Imbis mit Alkohol abgelehnt und dann auch ohne Alkohol abgelehnt |
bauzo
Grünschnabel
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Imbis mit Alkohol abgelehnt und dann auch ohne Alkohol abgelehnt |
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Guten Morgen,
wie seht ihr das.
Antragsteller stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Imbis mit Alkoholausschank. Der Antrag wird abgelehnt mit Begründung Steuerschulden -> Unzuverlässig.
Der Antragsteller zeigt eine Gewerbeanmeldung an des gleichen Imbis, nun ohne Alkoholausschank. Das Gewerbeamt lehnt schon wieder ab, obwohl es ein erlaubnisfreies Gewerbe ist, wegen Verweis auf Unzuverlässigkeit?
Geht das?
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21.04.2019 10:17 |
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Solon
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Bei wem durch die zuständige Behörde festgestellt wurde, dass er/sie gewerberechtlich unzuverlässig ist, darf noch nicht mal eine "Tupper-Vertretung" betreiben.
Und eine erlaubnisfreie Gaststätte ist auch eine Gaststätte, für die man halt nur keine gesonderte Gaststättenerlaubnis benötigt.
Daher ist das schon alles korrekt gelaufen!
Viele Grüße,
Roland Kissau
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3
23.04.2019 13:25 |
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