unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Bücher-Ecke » Zuverlässigkeitsprüfung bei Gewerbeanmeldung nach BbgGastG » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Zuverlässigkeitsprüfung bei Gewerbeanmeldung nach BbgGastG
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
PS-Teltow PS-Teltow ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.03.2019
Beiträge: 1
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.851
Nächster Level: 2.074

223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






smile Zuverlässigkeitsprüfung bei Gewerbeanmeldung nach BbgGastG

Hallo zusammen,

ich bin im Gewerbeamt seit 01.01.2019 neu mit dabei und stoße jetzt mit meiner Kollegin auf einen Fall wo wir nicht weiter wissen...vllt. kann uns jmd. helfen. Augenzwinkern

Ein Bürger möchte ein Gaststätten-Gewerbe mit Alkoholausschank anmelden. Dazu hat er uns zunächst eine Bescheinigung in Steuersachen gem. § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BbgGastG eingereicht; dem Inhalt nach wird er bei dem ausstellenden Berliner Finanzamt nicht geführt, es liegen jedoch größere Steuerrückstände vor. Nach telefonischer Auskunft teilte meiner Kollegin das Finanzamt weiterhin mit, dass die Steuerschulden aus einer früheren gewerblichen Tätigkeit („Imbiss-Betrieb“ - jetzt soll ein Café angemeldet werden) hervorgingen, die im Jahr 2008 aufgegeben wurde. Bis 2014 wurde er dann weiter beim Finanzamt geführt, jetzt nicht mehr. Der Mitarbeiter hat auch geprüft, ob er in einem anderen Finanzamt geführt wird – negativ.

Weiterhin reichte uns der potentielle Gewerbetreibende ein Schreiben seiner Insolvenzverwalterin ein, in der sie bestätigt, dass das Vermögen aus der zukünftigen selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Wir haben auch schon bei der ehem. zuständigen Gewerbebehörde angefragt und da kam nur die Mitteilung , dass keine Tatsachen die für eine Unzuverlässigkeit sprechen vorliegen würden.

Der Bürger wollte nun wissen, ob es überhaupt Sinn macht, auch den Nachweis über das beantragte Führungszeugnis und die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 BbgGastG) vorzulegen.

Könnt Ihr uns sagen, ob die Gewerbeanmeldung – sofern auch die anderen beiden Nachweise vorliegen – ohne weitere Veranlassung entgegen genommen werden soll? Ist das laufende Insolvenzverfahren als Hinweis auf ungeordnete Vermögensverhältnisse auch für das zu Verfahrensbeginn nicht vorhandene Gewerbe zu werten? Oder ist das neue Gewerbe anzumelden, da die Schulden aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Insolvenzmasse gehören?


Vielen Dank im Voraus! smile
1 22.03.2019 11:34 PS-Teltow ist offline E-Mail an PS-Teltow senden Beiträge von PS-Teltow suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.313.874
Nächster Level: 22.308.442

1.994.568 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









ich würden in so einem Fall zunächst weitere Erkenntnisse zum Insolvenzverfahren einholen.
- Wann wurde es eröffnet?
- Woher resultieren die unbeglichenen Schulden?
- In welcher Phase befindet sich das Verf.?

Dass er FZ und GZR nicht gleich beantragt hat, könnte ein Indiz dafür sein, dass es vielleicht Verfahren gab oder gibt, die mit der Überschuldung zusammenhängen. Ich würde in einem solchen Fall auch die Polizei beteiligen. Es kommt vor, dass gegen überschuldete Leute wegen Eingehungsbetruges ermittelt worden ist. Ich glaube, dass viele dieser Verfahren nach den §§ 153 ff. StPO eingestellt werden, obwohl die Taten begangen wurden. Insofern können die Sachverhalte (und sollten es auch) gewerberechtlich frei gewürdigt werden.

Empfehlung: Derartige Spezial-Fragen zukünftig im geschlossenen Forenbereich posten.

Gruß

CS
2 22.03.2019 13:47 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Bücher-Ecke » Zuverlässigkeitsprüfung bei Gewerbeanmeldung nach BbgGastG


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.178
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.600
Antworten: 4
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.633
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     01.01.2024 12:01 von Puz_zle   Views: 2.178.936
Antworten: 36
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 348.191
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 299.933 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.979.924


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 76 | Gesamt: 0.206s | PHP: 99.51% | SQL: 0.49%