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cmoeller cmoeller ist weiblich
Grünschnabel


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Marktfestsetzung - Weihnachtsmarkt

Hallo zusammen!

Ich bearbeite gerade den Widerspruch gegen eine Marktfestsetzung. Der Nachbar beschwert sich über Lärmbelästigung. In diesem Zuge möchte er gerne, dass die Besucherzahl des Weihnachtsmarktes in der Festsetzung begrenzt wird. Hat jemand von Ihnen/euch sowas schonmal gehört oder gar gemacht?

Außerdem möchte er ein genaues Verkehrs-/Parkkonzept vorgelegt bekommen.
Dazu irgendwas bekannt?

LG aus dem hohen Norden :-)
1 25.09.2018 14:50 cmoeller ist offline Beiträge von cmoeller suchen
Solon
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Piano_ Piano_ ist männlich
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Grundlegend ist ja ein Antrag auf Marktfestsetzung nur abzulehnen, wenn er nicht dem "öffentlichen Interesse" entspricht bzw. "erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind" (§ 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO) - eine Einzelperson würde ich definitiv noch nicht als "Öffentlichkeit" sehen. Ein Widerspruch eines Dritten gegen eine Marktfestsetzung hätte aber meiner Erachtens gar keine rechtliche Relevanz, wenn dann höchstens eine Klage. Kannst du den Widerspruch vielleicht grob umreißen?
_________________________________________________________________________
Also die Besucherzahl würde ich grundlegend nicht begrenzen, habe ich so auch noch nicht gehört es sei denn es geht um geschlossene Räumlichkeiten - aber auf einem Weihnachtsmarkt wo jeder kommen und gehen kann, kann man das ja letztlich nicht mal direkt regulieren, es sei denn, man arbeitet mit Eintrittskarten - aber das auf einem Weihnachtsmarkt nur weil sich ein einziger Nachbar beschwert hat... ich glaube, das würde ich ablehnen.

Was das Verkehrs- und Parkkonzept betrifft, das muss wenn dann vom Veranstalter kommen. Wenn die Stadt selbst der Veranstalter ist, müsst ihr überlegen ob der Nachbar überhaupt irgendeine rechtliche Grundlage dafür hat, dieses überhaupt einsehen zu dürfen. Ein solches Konzept ist auch soweit ich weiß keine Pflichtunterlage für den Veranstalter, aber ist natürlich durchaus sinnvoll.

Ansonsten kann man ja, falls die Marktfestsetzung noch nicht durch ist mit Auflagen arbeiten. Nachtruhe, Einschränken von Beschallung usw.

Hat sich der Nachbar in den Vorjahren von beschwert? Von welchem Umfang reden wir bei dem Weihnachtsmarkt (grob erwartete Besucherzahl).


Ich denke, andere haben hier noch deutlich bessere Antworten, aber das ist zumindest das, was mir auf Anhieb dazu einfällt smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Piano_: 26.09.2018 07:54.

2 26.09.2018 07:53 Piano_ ist offline E-Mail an Piano_ senden Beiträge von Piano_ suchen
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