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GEZ: Wirklich öffentlich-rechtlich?

GEZ-Irrsinn: Sechs Jahre nach Unfalltod Fernsehgebühren!
Von Norbert Fleischer

ZWÖNITZ - Ingrid Weißbach (50) war schockiert, als ihr Sohn Ronny einen Brief von der GEZ bekam: Er solle endlich seinen Fernseher anmelden, genau 51,03 Euro seien für das erste Quartal fällig. Nur: Ronny war schon vor sechs Jahren im Alter von 23 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Rechnungen an Tote? Für die GEZ scheint das ganz selbstverständlich.

Die trauernde Mutter ist mit ihren Nerven am Ende: „Das ist eine Riesen-Frechheit! Selbst nach sechs Jahren ist es noch schwer genug, den Tod meines Sohnes zu verarbeiten.“

Nicole Hurst von der Gebühreneinzugszentrale bedauerte zwar den Brief an den Verstorbenen. Gleichzeitig spielte sie den Vorfall lapidar herunter: Informationsschreiben an Personen, die nicht zur Zahlung verpflichtet seien, kämen „gelegentlich“ eben vor. „Zum Beispiel an Molly, eine Dalmatinerhündin, oder Walburga, eine Heilige, die vor mehreren Jahrhunderten verstorben ist.“

Wie aber kommt die GEZ an solche Adressen? Für gewöhnlich erhält die Institution alle Umzugs- und Änderungsdaten der Einwohnermeldeämter. Aber Tote, Hunde und Heilige melden sich nicht an. Nicole Hurst: „Zusätzlich mieten wir Adressen von großen Adressanbietern zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt.“ Danach würden diese wieder gelöscht. Wie viel ihrer eingezogenen Gebühren die GEZ dafür investiert, wollte Frau Hurst nicht verraten.

Ronny Weißbach wird nun wohl weitere Schreiben von der GEZ erhalten, denn: „Sofern die Betroffenen dieses Adressmaterial löschen lassen wollen, müssen sie es selbst tun, die GEZ kann dies nicht veranlassen“, so Frau Hurst.

Gefunden unter: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1427330
1 07.03.2007 14:12 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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