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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO
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Margret P. Margret P. ist weiblich
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Fragezeichen Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO

Ich habe folgendes Problem: Eine Kfz-Werkstatt ist seit fast drei Jahren angemeldet und führt Arbeiten des Kfz-Techniker-Handwerks aus. Der Betriebsinhaber hat selbst keinen Meistertitel und auch keinen Meister beschäftigt. Auf Veranlassung der Handwerkskammer führe ich als zuständige Behörde ein Verfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO durch. IHK hat auch schon Zustimmung zur Betriebsschließung erteilt.
Nun meine Frage: wie kann ich verhindern, dass die Kfz-Techniker-Arbeiten weiter ausgeübt werden? Einfachere Arbeiten wie z.B. Reifen wechseln darf eine Kfz-Werkstatt ja ohne Meister ausführen.
Wenn ich die Betriebsräume versiegeln würde, könnte gar nichts mehr ausgeführt werden - auch die erlaubten Tätigkeiten nicht.
Hat jemand Erfahrung auf dem Gebiet? Muster für Anhörung und Durchsetzung Versiegelung wären sehr hilfreich. Außerdem: wie setze ich eine Versiegelung praktisch um?
Mir fehlt da jegliche Erfahrung.

Moin
1 20.03.2019 09:33 Margret P. ist offline E-Mail an Margret P. senden Beiträge von Margret P. suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO

Hallo,

ich würde denjenigen erst einmal anhören. Sowie ich den Sachverhalt verstehe, ist die Anhörung noch nicht erfolgt. Mal schauen, ob und was derjenige äußert. Falls dann ein Untersagungsbescheid erlassen wird, käme für mich eher die Androhung eines Zwangsgeldes in Betracht. Dies deshalb, da dort auch Tätigkeiten ausgeführt werden können, für die es keine Meisterqualifikation bedarf. Bei einer Versiegelung wären ihm diese Tätigkeiten verwehrt, was meines Erachtens unverhältnismäßig wäre.

Gruß
HBinder
2 21.03.2019 14:20 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Margret P. Margret P. ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Margret P.


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Hallo,

die Anhörung ist bereits erfolgt. Da der Betriebsinhaber sich darauf nicht gerührt hat erfolgte eine Vor-Ort-Kontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass Arbeiten des Kfz-Techniker-Handwerks ausgeführt werden ohne dafür berechtigt zu sein.
Dem Betriebsinhaber wurde unter kurzer Fristsetzung nochmals Möglichkeit gegeben, sich mit HWK in Verbindung zu setzen, um einen syrischen Asylbewerber, der Aufenthaltserlaubnis hat und in Syrien als Kfz-Technik-Meister gearbeitet hat, als Betriebsleiter anerkennen zu lassen. Außerdem wollte Betriebsinhaber Ausnahmegenehmigung aufgrund § 8 HwO dort beantragen.
HWK hat alles abgelehnt. Deshalb bin ich wieder am Zug und muss baldmöglichst den Bescheid nach § 16 Abs. 3 HWO erlassen.

Gruß
3 21.03.2019 15:31 Margret P. ist offline E-Mail an Margret P. senden Beiträge von Margret P. suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Handwerksuntersagung

Hallo,

im vorliegenden Fall schließe ich mich dem Kollegen Binder an, erstmal im Bescheid angemessenes Zwangsgeld (mindestens 4-stellig) androhen und aufschiebend bedingt festsetzen.

Du kannst auch direkt androhen, sollte das erste Zwangsgeld keine Wirkung zeigen, dass dann der Betrieb geschlossen und versiegelt wird. Dann hat er auch seine Chance verwirkt, die erlaubten Tätigkeiten weiter auszuüben.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
4 22.03.2019 07:45 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
C.Stapler   Zeige C.Stapler auf Karte C.Stapler ist männlich
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Gruß aus dem Vogelsberg,

Parallel dazu, würde ich noch ein OWI-Verfahren wegen unberechtigter Handwerksausübung einleiten.
5 25.03.2019 14:03 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Meiner Auffassung nach wäre zunächst taktisch besser gewesen, wenn man ein Owi-Verfahren macht. Dort sieht man dann auch, welche Tätigkeiten er tatsächlich gemacht hat. Dann kümmer ich mich um die Zukunft.......

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
6 26.03.2019 15:14 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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