Dafür habe ich kein Verständnis |
walterf
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Dafür habe ich kein Verständnis |
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wenn auf so einen klaren Beitrag vom user Pit :
Zitat on
Ich bin heute mal in einer Admiralspielhalle in Hattingen gewesen.
Direkt am Tresen, in Sichtweite des Personals, bin ich an 2 Novoliner
gegangen die frei bespielbar waren. Vom Personal und drei weiteren anwesenden Personen, augenscheinlich Techniker, gab es keinerlei Reaktion.
Weitere Novoliner waren auch frei bespielbar.
Zitat off
keine klaren Antworten kommen !
Hier müsste "jemand" sagen, ok. habe ich zur Kenntnis genommen, ich werde das überprüfen
und , wenn es stimmt, zur Anzeige bringen!
Wir haben doch hier die Leute, welche die Aufkleber auf den Geräten überprüfen und meinen, die würden dann die Zulassung verlieren!
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1
20.01.2019 16:05 |
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Solon
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Zeus
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RE: Dafür habe ich kein Verständnis |
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Hi,
wir haben hier auch Leute, die meinen, wenn man neben einem Automaten pupst, dass sich dann die Software ändert.
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2
22.01.2019 01:11 |
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Solon
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walterf
Routinier
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RE: Dafür habe ich kein Verständnis |
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Mir geht`s eigentlich darum, dass sich Kollegen und ich die Finger verbiegen, Zettel mit dem Freischaltcode an den Spieler persönlich übergeben, so dass der Gast das nicht freigeschaltete Gerät freischalten kann.
Mich kotzt es an, wenn sich andere Betreiber daran nicht halten, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Egal wie mächtig sie auch erscheinen.
Im Übrigen ist es mir völlig egal, aus welchen Beweggründen neuerdings die Herstelleraufsteller so handeln,
hier sollten jedenfalls zügig die Ordnungsämter einschreiten und "Knöllchen" ausstellen!
Wenn dann Einsprüche kommen, werden wir sehen, wie die beschieden werden, bestimmt nicht positiv.
Auch gmg ist hier gefragt, denn die Adressen sind bekannt.
Mir geht es überhaupt nicht um die zeitliche Einstellung des Logouts, auf welche hier immer abgelenkt wird,
nur um die daraus resultierende verbotene Mehrfachbespielung der V2 Geräte!
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3
22.01.2019 18:24 |
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Pit
Tripel-As
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Nachdem die ersten V2 Geräte nun gute 4 Monate auf dem Markt sind
sollten sich die Ordnungsämter mit der Materie der Mehrfachbespielung auseinander gesetzt haben und sich klar positionieren können.
Irgendeine Anweisung muß dort doch vorliegen was zu tun ist, wenn
der Außendienst bei einer Begehung eine Mehrfachbespielung an V2 Geräten
feststellt.
Da in unserer Kommune Betreiber so arbeiten wie Admiral und meine Kunden dort hinrennen ist das eine ganz klare Wettbewerbsverzerrung.
Und hier ist das OA gefordert sich ausdrücklich für eine Vorgehensweise zu positionieren!!!!
__________________ Gruß Pit
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4
22.01.2019 21:30 |
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