2018-09-25 Die Spielerkarte |
Solon
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Rooobert
Routinier
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Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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Wahre Worte
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102
21.01.2019 23:42 |
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Solon
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Zeus
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gelroy
Das Betreiben eines Löwen Gerätes ohne automatischen logout ist noch lange keine OWI oder illegal.
Und dass manch Aufsteller versucht, die Grenzen des juristisch erlaubten auszutesten kann man langsam auch verstehen.
Vor allem wenn das OA vor Ort war und den Abstand der Geräte mit dem Zollstock misst und wegen einem Zentimeter eine Anzeige schreibt. Oder hier darüber fabuliert wird, dass ein Aufkleber am Gerät zur Änderung der Bauartzulassung führt und damit illegales Glückspiel veranstaltet wird.
Oder in Hamburg der Auftsteller seine ACHT Geräte an den stillen Tagen nicht betreiben darf, schräg gegenüber der Imbiss fünf Geräte dicht an dicht betreibt (zwei davon "Unterhalter") und die Gäste Schlange stehen und rauchend und saufend an den Geräten zocken.
Und das wenn er will rund um die Uhr und nicht erst ab 12 Uhr wie der Aufsteller der sich mit geschulten Mitarbeitern und zusätzlichen SINNLOSEN Verordnungen, die nicht den geringsten Effekt zur Eindämmung der Spielsucht haben, rumärgern muss.
Oder die Gäste gehen direkt in das frisch renovierte Automatencasino mit hunderten von Automaten, dicht an dicht ohne jegliche Beschränkungen.
Man muss sich das mal zu Gemüte führen: Aufsteller sollen ihre Hallen wegen Mindestabstand schliessen und dürfen nur acht Geräte betreiben und die Stadt knallt nur wenige hundert Meter entfernt einen Automatenpalast hin, mit Geräten gegen die die beim Aufsteller erlaubten GSG so harmlos wie Kaugummiautomaten wirken. |
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Hallöle,
man nennt das alles einfach nur als Schickane von mündigen Bürgern.
Da die Pläne der Hersteller den Markt zwischen zweien aufzuteilen nicht gefruchtet hat und in der Öffentlichkeit aufgefallen ist, so dass eine neue Spielverordnung mit einem entsprechendem Glücksspielstaatsvertrag in der Politik proviziert wurde, haben die Hersteller die Zertifizierung von Spielhallen erfunden und proklamiert, um der Öffentlichkeit zu suggerieren, das nur deren Spielhallen sich an den Gesetzen halten würden.
Der Witz ist, diese "Zertifikate" bestätigen nur die Einhaltung der gewerberechtlichen Forderungen.
Alles nur Blendwerk was den nicht-Hersteller Aufsteller und Spielhallenbetreiber nur Geld kostet und den "Prüfstellen" ob Herstellernah oder nicht eine neue Geldquelle eröffnet.
Analog dazu ist noch die Regelung mit dem "Geräte-TÜV". Ab 2006 mussten die Automaten alle 2 Jahre von einem Sachverstsändigen überprüft werden um eine weitere Zulassung für 2 Jahre zu bekommen. Es wurde ein neuer Beruf erfunden, der diese Abnahme durchführen konnte. Schön und gut.
Mit der neuen Spielverordnung wurde die Zulassung eines neuen Gerätes auf 4 Jahre begrenzt, so wie es vor 2006 war. Damals wurde ein Gerät nach 4 Jahren entfernt, da die Zulassung abgelaufen ist.
Dumm nur, dass man einen neuen Berufszweig erschaffen hat, der weiterhin versorgt werden will... Also alle 2 Jahre Geräte-TüV was eigentlich für'n Popo ist.
Das selbe gilt übrigens auch für das Pseudo-Sozialkonzept, welches ein neues Tätigkeitsfeld für Unternehmensberater, Herstellertocherfirmen und erfolgsreichen sowie erfolgslosen Psychofutzis erschaffen hat.
Durch die ganzen Seminare werden nur künstlich Kosten geschaffen und sonst nichts.
Man darf nicht vergessen, dass die Kunden Erwachsene sind und entsprechend mündig.
Und den Datenschutz bitte nicht vergessen.....
Ich kann mich noch an die IMA erinnern, wo PG das sterben der kleinen Spielhallen bzw. Aufsteller vorrausgesagt hat.
Fazit:
1: Hersteller kaufen die öffentlichen Casinos, bei denen sich der Spielerschutz auf die Ausweiskontrolle reduziert.
2: Alle (Herstellerfernen)-Spielhallen die sich nicht zertifizieren sind nicht gesetzeskonform..
3: Hauptsache die Onlinecasinos machen richtig Umsatz und die Deskriminierungen der normalen Aufsteller und Spielhallenbetreiber werden weiter von der Öffentlichkeit und den Automatenherstellern forciert...
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103
22.01.2019 01:07 |
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Pit
Tripel-As
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Und man muss mal hinterfragen was hier passiert. Mit einer Einfachbespielung ab 2021 an allen Geräten ist doch eine Spielhalle nicht wirtschaftlich zu betreiben!!!! Das hat Admiral jetzt schon erkannt und arbeitet in Grauzonen.
Aber warum werden und wurden von den Herstellern weiterhin große und kleine Objekte gekauft?
Wissen die mehr als der normale Aufsteller?
Oder benötigt man den Städten gegenüber schon mal ein Faustpfand falls es ein Zuschlag von Westspiel gibt. Nach dem Motto, große Depandancen zu eröffnen und im Gegenzug Spielhallen zu schließen.
Das ist alles weit hergeholt aber irgendwie wird man das Gefühl nicht los das da irgendwas im „Busch“ ist.
__________________ Gruß Pit
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104
22.01.2019 08:34 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Pit
Und man muss mal hinterfragen was hier passiert. Mit einer Einfachbespielung ab 2021 an allen Geräten ist doch eine Spielhalle nicht wirtschaftlich zu betreiben!!!! Das hat Admiral jetzt schon erkannt und arbeitet in Grauzonen. (...). |
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Hallo Pit,
sorry,
eine Mehrfachbespielung der V2 Geräte gehört für mich nicht in eine Grauzone, sondern ist ein klarer Verstoß gegen die Spielverordnung.
Gehört für mich im Ranking der Verstöße ganz oben angesiedelt.
Das kann man nicht mit einem Augenzwinkern durchgehen lassen.....
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105
24.01.2019 14:21 |
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Pit
Tripel-As
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Ich hab gestern mal mit dem Ordnungsamt gesprochen wie man
dort mit der Thematik umgeht. Das war sehr ernüchternd!
Deren Meinung nach muß das übergeordnet geregelt werden!!!
Man wartet auf Anweisung von oben. Die Frage was denn der Außendienst tut wenn er eine Mehrfachbespielung feststellt wurde nicht beantwortet.
Aber die Zulässigkeit der Jackpotanzeigen wird oben schon geprüft!!!
Das ist auch total wichtig ob die Dinger dort stehen und Werbung machen.
__________________ Gruß Pit
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106
24.01.2019 14:40 |
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Pit
Tripel-As
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Sie meint mit „übergeordnet“ wohl Arnsberg. Dort gibt es eine Dame die fürs Spielrecht zuständig ist. Mit dieser habe ich schon vor Monaten über das Thema gesprochen. Sie war auch der Meinung das der Gesetzgeber möchte das an einem V2 Gerät nur der Kunde spielt für den das Gerät freigeschaltet wurde.
Aber auch hier die Äußerung das man auf Weisung von oben wartet!!
Das war im Oktober!!!
Was ich erschreckend finde ist, das man sich einer Jackpotproblematik annimmt die nun wahrhaftig völlig belanglos ist und wirklich wichtige Dinge nicht zur Klärung kommen.
Und man kann nur hoffen das es wirklich stimmt, das der Einsatz der Tastenpusher die Geräte zu einer „ nicht zugelassenen Bauart“ ändert. Sonst rollt hier das nächste Problem auf uns zu.
__________________ Gruß Pit
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108
24.01.2019 16:35 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Pit
Sie meint mit „übergeordnet“ wohl Arnsberg. Dort gibt es eine Dame die fürs Spielrecht zuständig ist. Mit dieser habe ich schon vor Monaten über das Thema gesprochen. Sie war auch der Meinung das der Gesetzgeber möchte das an einem V2 Gerät nur der Kunde spielt für den das Gerät freigeschaltet wurde.
Aber auch hier die Äußerung das man auf Weisung von oben wartet!!
Das war im Oktober!!!
Was ich erschreckend finde ist, das man sich einer Jackpotproblematik annimmt die nun wahrhaftig völlig belanglos ist und wirklich wichtige Dinge nicht zur Klärung kommen.
Und man kann nur hoffen das es wirklich stimmt, das der Einsatz der Tastenpusher die Geräte zu einer „ nicht zugelassenen Bauart“ ändert. Sonst rollt hier das nächste Problem auf uns zu. |
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Hallo Pit,
ich finde das erst mal sehr erstaunlich, wie ernsthaft du dich mit diesem Thema beschäftigst!
Dafür meine Hochachtung.
Ich denke , dass die Spielverordnung eine Mehrfachbespielung ganz klar untersagt.
Eine Abmahnung an entsprechende Betriebe wäre in deinem Fall sinnvoll, dein Name würde nicht erwähnt.
Das würde auch nicht teuer.
Diese Abmahnung ist in diesem Fall nicht kostenfrei für den Abgemahnten sondern mit einer hohen Gebühr versehen.
Du würdest immer ungenannt bleiben!
Wende dich in diesem Fall, wenn es sein muss, auch an die ungeliebten Abmahnfirmen!
Die geben richtig Gas.
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109
24.01.2019 17:01 |
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