Kassensturz durch FinVW -> danach Anzeige an Polizei ?? |
gmg
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Kassensturz durch FinVW -> danach Anzeige an Polizei ?? |
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Da ja auf die Ordnungsämter demnächst bei der Überprüfung der Aufstellung iS ausschließliche TR 5 GSG-Aufstellung viiiiel Arbeit zukommt, überlege ich gerade, die Kräfte der Finanzverwaltung, welche an den GSG den Kassensturz machen, mit dem Kassensturz an den Geräten, zwangsläufig verbunden mit der Erhebung der Gerätenummern, zu bitten, bei Auffindung von Altgeldspielgeräten (2 und 3 böse; 4 gut) ab dem 11. 11. 2018 die Polizei wg. § 284 StGB - Verdacht der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel - hinzuzuziehen.
Schaun wir mal.
Grüße
__________________ gmg
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31.10.2018 11:28 |
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