unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
LraMx2 LraMx2 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.07.2017
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.301
Nächster Level: 13.278

977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung

Hallo zusammen!

Unserer Fall:

Der Gewerbetreibende hat 1997 eine Gewerbeuntersagung (keine erweitere) einer anderen Kreisverwaltungsbehörde für das Gewerbe „Groß- und Einzelhandel mit Motorrädern und Zubehör, Motorradersatzteilen und Zubehör und Überbekleidung“ bekommen.

2013 hat der selbige in unserem Einzugsbereich das Gewerbe "Dienstleistungen im Motorradbereich und Reifenindustrie; Instandsetzung von Motorradbaugruppen; Motorradservice; Fahrzeughandel unter 3,5 t"

Ist das ausreichend ähnlich für einen Bußgeldbescheid nach § 146 GewO?
1 26.10.2018 09:03 LraMx2 ist offline E-Mail an LraMx2 senden Beiträge von LraMx2 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
Routinier


Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich würde im Zweifel zunächst aufklären, ob denn auch tatsächlich weiter mit Motorrädern gehandelt wird. Wenn ja, dürfte es ausreichend sein.
Aber! Bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße, würde ich zunächst freundlichen Kontakt aufnehmen und beraten, dass man ja möglicherweise in den 16 Jahren ohne Gewerbeanmeldung an der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gearbeitet, nur den Antrag auf Wiedererklärung vergessen hat. Je nach Kooperationsbereitschaft und wirtschaftlicher Lage des Unternehmers kann man dann immer noch den Laden zwangsweise schließen, wenn es nötig wird...

Gruß aus dem Echten Norden

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
2 26.10.2018 09:35 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

LraMx2 LraMx2 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.07.2017
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.301
Nächster Level: 13.278

977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LraMx2


www.Fiat-126-Forum.de







Er handelt definitiv noch mit Motorrädern.

Aufmerksam wurden wir auf den Herrn aufgrund einer Anregung zur Gewerbeuntersagung vom Finanzamt.

--> definitiv nicht zuverlässig Augenzwinkern
3 26.10.2018 09:43 LraMx2 ist offline E-Mail an LraMx2 senden Beiträge von LraMx2 suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.937
Nächster Level: 8.476.240

2.303 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Toll, wie gut doch das ganze System funktioniert... ;-)

Eigentlich werden doch auch die Finanzämter über erteilte Gewerbeuntersagungen informiert.

Mir ist es unbegreiflich, warum dann die Leute durchrutschen...gut, hier ist die GU schon lange her, aber ich hatte das auch schon mit Untersagungen, die lediglich wenige Jahre her waren...wie kann es sein, dass das FA dann nicht (mehr) weiß, dass der Steuerpflichtige eine GU hat und erneut ein GU-Verfahren anregen? Warum informieren wir andere Behörden, wenn diese es dann nicht interessiert oder nach bereits 2 Jahren plötzlich nicht mehr wissen? Da kann ich immer nur mit dem Kopf schütteln...wie viel in diesem Behördenapparat durchs Raster fällt.
Aber genug gejammert

Ich sehe hier auch - durch Handel mit Motorrädern - definitiv einen Verstoß gegen die GU. Die Tätigkeitsbeschreibung heute ist halt nur etwas anders formuliert, als damals, aber es meint doch so ziemlich das Gleiche.

Ich würde jedoch auch erst mal den Gewerbetreibenden vorladen und anhören.

Ich hatte hier auch schon Fälle, da dachten die Leute, so eine GU würde sich nach ein paar Jahren selbst auflösen (quasi verjähren)...

Liegt denn die alte Akte bzgl. der GU vor oder nur die Info, dass erteilt wurde? Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Altakte bzw. wenigstens die GU in ihrem kompletten Wortlaut zu bekommen, um mir so umfassend wie möglich ein Bild über die damalige Situation machen so können.

Hiernach - insb. nach Vorsprache des Gewerbetreibenden und je nach dem, wie er sich gibt, würde ich dann über sämtliche weitere Schritte zwecks Vollzug GU u./o. OWI-Verfahren wegen Verstoß GU nachdenken.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
4 26.10.2018 10:39 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
LraMx2 LraMx2 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.07.2017
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.301
Nächster Level: 13.278

977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LraMx2


www.Fiat-126-Forum.de







Ja System ist eindeutig überholungsbedürftig!!!

Ich wäre dafür, dass man vor einer Gewerbeanmeldung das GZR und das FZ vorlegen muss...

Warum das beim Finanzamt nicht vermerkt war, steht in den Sternen ^^

Ja auf die Anhörung hin hat er sich nicht gemeldet..

Der Bußgeldbescheid erging schon.
Es war jetzt eine generelle Frage, weil sich der gute Herr dann erst gemeldet hat.

Er hat dann einen Wiedergestattungsantrag gestellt, den wir aber aufgrund der offensichtlichen gewerblichen Unzuverlässigkeit aber ablehnen werden.
Beim Schreiben des Ablehnungsbescheides kamen uns jetzt aber jetzt nochmal Zweifel inwieweit der Bußgeldbescheid korrekt war.

Aber ich bin eigentlich auch der Meinung, dass das neue Gewerbe ähnlich genug ist.

Gibt es zu solchen Fällen irgendwo ein Urteil oder dergleichen, wo man sich rückversichern könnte?


Danke aber schon mal für die Antworten !
5 26.10.2018 10:59 LraMx2 ist offline E-Mail an LraMx2 senden Beiträge von LraMx2 suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.937
Nächster Level: 8.476.240

2.303 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Warum kamen da bei euch Zweifel auf?

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann habt ihr angehört, der Typ hat sich nicht geäußert. Sein Pech, wenn er sich dann erst meldet, wenns zu spät ist.

Bußgeldbescheid an diese Person sehe ich als unproblematisch an, sofern klar ist, dass die GU von 97 noch Bestand hat und auch wegen der Tätigkeitsbeschreibung würde ich mir zunächst keine Gedanken machen, da wie gesagt zwar anders formuliert, aber trotzdem das Gleiche meinend.

Sofern er Einspruch einlegt (wenn er das noch könnte), weil er meint, er würde aufgrund Tätigkeit nicht gegen die GU verstoßen, dann müsste er ja nachweisen können, was genau seine jetzige Tätigkeit von der damligen unterscheidet.

Weswegen war denn damals die GU ausgesprochen worden? Wenn es damals wegen rückständigen Steuern oder dergleichen gewesen ist, dann wurde wahrscheinlich damals nur versäumt, sie entsprechend auf die alle Tätigkeiten nach GewO auszuweiten?
Ansonsten würde ich noch ggf. prüfen, was damals genau der Grund war und das mit der heutigen Situation/Tätigkeit vergleichen. Im Wiedergestattungsverfahren habt ihr ja jetzt auch neue Erkenntnisse, die auf eine weitere Unzuverlässigkeit schließen lassen.

Urteile habe ich jetzt adhoc keine zur Hand. Aber so wie geschildert, würde ich es ggf. auch auf ein entsprechendes Gerichtsverfahren ankommen lassen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
6 26.10.2018 11:41 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
LraMx2 LraMx2 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.07.2017
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.301
Nächster Level: 13.278

977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LraMx2


www.Fiat-126-Forum.de







Zweifel kamen eben wegen der unterschiedlichen Formulierung auf.

Aber wenn ihr das so genauso seht, sind die Zweifel beseitigt smile
7 26.10.2018 12:36 LraMx2 ist offline E-Mail an LraMx2 senden Beiträge von LraMx2 suchen
SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
Routinier


Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Eigentlich würde ich soetwas ja im öffentlichen Teil nicht fragen, aber was wurde denn hier schon bebußt?
Die Gewerbeausübung trotz Untersagung wäre doch ggf. als Begründung zweckmäßiger nach Schließen der unerlaubten Tätigkeit, oder?

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
8 26.10.2018 12:59 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
LraMx2 LraMx2 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.07.2017
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.301
Nächster Level: 13.278

977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LraMx2


www.Fiat-126-Forum.de







bebußt wurde der Verstoß nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO

Schließung ist aber auch eine mögliche Maßnahme
9 26.10.2018 13:12 LraMx2 ist offline E-Mail an LraMx2 senden Beiträge von LraMx2 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.419
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   05.11.2023 17:06 von webmaster     05.11.2023 17:06 von webmaster   Views: 178.889
Antworten: 0
Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltun [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.10.2023 14:23 von MatzeMeile     17.10.2023 14:23 von MatzeMeile   Views: 118.761
Antworten: 0
Wie füge ich Informationen zu meinem Beitrag hinzu? Fragen zur Bedienung   26.04.2023 12:57 von schrubbie     26.04.2023 12:57 von schrubbie   Views: 295.848
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   04.04.2023 12:46 von webmaster     19.04.2023 07:49 von webmaster   Views: 392.260
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 232.553 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.912.544


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 144 | Gesamt: 0.246s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%