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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Bestandsschutz für Spielhallen ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bestandsschutz für Spielhallen ?
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Bestandsschutz für Spielhallen ?

hallo !

Wie ich in einer Baden W. Tageszeitung (Heute12.11.) gelesen habe , hätten Spielhallen

die gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstossen trotzdem Bestandsschutz !

Es handelt sich um die Aussage des Bürgermeisters der Stadt und soll sich auf

Spielhallenkonzessionen beziehen , die schon vor dem Staatsvertag bestanden =

Bestandsschutz ?

Vielleicht kann hierzu einer klärende Worte finden !

pg.
p.s.
anhang originaltext:

Das hängt vor allem mit dem politischen Druck des Gesetzgebers zusammen. Spielhallen sollen auf deutlichen Abstand zu Schulen gehalten werden. "Nach heutiger Rechtslage hätten wir viele Spielstätten in Öhringen nicht", sagte OB Thilo Michler im Gemeinderat. Allerdings hätten die bestehenden Casinos Bestandsschutz.
1 12.11.2018 10:53 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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Harald Paulus Harald Paulus ist männlich
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Für NRW gilt gem. § 18 AG GlüSt folgendes:
"Die Abstandsregelung nach § 16 Absatz 3 Satz 2 gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Spielhallen, für die eine Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung erteilt worden ist."

Vielleicht meint er so eine Regelung, falls es die auch in BW gibt!?

__________________
Harald Paulus
2 12.11.2018 15:44 Harald Paulus ist offline E-Mail an Harald Paulus senden Beiträge von Harald Paulus suchen
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von Harald Paulus
Für NRW gilt gem. § 18 AG GlüSt folgendes:
"Die Abstandsregelung nach § 16 Absatz 3 Satz 2 gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Spielhallen, für die eine Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung erteilt worden ist."

Vielleicht meint er so eine Regelung, falls es die auch in BW gibt!?



möglich !


(Jedes Bundesland hat eigene Spielhallengesetze erlassen ,

allerdings nach Richtlinien des Glcksspielstaatsvertrags des Bundes -es haben schliesslich

alle Ministerpräsidenten der einzelnen Länder unterzeichnet- und daran sollte man sich halten
!)

pg
3 12.11.2018 16:06 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Bestandsschutz für Spielhallen ?

Zitat:
Original von petergaukler
hallo !

Wie ich in einer Baden W. Tageszeitung (Heute12.11.) gelesen habe , hätten Spielhallen

die gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstossen trotzdem Bestandsschutz !

Es handelt sich um die Aussage des Bürgermeisters der Stadt und soll sich auf

Spielhallenkonzessionen beziehen , die schon vor dem Staatsvertag bestanden =

Bestandsschutz ?

Vielleicht kann hierzu einer klärende Worte finden !

pg.
p.s.
anhang originaltext:

Das hängt vor allem mit dem politischen Druck des Gesetzgebers zusammen. Spielhallen sollen auf deutlichen Abstand zu Schulen gehalten werden. "Nach heutiger Rechtslage hätten wir viele Spielstätten in Öhringen nicht", sagte OB Thilo Michler im Gemeinderat. Allerdings hätten die bestehenden Casinos Bestandsschutz.





Öhringen ist die Stadt, in der die gesetzliche Sperrzeit mit behördlich genehmigten Cafe-Casinos umgangen wird. Auch Gauselmann hat dort ein raffiniertes Groß-Cafe-Casino.
Dem dortigen OB Thilo Michler sollte allerdings nochmal das Landesglücksspielgesetz von Baden-Württemberg vorgelesen werden. Von den bestehenden Casinos in seiner Stadt haben nur Einzelkonzessionen Bestandschutz die kein Abstandsproblem (500m) haben. Mehrfachkonzessionen sind verboten und werden (ob mit oder ohne Härtefall) geduldet. Das ist was anderes als Bestandschutz.
4 12.11.2018 21:54 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Bestandsschutz für Spielhallen ?

Hallo, :

ich bin etwas irritiert Kopfkratz

gilt in bayern nicht auch der glückspielstaatsvertag ?

siehe folgendes :

Rechtsanwalt Dr. Christian Kröber, Berater des BAV, betonte, dass es nicht mehr weit sei, bis zum Stichtag Mitte 2021, „aber zum Glück ist das Glücksspiel Ländersache“. Die Ministerpräsidenten und ihr künftiger Glücksspielstaatsvertrag interessierten sich nicht für diese Branche, sondern ausschließlich für Sportwetten und Online-Glücksspiel. Zurückgerudert werde aber auch bayernintern sicher nicht. Das Optimum, das man erreichen könne, sei deshalb weiterer Bestandsschutz.

Damit das klappt, ist Lobbyarbeit nötig. Nachdem die jüngste Landtagswahl wieder einige neue Abgeordnete der Koalitionsparteien CSU und Freie Wähler ins Parlament gespült hatte, suchte und fand der BAV bei der Versammlung Mitglieder aus den Wahlkreisen dieser neuen Abgeordneten, die sich und ihre Branche umgehend bei diesen Volksvertretern vorstellen werden.


aus dem automatenmarkt 11.2018




pg.
5 16.11.2018 09:56 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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