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Zum Ende der Seite springen § 240 Stgb – Schema Nötigung - Tatbestand
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BrainTopping BrainTopping ist männlich
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§ 240 Stgb – Schema Nötigung - Tatbestand

Eine Frage: Wieso fühlen sich die Bestrafungen für Levelreduzierungen und Belohnungen für Levelerhöhungen so verdammt nach Nötigung an - und warum ist es letztendlich dann doch keine Nötigung. Ich würde mich sehr über eine angeregte Diskussion freuen.

I. Tatbestand

objektive Tatbestand

Tatobjekt: Mensch

Nötigen: setzt voraus, dass der Täter der anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt.

Drohung: Drohung ist ein Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.

Nötigungserfolg: Handlung, Duldung oder Unterlassen

Kausalität zwischen der Nötigungshandlung und dem Nötigungserfolg
subjektiver Tatbestand

Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale

II. Rechtswidrigkeit

Die allgemeinen Grundsätze sind anzuwenden.
Verwerflichkeit: nach der Rechtsprechung bedeutet Verwerflichkeit einen „erhöhten Grad sittlicher Missbilligung“

III. Schuld

Die allgemeinen Grundsätze sind anzuwenden.
1 26.09.2018 07:18 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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