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Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagungsverfahren - Fragen zum Ablauf
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bauzo bauzo ist männlich
Grünschnabel


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Gewerbeuntersagungsverfahren - Fragen zum Ablauf

Hallo,

wer kennt sich aus im Ablauf zu Gewerbeuntersagungsverfahren, weil ein Gewerbetreibender seine Steuern nicht bezahlt.

- Wer leitet dieses Verfahren ein? Das Ordnungsamt? Das Steueramt? Finanzamt?
- Wie sieht der Ablauf aus, in welcher Form wird der Gewerbetreibende informiert und wie läuft das ganze ab?
- Wer schließt den Betrieb? Wird versiegelt?

Würde mich über Infos freuen.
1 23.03.2019 12:27 bauzo ist offline E-Mail an bauzo senden Beiträge von bauzo suchen
Solon
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Greenhorn Greenhorn ist männlich
Tripel-As


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Füttern Sie uns vorab gern noch mit ein paar Details: Was genau möchten Sie wissen? Fakultativ: Inwiefern sind Sie mit diesem Thema befasst?
2 25.03.2019 10:02 Greenhorn ist offline E-Mail an Greenhorn senden Beiträge von Greenhorn suchen
Solon
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GewerbePlbg GewerbePlbg ist weiblich
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Guten Tag,

ich hätte speziell zur Verfahrenseinleitung eine Frage. Bisher hatte ich immer einen Antrag zum Beispiel vom Finanzamt aufgrund von Steuerschulden. Nun hab ich eine Anfrage von der Arbeitsagentur erhalten, ob bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, da der Gewerbetreibende die Summe x schuldet. Daraufhin habe ich nur die Auskunft erteilt, dass kein Antrag vorliegt.
Kann man die Anfrage allein als Beginn gelten lassen? Oder benötigt man zwingend einen Antrag?
In meinem Fall lässt die Summe auf jeden Fall auf Unzuverlässigkeit schließen. Ich hatte daher auch um einen Antrag gebeten, jedoch wurde mir nur eine Forderungsübersicht übermittelt, woraus sich die Schulden zusammen setzen. Soll ich also auf einen Antrag pochen oder kann ich die GU einleiten?
In der GU könnte man ja dann schreiben: "Aufgrund der Mitteilung der Arbeitsagentur wurde das Verfahren gegen Sie eingeleitet." oder so ähnlich.
3 25.03.2019 14:48 GewerbePlbg ist offline Beiträge von GewerbePlbg suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, wenn der Behörde Hinweise auf eine mögliche Unzuverlässigkeit vorliegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Ggf. so bezeichnete Schreiben Dritter sind keine "Anträge" im rechtlichen Sinn.
4 25.03.2019 14:59 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
GewerbePlbg GewerbePlbg ist weiblich
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Ok. Vielen Dank schon einmal.

Mit der Verfahrenseinleitung beginne ich ja dann alle möglichen Behörden nach Anhaltspunkten zur Unzuverlässigkeit abzufragen.
Ich tue mich da immer sehr schwer mit den Krankenkassen. Ich habe im Forum dazu gelesen, dass ich bei der Rentenversicherung anfrage, bei welchen Krankenkassen die Beschäftigten versichert sind. Ist das richtig?
Es gibt ja die Deutsche Rentenversicherung, aber zum Beispiel gibt es auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung?
Wen frage ich alles an? Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
5 28.03.2019 10:32 GewerbePlbg ist offline Beiträge von GewerbePlbg suchen
Poski
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RE: Gewerbeuntersagungsverfahren - Fragen zum Ablauf

Könntest du da was passendes gefunden?
6 25.06.2019 09:00 Poski ist offline E-Mail an Poski senden Beiträge von Poski suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Guckst du mal.

Das Aktenblatt habe ich mir anfangs zusammengebastelt, um den Ablauf des Verfahrens besser zu verinnerlichen.

Bzgl. der abfragenden Behörden nehme ich grds. die, die dort aufgeführt sind. Krankenkassen oder sonst. Stellen dann, wenn ich da Infos habe.
Da ich auch die Gewerbeauskünfte mache und mein GEVE das zum Gewerbebetrieb speichert, habe ich darüber manchmal Anhaltspunkte, wenn KK z.B. Gewerbeauskunftsersuchen wollten.

Habe ich keinerlei Hinweise darauf, dann lasse ich KK weg.

Die Schreiben von anderen Behörden bzgl. GU-Verfahren sind als Anregungen zu verstehen und wie Thomas Mischner schon ausgeführt hat, nicht als Anträge. Heißt also auch, dass das FA oder sonst wer keinen Anspruch darauf hat, dass wir das zwingend durchführen müssen. Es liegt in deinem Ermessen, was sich natürlich auf Null reduziert, wenn derjenige weiß Gott wie viel Steuerschulden hat.

Wenn eine Behörde mir also berichtet, dass ein Gewerbetreibender unzuverlässig sei, prüfe ich v.A.w., ob ich ein GU-Verfahren einleite.
Ich mache dann meistens meine Abfragen, um einen Überblick zu bekommen. Kommt da was bei rum, kriegt der Betroffene ein Schreiben, dass gegen ihn ein GU-Verfahren eingeleitet wurde + beigefügtes Merkblatt. Das habe ich mal gestrickt, weil meiner Erfahrung nach den meisten Leuten überhaupt nicht bewusst ist, wie ernst und unlustig ein GU-Verfahren ist. Ich hatte tatsächlich die Erfahrung, dass jemand zwar zur Kenntnis genommen hat, dass ich ein GU-Verfahren eingeleitet habe, aber er nicht gecheckt hat, um was es da tatsächlich geht. Seit dem ich das Merkblatt mitschicke, reagieren die Leute eher. Zumindest meine ich das

Dateianhänge:
pdf Aktenblatt_GUverfahren.pdf (123,20 KB, 419 mal heruntergeladen)
pdf Merkblatt_GU.pdf (85 KB, 449 mal heruntergeladen)


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7 28.06.2019 08:44 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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OH Gerade erst gesehen, dass der Thread schon im März eröffnet wurde...

Egal...wer was damit anfangen kann...bitteschön smile

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8 28.06.2019 08:46 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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