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Zum Ende der Seite springen Wohnvermittlungsgesetz
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domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Wohnvermittlungsgesetz

Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass die Landkreise in Hessen für das Wohnvermittlungsgesetz zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lex...1456,2,20150101).

Nun haben wir eine Presseanfrage, ob wir hier bereits tätig waren und was da so abgeht. Wir sind da unerfahren. Uns liegt bisher kein Fall vor.

Wie ist das bei anderen Behörden?

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 05.12.2018 09:51.

1 05.12.2018 09:17 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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RE: Wohnvermittlungsgesetz

Hallo!

Ich bin genauso erschrocken wie Du. Nur habe ich noch keine Presseanfrage smile !
Die angesprochenen Wohnungsvermittler sind doch unsere 34c-Erlaubnisinhaber, oder liege ich da falsch.
Wenn dem so ist, macht die Zuständigkeit eigentlich Sinn.

Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
2 06.12.2018 07:04 Vollmar-HEF ist offline E-Mail an Vollmar-HEF senden Homepage von Vollmar-HEF Beiträge von Vollmar-HEF suchen
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