Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
aus Thüringen,
der „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ wurde nun als besonders eilbedürftige Vorlage in den Bundesrat eingebracht > BR-Drs. 97/19 vom 1. März 2019
Mit dem Artikelgesetz sollen insbesondere die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, u. a. auch bei der Prüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbes, erweitert werden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
RE: Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
aus Thüringen,
das (Artikel-) Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ist heute im > BGBl. Teil I Nr. 27 verkündet worden und tritt im Wesentlichem am 18. Juli 2019 in Kraft.
Weitere Informationen hierzu gibt’s u. a. auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zum Thema „Zoll“ >
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