Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber durch Ungleichbehandlung erneut gefordert?
Das Problem der Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber ist, dass die Spielverordnung nicht nur finanziell sondern auch betriebswirtschaftlich, immer in Verbindung mit der Vergnügungssteuer gesehen werden muss. Die Auswirkungen der unterschiedlichen Umsatzsteuerregelungen schaffen dann noch den Rest.
Wann erkennt man endlich, dass nur ein „nationales Glücksspiel- und Glücksspielsuchtrecht ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art“ zu einer Rechtssicherheit und den staatlich notwendigen Einnahmen führt?
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