Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
gmg
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Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Beim Studium einer Vergnügungssteuersatzung konnte ich lesen:
Besitzt ein GSG mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Gerät.
Geräte mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.
Jedes Gehäuse - zugelassen nach den TR 5 - verfügt über zwei gesonderte Bereiche, in welchen Spielvorgänge ausgelöst werden können:
1 x der Bereich des sog. Mini-Spiel
1 x der Bereich des Spiels mit den Walzendrehungen.
Also ist jedes Gehäuse als zwei Stück GSG anzusehen.
In einer Spielhalle dürfen sich maximal 12 Stück GSG in der Aufstellung befinden.
Damit wird sich die Stückzahl der TR 5 GSG in der Spielhallenaufstellung auf einen Schlag halbieren...
HUPS!
__________________ gmg
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1
29.10.2018 16:16 |
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Solon
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walterf
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Nein mein Lieber,
hier ging es damals um Geräte, welche zwei Zulassungen benötigten.
Und das ist dir auch bekannt.
An diesen Geräten, von adp, konnten auch damals gleichzeitig zwei Gäste spielen,
und die Aufstellung dieses Gerätes wurde damals wie zwei Geräte bewertet
was soll dieser Scheiss, was hast du vor?
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2
29.10.2018 16:41 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Zitat: |
Original von walterf
Nein mein Lieber,
hier ging es damals um Geräte, welche zwei Zulassungen benötigten.
Und das ist dir auch bekannt.
An diesen Geräten, von adp, konnten auch damals gleichzeitig zwei Gäste spielen,
und die Aufstellung dieses Gerätes wurde damals wie zwei Geräte bewertet
was soll dieser Scheiss, was hast du vor? |
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SCHEISS?
Schaun wir mal...
Grüße
__________________ gmg
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3
29.10.2018 17:16 |
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walterf
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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hier ging es damals um Geräte, welche zwei Zulassungen benötigten.
Und das ist dir auch bekannt.
An diesen Geräten, von adp, konnten auch damals gleichzeitig zwei Gäste spielen,
und die Aufstellung dieses Gerätes wurde damals wie zwei Geräte bewertet
Vergiss den Scheiss,
aber antworte doch mal und versuche nicht immer auszuweichen...
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4
29.10.2018 17:20 |
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sunrise
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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das Spiel nach dem Mini-Spiel ist kein Spiel, so unglaublich es auch klingen mag
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5
29.10.2018 20:39 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Das kann man auch anders sehen...
Und dann hat man 2 Spielmöglichkeiten in einem Gehäuse.
Ist Dir die "Fledermaus" bekannt?
Grüße
__________________ gmg
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6
29.10.2018 21:14 |
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tfis
Tripel-As
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Es ist noch viel schlimmer!
Teilweise haben die Kisten über 200 Spiele im Gerät.
Damit ist die 20fach Konzession ruck-zuck erreicht!
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7
30.10.2018 10:23 |
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NUK-Harburg
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Die Vergnügungssteuersatzungen ( Und Landesspielhallengesetze ) meinen hier explizit Mehrfachspielgeräte mit einer Zulassungsnummer, wo jede einzelne Spielstelle wie ein einzelnes zugelassenes Gerät gewertet wird.
Eine Spielstelle ist folglich eine Spieleinrichtung !
Eine Spielmöglichkeit ist keine Spieleinrichtung, da eine Einrichtung per Definition aus mehreren Komponenten besteht.
Im übrigen steht ja auch „gleichzeitige Startmöglichkeit“ in der Satzung .
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8
30.10.2018 16:17 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg
Im übrigen steht ja auch „gleichzeitige Startmöglichkeit“ in der Satzung . |
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NÖ, das steht nicht in der Satzung, welche mir vorliegt.
Grüße
__________________ gmg
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9
31.10.2018 07:36 |
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NUK-Harburg
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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[quote]Original von gmg
Beim Studium einer Vergnügungssteuersatzung konnte ich lesen
:
Besitzt ein GSG mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Gerät.
Geräte mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.
sorry , die info habe ich dem Eingangspost entnommen.....
gruss
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10
31.10.2018 11:57 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Stimmt.
Daher noch einmal die beiden Spielvorgänge an den TR 5 GSG:
1 x Spielvorgang Mini-Spiel
1 x Spielvorgang Walzendrehungs-Spiel.
Und die funktionieren beiden gleichzeitig.
Kann man gut z. B. im adp-Filmchen sehen.
Grüße
__________________ gmg
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11
31.10.2018 13:08 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: Geldspielgeräte mit mehr als einer Spieleinrichtung |
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Hier scheint mir mal wieder ein typisches Beispiel dafür vorzuliegen, wo Leute in schlaflosen Nächten darüber brüten, was man tagsüber mal probieren könnte, um Mitmenschen zu ärgern ...
Die mehr als peinlichen Ergüsse zu Mini-Spiel, PTB-Spiel etc. sind ja nun schon etwas älter, jetzt kommt halt die Fortsetzung.
Die Vergnügungssteuersatzungen formulieren nicht alle identisch. Die Rechtsanwendung war in Bezug auf Geldspielgeräte (früher gab es auch mal reine Unterhaltungsgeräte mit zwei Geldeinwürfen ...) klar: Der Begriff mehrere Spieleinrichtungen ist synonym zum Begriff mehrere Spielstellen, was auch durch die Verwendung des Begriffs Spieleinrichtung in §§ 2 und 3 UnbBeschErtV gestützt wird. Und zu Spielstellen sagt die PTB in ihrer TR 5.0:
Zitat: |
2.5 Kennzeichnung von Bauarten mit mehreren Spielstellen
Spezieller Bezug: § 12 Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab Mai 2015) und § 13 Nr. 8b SpielV
Enthält eine Bauart mehr als eine Spielstelle, so sind die gemeinsam von allen Spielstellen genutzten Komponenten als „Geldspielgerät (§ 33c GewO) mit ZWEI, DREI bzw. VIER Spielstellen“ im Gerätekennzeichnungsfeld (siehe 2.4) zu kennzeichnen. Die Spielstellen sind zu nummerieren und jede nummerierte Spielstelle ist entsprechend als „Spielstelle EINS, Spielstelle ZWEI, usw. des Geldspielgerätes (§ 33c GewO)“ im Gerätekennzeichnungsfeld (siehe 2.4) zu kennzeichnen.
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Da muss man zur Rechtsanwendung vor Ort nur lesen können!
Unabhängig davon, was sich eine Kommune ausgedacht hat: Ein Spiel bei einem Geldspielgerät umfasst mindestens die Phasen Einsatzleistung, zufälliger Spielvorgang (vor TR 5.0 z.T. vermisst) und Gewinnauswertung. Natürlich kann es beliebig viele zufällige Entscheidungen geben. Bei einem Flipper wird bei einem temporären Mehrkugelspiel auch keine doppelte Vergnügungssteuer fällig. Und bei einem GSG mit nur einer Spielstelle geht der Gesamtvorgang eben nicht zweimal parallel; dafür müssten insbesondere zwei Geldspeicher da sein.
Also alles wie gehabt: Eine schlaflose Nacht und trotzdem ein Alptraum mit bösem Erwachen ...
__________________ PeterSt
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12
31.10.2018 16:18 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Rooobert:
Es ging los mit dem Rotomat Doppel Joker glaube 1966 , die Kisten hatten 2 Einwurf und Auswurf , nur die Walzen wurden "geteilt". Man konnte zu zweit spielen , links und rechts. Ideal für Kneipen die nur Platz hatten für ein Gerät, da die Stundeneinnahme durch Spielzeitverkürzung auf 7,5 Sek, verdoppelt wurde. Den letzten dieser Art hat ADP in den 80 ern rausgebracht, einzige Ausnahme Merkur Roulette mit 4 Spielstellen
In Vergnügungssteuersatzungen ist oft auch noch die Rede von "Killerautomaten" , daran erkennt man schon wie Up to date die Kommunen sind
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Das mit den "Killerautomaten" ist eine reine Artikulierung von Befindlichkeiten. Schadet aber niemanden, da die Regelung ins Leere läuft (zeigt höchstens die Verlogenheit: jeder Filius der Autoren hat solche Spiele in seinem Zimmer ...). In meinem Nachbarland Hessen wurde gerade die vor 70 Jahren abgeschaffte Todesstrafe per Volksabstimmung aus der Landesverfassung gestrichen. Schadet auch nicht, bringt aber auch nichts ...
In Bezug auf gmgs Thread-Eröffnung kann noch ergänzt werden, dass er referierte Begriffsdefinitionen aus Vergnügungsteuersatzungen zum Anlass von Visionen genommen hat, die Geräteanzahl zu halbieren:
Zitat: |
Damit wird sich die Stückzahl der TR 5 GSG in der Spielhallenaufstellung auf einen Schlag halbieren...
HUPS!
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Aber bereits Helmut Schmidt soll gesagt haben: "Wer Visionen hat, der soll zum Arzt gehen." Als wenn eine Gemeindesatzung einen wohldefinierten Rechtsbegriff aus Bundesgesetzen umdefinieren könnte.
__________________ PeterSt
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14
02.11.2018 08:06 |
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gmg
Foren Gott
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Die Gerätehersteller haben diese absolut neuen GSG ausgedacht und produziert.
2 Spielstellen in einem Gehäuse.
Von einem Spieler bespielbar. Oder wo steht, dass zwei Spieler spielen können müssen ?
Die Lage muß aufgenommen und neu beurteilt werden.
Grüße
__________________ gmg
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15
05.11.2018 11:18 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Die Gerätehersteller haben diese absolut neuen GSG ausgedacht und produziert.
2 Spielstellen in einem Gehäuse.
Von einem Spieler bespielbar. Oder wo steht, dass zwei Spieler spielen können müssen ?
Die Lage muß aufgenommen und neu beurteilt werden.
Grüße |
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Die Industrie war schon immer ideenreich !
gruss
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16
05.11.2018 11:28 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Es ging los mit dem Rotomat Doppel Joker glaube 1966 , die Kisten hatten 2 Einwurf und Auswurf , nur die Walzen wurden "geteilt". Man konnte zu zweit spielen , links und rechts. Ideal für Kneipen die nur Platz hatten für ein Gerät, da die Stundeneinnahme durch Spielzeitverkürzung auf 7,5 Sek, verdoppelt wurde. Den letzten dieser Art hat ADP in den 80 ern rausgebracht, einzige Ausnahme Merkur Roulette mit 4 Spielstellen
In Vergnügungssteuersatzungen ist oft auch noch die Rede von "Killerautomaten" , daran erkennt man schon wie Up to date die Kommunen sind
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yes ,adp doppelgeldspiel der 80er ,
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18
05.11.2018 14:44 |
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Rooobert
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Genau den meinte ich, mir fiel der Name nicht mehr ein , hab ich mit 15 noch dran gespielt
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19
06.11.2018 18:48 |
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