unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
MichaPbr
Grünschnabel


Dabei seit: 14.11.2018
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.923
Nächster Level: 4.033

110 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier

Hallo liebe Forenmitglieder,

eine ortsansässige Firma kam heute zu mir und teilte mit, dass sie eine Art Weihnachtsmarkt auf ihrem Betriebsgelände abhalten möchten. Es sind ein paar kleinere Buden aufgestellt, wo kostenlose Speisen und Getränke (alkoholische und alkoholfreie) verabreicht werden. Es besteht also keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Veranstaltung ist auch nur für die Mitarbeiter/innen (ca. 750).

Eine Gestattung nach § 12 GastG ist demnach nicht nötig, oder?

Danke vorab für Eure Hilfe.

Danke
1 14.11.2018 18:49 MichaPbr ist offline E-Mail an MichaPbr senden Beiträge von MichaPbr suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.081
Nächster Level: 5.107.448

163.367 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier

Moin aus Rheinhessen,
nun ja - Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle werden angeboten, auch wenn die Unkosten komplett vom Auftraggeber (der Firma) übernommen werden sollen. Das dieser "Weihnachtsmarkt" auf dem Betriebsgelände nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, steht dem nicht entgegen, insbesondere wenn die Firmenangehörigen noch die Familienmitglieder mitbringen dürfen. Eine Gewinnerzielungsabsicht der Standbetreiber ist sicherlich auch vorhanden.
Insofern wäre eine genauere Betrachtung erforderlich und die Notwendigkeit einer Gestattung nach § 12 GastG halte ich nicht für ausgeschlossen.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 15.11.2018 08:59.

2 15.11.2018 08:59 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.526
Nächster Level: 10.000.000

891.474 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Spontan hätte ich gesagt, wenn unentgeltlich ausgeschenkt und verabreicht wird, handelt es sich nicht um ein Gaststättengewerbe und fällt dementsprechend weder unter das Bundes noch unter die Landesgaststättengesetze.

Aber bei näherer Betrachtung geht es ja gar nicht um den Betrieb, sondern um die einzelnen Stände. Verkaufen oder verabreichen die mit Gewinnerzielungsabsicht, wäre dass wohl doch gewerblich.

Und das mit der Öffentlichkeit hängt davon ab, ob wirklich nur die Betriebsangehörigen (wie zum Beispiel bei reinen Betriebskantinen) oder eben auch Dritte (z.B. Familie, Freunde) kommen dürfen.

Bewirtschaftet der Betrieb die Buden allerdings selbst, sehe ich hier keine Gewinnerzielungsabsicht und damit keine Gewerblichkeit.

Regina Runge
3 15.11.2018 09:53 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
MichaPbr
Grünschnabel


Dabei seit: 14.11.2018
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.923
Nächster Level: 4.033

110 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von MichaPbr


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für die Antworten.

Lt. Aussage des Mitarbeiters kommen nur Betriebsagehörige zur Feier. Es sind weder Familienangehörige, noch Freund zugelassen.

Die einzelenen Stände werden selbst bewirtet.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MichaPbr: 15.11.2018 10:13.

4 15.11.2018 10:11 MichaPbr ist offline E-Mail an MichaPbr senden Beiträge von MichaPbr suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.081
Nächster Level: 5.107.448

163.367 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
da würde ich mich der Meinung der Koll. Runge anschließen. Dann ginge es wohl ohne - lediglich eine Info an die Lebensmittelbehörde könnte sinnvoll sein.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
5 15.11.2018 11:10 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.607.391
Nächster Level: 10.000.000

1.392.609 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin von der D...

so sehe ich das auch. Die Standbetreiber wollen wohl Etwas verdienen, aber dafür wird anscheinend eine Pauschale vom Arbeitgeber bezahlt, weil es ja für die Mitarbeiter umsonst sein soll.
Die LeMüs würden wir auch informieren.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
6 15.11.2018 11:25 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.526
Nächster Level: 10.000.000

891.474 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich hatte das so verstanden, dass die Stände von der Firma selbst, also nicht von selbständigen Dritten, die etwas verdienen wollen, betrieben werden.

Wenn ein Dritter einen Stand selbständig betreibt (und dabei auch etwas verdienen will) würde ich das als gewerbliche Tätigkeit einschätzen, egal ob jetzt jeder Kunde einzeln oder der Betrieb alles bezahlt.

Allerdings dürfte es hier an der Öffentlichkeit fehlen.

Regina Runge
7 15.11.2018 11:36 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
Routinier


Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.578
Nächster Level: 3.609.430

402.852 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Unabhängig davon, ob ein von der Firma beauftragter Caterer die Verköstigung übernimmt (und dafür vom Auftraggeber bezahlt würde) oder ausgewählte Mitarbeiter*innen der Firma den Ausschank selbst übernehmen handelt es sich doch bei dieser Konstellation nie um ein Gaststättengewerbe.
Und dem Arbeitgeber wird sicherlich auch an der weiteren Gesundheit der Mitarbeiter*innen gelegen sein, so dass er schon im eigenen Interesse gute hygienische Zustände schaffen wird. Dafür könnte die Lebensmittelaufsicht sicherlich gerne beratend tätig werden.
Ich würde die direkte Kontaktaufnahme empfehlen, viel Spaß und Erfolg wünschen und mich wieder hinlegen...

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
8 15.11.2018 13:03 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.487
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 126.874
Antworten: 1
Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.05.2009 11:05 von G. Schneider     30.05.2023 14:59 von Roesje   Views: 287.928
Antworten: 7
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 216.466
Antworten: 1
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 338.997
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 255.094 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.935.085


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 136 | Gesamt: 0.177s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%