Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung |
gmg
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Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung |
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...ein weiteres Schutzziel ist die Stärkung des Manipulationsschutzes zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielgeräten.....
Stufe 1
IT-Sicherheitsgutachten (für Bauarten, welche ab dem 10. 05. 2015 zugelassen worden sind)
Stufe 2
gesicherte Datenaufzeichnung der Daten der Kontrolleinrichtung um in geeigneter Form alle Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zu dokumentieren (für Bauarten, welche ab dem 10. 02. 2016 zugelassen worden sind)
Was ist jedoch technisch -zumindest aktuell- nicht möglich?
Grüße
__________________ gmg
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1
11.05.2019 16:55 |
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Solon
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Die Daten der Kontrolleinrichtung können den Kasseninhalt nicht dokumentieren.
Grüße
__________________ gmg
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3
11.05.2019 21:12 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
das Kontrollmodul kann nach seinem Algorithmus nur die Einsätze, Gewinne und dementsprechend logischerweise den Saldo 1 berechnen.
Es sorgt des weiteren nur noch das die maximalen Stundenwerte von Einsätzen und Gewinnen eingehalten werden. Wohlgemerkt nur für die laufende Stunde.
Langfristige Daten, die die langfistigen, durchschnittlichen Stundenverluste der Kunden aufzeigen würden, werden nicht aufgezeichnet.
Der Kasseninhalt, also der Saldo 2, hat nicht viel mit dem Saldo 1 zu tun, da dieser kurzfristig durch Auffüllungen oder Entnahmen, soweit sie ordnungsgemäß durchgeführt und vom Automaten entsprechend registriert worden sind, beliebig verändert werden kann. Nicht ordnungsgemäße Auffülungen oder Entnahmen werden vom Automaten erst bei Leerspielungen registriert.
Der Saldo 1 ist entsprechend der Betrag den der Automat tatsächlich erwirtschaftet hat und gleich der Differenz von Einsätzen und Gewinnen des Kontrollmoduls.
Werden alle Saldo 2 Werte von der Aufstellung bis zur Entfernung eines Automaten summiert, so sollten sie der Summe des Saldo 1 entsprechen. Das setzt natürlich voraus, dass keine Manipulationen, Falschgelder etc. eingewrirkt haben.
Sowas sollten eigentlich Steuerbeamte und sonstige Beamten, die mit der Branche zu tun haben, wissen.
Gruß, Zeus
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 11.05.2019 23:33.
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4
11.05.2019 23:32 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Zeus
Hallo,
das Kontrollmodul kann nach seinem Algorithmus nur die Einsätze, Gewinne und dementsprechend logischerweise den Saldo 1 berechnen.
Es sorgt des weiteren nur noch das die maximalen Stundenwerte von Einsätzen und Gewinnen eingehalten werden. Wohlgemerkt nur für die laufende Stunde.
Langfristige Daten, die die langfistigen, durchschnittlichen Stundenverluste der Kunden aufzeigen würden, werden nicht aufgezeichnet.
Der Kasseninhalt, also der Saldo 2, hat nicht viel mit dem Saldo 1 zu tun, da dieser kurzfristig durch Auffüllungen oder Entnahmen, soweit sie ordnungsgemäß durchgeführt und vom Automaten entsprechend registriert worden sind, beliebig verändert werden kann. Nicht ordnungsgemäße Auffülungen oder Entnahmen werden vom Automaten erst bei Leerspielungen registriert.
Der Saldo 1 ist entsprechend der Betrag den der Automat tatsächlich erwirtschaftet hat und gleich der Differenz von Einsätzen und Gewinnen des Kontrollmoduls.
Werden alle Saldo 2 Werte von der Aufstellung bis zur Entfernung eines Automaten summiert, so sollten sie der Summe des Saldo 1 entsprechen. Das setzt natürlich voraus, dass keine Manipulationen, Falschgelder etc. eingewrirkt haben.
Sowas sollten eigentlich Steuerbeamte und sonstige Beamten, die mit der Branche zu tun haben, wissen.
Gruß, Zeus |
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Hallo Zeus,
ich danke für die Bestätigung meiner Aussage und die restlichen detaillierten fehlerfreien Aussagen zum Geldspielgerät!
Auch die Aussagen bezüglich Saldo 1 und Saldo 2 decken sich mit meinen Studien.
Die im Beitrag Nr. 1 postulierte Aussage stammt von der PTB.
Ich habe diese der PTB Mitteilung 127, Heft Nr.1, S. 61 ff. entnommen.
Thema:
Auswirkungen der neuen SpielV auf den Zulassungsprozess
Grüße
__________________ gmg
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5
12.05.2019 06:32 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg:
Die im Beitrag Nr. 1 postulierte Aussage stammt von der PTB.
Ich habe diese der PTB Mitteilung 127, Heft Nr.1, S. 61 ff. entnommen. |
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Man sollte die PTB allerdings fair, d. h. vollständig zitieren:
Zitat: |
Die nächste Verschärfung der Sicherungsmaßnahmen folgte am 10.02.2016 durch die Vorgabe, dass alle neu zugelassenen Bauarten die Daten der Kontrolleinrichtung gesichert aufzeichnen müssen, um in geeigneter Form alle Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zu dokumentieren. Weiterführende Informationen werden im Kapitel 3.2 dargestellt. |
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und dann in 3.2.
Zitat: |
Einsatz und Gewinn sind hierbei selbsterklärend, der Kasseninhalt ist die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen. |
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Auch eine Registrierkasse "weiß" nicht sicher, was in der Schublade ist. Sie "kennt" nur die Brutto-Umsätze und die MwSt-Sätze. Nicht alle Registrierkassen zeichnen den vom Kunden zum Bezahlen gegebenen Betrag und das zurückgegebene Wechselgeld auf.
__________________ PeterSt
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6
12.05.2019 16:49 |
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Zeus
Tripel-As
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Zitat: |
Original von PeterSt
und dann in 3.2.
Zitat: |
Einsatz und Gewinn sind hierbei selbsterklärend, der Kasseninhalt ist die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen. |
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... Also ist mit dem Kasseninhalt der Saldo 1 definiert, und nicht der für die Aufsteller als Saldo 2 bekannte "körperliche" Kasseninhalt.
Das Kontrollmodul erfasst den Saldo 1 und entsprechend laut Definition für die PTB den Kasseninhalt. Was offensichtlich auch richtig und auch so gewollt ist, da der Saldo1 das tatsächliche Einspielergebnis darstellt.
Gruß Zeus
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7
12.05.2019 19:00 |
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PeterSt
Tripel-As
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Ja, ich denke, dass dies so richtig ist. Das klar darzulegen, dafür ist auch die Verfahrensdokumentation da.
Schließlich gehören auch die Betstände, etwa in den Hoppern, zum Betriebsvermögen, auch wenn sie nicht bzw. erst später via Kassierung auf dem Konto landen.
Da geht es dem Bäcker mit den diversen, den Mitarbeitern zugeordneten Registrierkassenschubladen nicht anders.
Grüße
__________________ PeterSt
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8
12.05.2019 19:31 |
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Rooobert
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Also auf Deutsch , wir können weitermachen wie bisher
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9
12.05.2019 21:09 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Rooobert:
Also auf Deutsch , wir können weitermachen wie bisher |
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Es gab bisher keinen Anlass, einheitlich zu verfahren. Selbst in Zukunft sehe ich keine Zwangsläufigkeit dafür, wenn auch gute Argumente.
__________________ PeterSt
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10
13.05.2019 08:22 |
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Rooobert
Routinier
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Also bei meinen Streifen wird die elektr. gez. Kasse ziemlich genau ausgerechnet und stimmt auch meisstens, es sei denn es wird mal ein kaputter Schein nicht ausbezahlt. Verstehe das Problem nicht so ganz ?
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14.05.2019 13:43 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Origninal von Rooobert:
Also bei meinen Streifen wird die elektr. gez. Kasse ziemlich genau ausgerechnet [...] Verstehe das Problem nicht so ganz ? |
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Klares JA.
Diese physische Kassenzählung wird nicht durch das Kontrollmodul überwacht. Sie wird bei "Version 2" auch nicht signiert, weil es keinen Sinn machen würde.
Das Kontrollmodul zählt nur Einsätze und Gewinne sowie mittelbar deren Differenz als Zunahme des Betriebsvermögens. Darum geht es hier im Thread.
__________________ PeterSt
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12
15.05.2019 08:22 |
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Rooobert
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Ok , aber das eine ergibt sich aus dem anderen, logischerweise.
Aber Danke für deine Erläuterung , und an all die Betriebsprüfer, mit dem nötigen mathematischem Sachverstand, die wir bisher hatten , was ja nicht selbstverständlich scheint !?
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15.05.2019 16:59 |
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