und gleich der Differenz von Einsätzen und Gewinnen des Kontrollmoduls.

Werden alle Saldo 2 Werte von der Aufstellung bis zur Entfernung eines Automaten summiert, so sollten sie der Summe des Saldo 1 entsprechen. Das setzt natürlich voraus, dass keine Manipulationen, Falschgelder etc. eingewrirkt haben.

Sowas sollten eigentlich Steuerbeamte und sonstige Beamten, die mit der Branche zu tun haben, wissen.

Gruß, Zeus


Hallo Zeus,

ich danke für die Bestätigung meiner Aussage und die restlichen detaillierten fehlerfreien Aussagen zum Geldspielgerät!
Auch die Aussagen bezüglich Saldo 1 und Saldo 2 decken sich mit meinen Studien.

Die im Beitrag Nr. 1 postulierte Aussage stammt von der PTB.
Ich habe diese der PTB Mitteilung 127, Heft Nr.1, S. 61 ff. entnommen.

Thema:
Auswirkungen der neuen SpielV auf den Zulassungsprozess


Grüße

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gmg
5 12.05.2019 06:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg:
Die im Beitrag Nr. 1 postulierte Aussage stammt von der PTB.
Ich habe diese der PTB Mitteilung 127, Heft Nr.1, S. 61 ff. entnommen.

Man sollte die PTB allerdings fair, d. h. vollständig zitieren:
Zitat:
Die nächste Verschärfung der Sicherungsmaßnahmen folgte am 10.02.2016 durch die Vorgabe, dass alle neu zugelassenen Bauarten die Daten der Kontrolleinrichtung gesichert aufzeichnen müssen, um in geeigneter Form alle Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zu dokumentieren. Weiterführende Informationen werden im Kapitel 3.2 dargestellt.

und dann in 3.2.
Zitat:
Einsatz und Gewinn sind hierbei selbsterklärend, der Kasseninhalt ist die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen.

Auch eine Registrierkasse "weiß" nicht sicher, was in der Schublade ist. Sie "kennt" nur die Brutto-Umsätze und die MwSt-Sätze. Nicht alle Registrierkassen zeichnen den vom Kunden zum Bezahlen gegebenen Betrag und das zurückgegebene Wechselgeld auf.

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PeterSt
6 12.05.2019 16:49 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Zitat:
Original von PeterSt

und dann in 3.2.
Zitat:
Einsatz und Gewinn sind hierbei selbsterklärend, der Kasseninhalt ist die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen.



... Also ist mit dem Kasseninhalt der Saldo 1 definiert, und nicht der für die Aufsteller als Saldo 2 bekannte "körperliche" Kasseninhalt.

Das Kontrollmodul erfasst den Saldo 1 und entsprechend laut Definition für die PTB den Kasseninhalt. Was offensichtlich auch richtig und auch so gewollt ist, da der Saldo1 das tatsächliche Einspielergebnis darstellt.

Gruß Zeus
7 12.05.2019 19:00 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Ja, ich denke, dass dies so richtig ist. Das klar darzulegen, dafür ist auch die Verfahrensdokumentation da.

Schließlich gehören auch die Betstände, etwa in den Hoppern, zum Betriebsvermögen, auch wenn sie nicht bzw. erst später via Kassierung auf dem Konto landen.

Da geht es dem Bäcker mit den diversen, den Mitarbeitern zugeordneten Registrierkassenschubladen nicht anders.

Grüße

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PeterSt
8 12.05.2019 19:31 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Also auf Deutsch , wir können weitermachen wie bisher Weißnicht
9 12.05.2019 21:09 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Zitat:
Original von Rooobert:
Also auf Deutsch , wir können weitermachen wie bisher

Es gab bisher keinen Anlass, einheitlich zu verfahren. Selbst in Zukunft sehe ich keine Zwangsläufigkeit dafür, wenn auch gute Argumente.

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PeterSt
10 13.05.2019 08:22 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Also bei meinen Streifen wird die elektr. gez. Kasse ziemlich genau ausgerechnet und stimmt auch meisstens, es sei denn es wird mal ein kaputter Schein nicht ausbezahlt. Verstehe das Problem nicht so ganz ?
11 14.05.2019 13:43 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Zitat:
Origninal von Rooobert:
Also bei meinen Streifen wird die elektr. gez. Kasse ziemlich genau ausgerechnet [...] Verstehe das Problem nicht so ganz ?

Klares JA.

Diese physische Kassenzählung wird nicht durch das Kontrollmodul überwacht. Sie wird bei "Version 2" auch nicht signiert, weil es keinen Sinn machen würde.

Das Kontrollmodul zählt nur Einsätze und Gewinne sowie mittelbar deren Differenz als Zunahme des Betriebsvermögens. Darum geht es hier im Thread.

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Ok , aber das eine ergibt sich aus dem anderen, logischerweise.
Aber Danke für deine Erläuterung , und an all die Betriebsprüfer, mit dem nötigen mathematischem Sachverstand, die wir bisher hatten , was ja nicht selbstverständlich scheint !?
13 15.05.2019 16:59 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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