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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019

Moin

Die Durchsicht der Datenbank der PTB hat ergeben, dass nunmehr die verschiedenen Softwareversionen der Nachbaugeräte des Herstellers PSM Tec der BA 4023 mit einer Verfristung - diese wirksam auf den 01. 05. 2019 - versehen worden sind.

Grüße

__________________
gmg
1 25.01.2019 15:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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walterf walterf ist männlich
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RE: Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019

Ich frage mich, warum werden diese Softwareversionen befristet?
Bedeutet ja letztendlich, wenn man die weiterbetreiben würde, ist illegales Glücksspiel angesagt.

War da der Wurm drin, haben die einen Mist verkauft oder was?

Mir geht langsam diese Scheixxx tierisch auf den Beutel!!!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 26.01.2019 16:13.

2 26.01.2019 15:47 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von gmg


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RE: Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019

War für diesen Herstellers wohl das erste Mal.
Die Sache mit der Verfristung der Software.

Und nun gehen die Jungs auch noch Richtung NL:

Zitat on
Die Spielkultur in Holland bekommt jetzt eine Bereicherung. Im November hat die psmtec GmbH in Illertissen die Zulassung für den holländischen Markt bekommen. Mit der Genehmigung der zuständigen Behörde – der Gaming Authority in Den Haag – dürfen ab sofort und mit unbegrenzter Laufzeit die Geräte MAXIMUS SLANT und MAXIMUS ROCK'IT mit dem umfangreichen Spielepaket Arcadyon in niederländischen Casinos aufgestellt werden.
Zitat off


Mit unbegrenzter Laufzeit ist aber wohl eher keine gute Idee...
Wie soll sonst bei festgestellter Manipulationsmöglichkeit der Aufsteller gezwungen werden, eine neue Software zu installieren????

Gut, dass ich nächste Woche bei den Holländern bin.
Da können die gleich ein bisschen -praxisbezogen- dazulernen.

Sozusagen adp
aus der Praxis für die Praxis
Applaus

Grüße

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gmg
3 26.01.2019 17:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Pit Pit ist männlich
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Klar. Wenn die Holländer sehen wie doll das alles auf dem deutschen Markt
geregelt ist, freuen die sich bestimmt schon auf viele gute Tipps.

__________________
Gruß Pit
4 26.01.2019 17:54 Pit ist offline E-Mail an Pit senden Beiträge von Pit suchen
PeterSt
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Zitat:
Original von gmg:
Und nun gehen die Jungs auch noch Richtung NL


Das sind doch olle Kamellen von 2017!

Zitat:
Original von gmg:
Gut, dass ich nächste Woche bei den Holländern bin.
Da können die gleich ein bisschen -praxisbezogen- dazulernen.


Von dieser Arroganz - Stillgestanden! - haben die schon 1940 genug dazugelernt: merkt man bis heute beim Fußball ...

__________________
PeterSt
5 26.01.2019 22:22 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
walterf walterf ist männlich
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Im Nachtrag der PTB 4023 steht u.a.


>Die Ergänzungen sind im Schreiben des Zulassungsinhabers vom 21.1.2019 beschrieben.<


Also hat PSMTEC selbst eine Änderung vorgenommen und deshalb wurde die "Verfristung" (Komische Bezeichnung)
erstellt.
Da ist also keine "Untat" aufgedeckt worden, wie man den Eindruck bekommen könnte.
Vielleicht sollte man in Zukunft solche Hinweise in den eingestellten Beiträgen hier mit einfügen,
wäre gut für`s allgemeine Verständnis....
6 27.01.2019 08:29 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
PeterSt
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Zitat:
Original von walterf:
Die Ergänzungen sind im Schreiben des Zulassungsinhabers vom 21.1.2019 beschrieben.<

Also hat PSMTEC selbst eine Änderung vorgenommen und deshalb wurde die "Verfristung" (Komische Bezeichnung)
erstellt.

Für mich stellt sich das so dar, dass die verfristete Software (mindestens) einen Fehler enthält, der nicht beabsichtigt war, der aber zu einer Nichtzulassung geführt hätte, wenn er bereits beim Antrag auf Bauartzulassung bekannt gewesen wäre. Ein typisches Beispiel ist eine Manipulationsmöglichkeit, die beim Aufsteller zu einem Vermögensschaden führen kann (und deshalb beseitigt werden muss), die aber für die PTB ein Verstoß gegen die sog. Rückwirkungsfreiheit darstellt. Dazu die TR 5.0:
Zitat:
1.9 Rückwirkungsfreiheit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (ab 10. Februar 2016 Nr. 11) und § 12 Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab 10. Mai 2015)

Geräte, Komponenten, Infrastruktureinrichtungen, die nicht zur Bauart gehören, dürfen keine unerlaubten Einwirkungen auf Spielabläufe, Kontrolleinrichtung, aufgezeichnete Daten, Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung ausüben.

Schnittstellen des Spielgerätes, insbesondere Datenübertragungsschnittstellen, und angeschlossene Zusatzgeräte sind so zu sichern, dass unerlaubte Rückwirkungen auf das Geldspielgerät unter Verwendung der Schnittstellen bzw. Zusatzgeräte ausgeschlossen sind.

Technische Zugriffs-, Einstellungs- und Managementmöglichkeiten der Aufsteller und anderer Personen (z.B. Servicepersonal, Gewerbeüberwachung, Finanzverwaltung) dürfen nicht zu Veränderungen der zugelassenen Eigenschaften der Bauart führen und nicht die Schutzmaßnahmen gegen Veränderungen beeinträchtigen.


Verwaltungsrechtliches Instrument stellt nach § 33 e GewO der sog. Widerruf dar. Das kann natürlich mit einer Frist geschehen. Verfristung ist dann der Begriff, wenn der Amtsschimmel wiehert.

__________________
PeterSt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von PeterSt: 27.01.2019 10:25.

7 27.01.2019 10:24 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Zitat:
Original von walterf
Im Nachtrag der PTB 4023 steht u.a.


>Die Ergänzungen sind im Schreiben des Zulassungsinhabers vom 21.1.2019 beschrieben.<


Also hat PSMTEC selbst eine Änderung vorgenommen und deshalb wurde die "Verfristung" (Komische Bezeichnung)
erstellt.
Da ist also keine "Untat" aufgedeckt worden, wie man den Eindruck bekommen könnte.
Vielleicht sollte man in Zukunft solche Hinweise in den eingestellten Beiträgen hier mit einfügen,
wäre gut für`s allgemeine Verständnis....


Moin

Die Schlussfolgerung ist falsch.
Der Zulassungsinhaber muß immer eine Änderung der Software vornehmen, wenn z. B. eine Manipulationsanfälligkeit der bisher zugelassen Software festgestellt worden ist.
Eine Verfristung erhält der Vorgang nur, wenn der festgestellte Sachverhalt brisant ist und.....

Für die Freunde des Amtsschimmels anbei ein Auszug aus dem 4. Nachtrag des Zulassungsscheins der Bauart 4023.


Der zitierte Satz aus dem Zulassungsnachtrag:
>Die Ergänzungen sind im Schreiben des Zulassungsinhabers vom 21.1.2019 beschrieben.<
stellt eine Standardbemerkung der PTB dar.
Er steht so in jedem Nachtrag drin.
Ist also nicht bemerkenswert.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Folie1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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8 27.01.2019 11:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hat sich mein Beitrag doch gelohnt,
endlich mal aufhellende Antworten zum Thema "Verfristung"...
9 27.01.2019 13:51 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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25.2.2019 Softwareverfristungen Bally - wulff

BALLY WULFF
TECHNISCHE INFORMATIONNr. 5–2019Berlin, 25. Februar2019

Erinnerung:Umsetzungsfrist für das Update auf Version 1.1.0bis 28.02.2019

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,wie in der Technischen Information 07-2018 vom 19.12.2019 mitgeteilt, stehenIhnen Updates auf die Version 1.1.0 für die Spielepakete der Bauarten BW3611 bis BW3616 zur Verfügung. Die PTB hat dieser Programmversion eine Umsetzungsfrist auferlegt. Betroffen sind folgende Bauarten:BW3611, BW3612, BW3614, BW3616:Frist bis 28.02.2019DasUpdatemuss zwingend bis zumgenannten Terminauf die Version 1.1.0 durchgeführtsein. Ältere Programmversionen verlieren ab dem 01.03.2019ihre Gültigkeit.Bitte führen Sie das Update, wenn noch nicht geschehen,umgehend durch.Die Änderungen umfassenunter anderemfolgende Inhalte:&#61623;Verbesserung und Optimierung von Spielabläufen&#61623;Optimierung im Umgang mit dem Identifikationscode in Verbindungmit Vernetzungssystemen&#61623;Verbesserung im Umgang mit der Freischaltkarte&#61623;Verbesserte Fehlerbehandlung beim Fiskaldatenmanagement&#61623;Optimierung der Gerätefernwirkung&#61623;Überarbeitung der Spiele:Creatures of the NightRobin and his Girl XPBrazillian Samba XPThe Shaman KingNach Aktualisierung auf die Version 1.1.0 können Sie diese Spiele wieder aktivieren.
10 25.02.2019 16:18 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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was sollen die fetten Markierungen bedeuten?
11 25.02.2019 19:34 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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Zitat:
Original von gelroy
was sollen die fetten Markierungen bedeuten?




re,


updates u. neue sw. gibt es meist ,

wenn am markt die alte sw. eventuell

manipuliert wurde , daher die fettschrift um es besser zu sehen um was es geht !


pg.
12 26.02.2019 07:40 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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13 26.02.2019 14:28 gmq ist offline Beiträge von gmq suchen
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RE: Softwareverfristungen TR 5 GSG per 01. 05. 2019

Zitat:
Original von gmg
Die Durchsicht der Datenbank der PTB hat ergeben, dass nunmehr die verschiedenen Softwareversionen der Nachbaugeräte des Herstellers PSM Tec der BA 4023 mit einer Verfristung - diese wirksam auf den 01. 05. 2019 - versehen worden sind.
Grüße


Als nächstes kam ein PSM tec TR 5 GSG mit einer verfristeten Software an die Reihe...

Grüße

__________________
gmg
14 14.03.2019 16:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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