TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg
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Werde ich gleich mal weiterleiten.
Grüße
__________________ gmg
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161
18.11.2018 08:01 |
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Solon
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Pit
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Wenn das Gerät maximal 42.000€ von der ersten Spielminute bis
zur Nullstellung buchen kann, dürfte es doch keine Gewinne geben
die nicht in dieses Zeitfenster passen.
__________________ Gruß Pit
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162
19.11.2018 16:29 |
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Solon
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gmg
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Wie kommt man auf 42.000 € Umbuchungsbetrag ?
Grüße
__________________ gmg
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163
19.11.2018 17:49 |
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walterf
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Zitat: |
Original von gmg
Wie kommt man auf 42.000 € Umbuchungsbetrag ?
Grüße |
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175 Minuten bis zum Verdampfen?
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164
19.11.2018 18:25 |
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eszet
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg
Alle 5 Sekunden Spielzeit 20 € Gewinnumbuchung von rechts nach links mit Gewinnauszahlung.
Macht pro Spielminute (12 x 20 € ) = 240 €.
Macht in den verbleibenden 50 Minuten Spielzeit die Umbuchung von rechts nach links iHv. 12.000 € aus.
Der Rest geht in die 3 Stundenpause und damit in die NULLSTELLUNG und wird verdampft!
Hat Euch das keiner erklärt, wie Eure neuen Kisten ticken??
Mit PTB-Zulassung.
Das, was der Verordnungsgeber wollte, wird mit diesem System nicht erreicht.
Gewinn 26.719,10 €!!!!!
Bei den TR 3 GSG ging es nachher bei einem Crown Gerät bis auf 50.000 € Höchstgewinnmöglichkeit.
Bei den neuen TR 5 GSG scheinen wir nicht allzuweit weg zu sein von diesem Betrag.
Wäre dieser Gewinn früh genug erzielt worden, würde er vollständig umgebucht und ausgezahlt werden.
Bei diesem Spiel mit der Zeit ergibt sich die Möglichkeit, 43.200 € in 3 Stunden zu erzielen und auszahlen zu lassen.
Dauert natürlich in Echtzeit ein bisschen länger....
Wer rechnet es aus?
U
Grüße |
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43.200€ ist der max. Betrag?
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165
19.11.2018 19:40 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von eszet
43.200€ ist der max. Betrag?
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Für so`n Extremzocker wie dich natürlich nur Kleingeld,
aber es summiert sich am Abend....
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166
19.11.2018 20:12 |
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eszet
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Das kleine Spiel halt...mit Gewinnmöglichkeit.
Knapp 800 gr in 50 er, alle drei Std. Das ist tragbar.
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167
19.11.2018 22:37 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von eszet
Das kleine Spiel halt...mit Gewinnmöglichkeit.
Knapp 800 gr in 50 er, alle drei Std. Das ist tragbar. |
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Nennt sich kleines Münzspiel und dann wären wir bei 194 Kilo.
Also ungefähr dein Körpergewicht...
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168
19.11.2018 22:52 |
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gmg
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Zitat: |
Original von eszet
Zitat: |
Original von gmg
Alle 5 Sekunden Spielzeit 20 € Gewinnumbuchung von rechts nach links mit Gewinnauszahlung.
Macht pro Spielminute (12 x 20 € ) = 240 €.
Macht in den verbleibenden 50 Minuten Spielzeit die Umbuchung von rechts nach links iHv. 12.000 € aus.
Der Rest geht in die 3 Stundenpause und damit in die NULLSTELLUNG und wird verdampft!
Hat Euch das keiner erklärt, wie Eure neuen Kisten ticken??
Mit PTB-Zulassung.
Das, was der Verordnungsgeber wollte, wird mit diesem System nicht erreicht.
Gewinn 26.719,10 €!!!!!
Bei den TR 3 GSG ging es nachher bei einem Crown Gerät bis auf 50.000 € Höchstgewinnmöglichkeit.
Bei den neuen TR 5 GSG scheinen wir nicht allzuweit weg zu sein von diesem Betrag.
Wäre dieser Gewinn früh genug erzielt worden, würde er vollständig umgebucht und ausgezahlt werden.
Bei diesem Spiel mit der Zeit ergibt sich die Möglichkeit, 43.200 € in 3 Stunden zu erzielen und auszahlen zu lassen.
Dauert natürlich in Echtzeit ein bisschen länger....
Wer rechnet es aus?
U
Grüße |
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43.200€ ist der max. Betrag?
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So ist es berechnet worden....
Da müssen sich auch die Slotmachines in den sog. "staatlichen Spielcasinos" anstrengen, um solche Gewinne - wie sie aktuell im kleinen Spiel aufschlagen - zu werfen...
Grüße
__________________ gmg
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169
20.11.2018 07:15 |
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gmg
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von gmg:
Da müssen sich auch die Slotmachines in den sog. "staatlichen Spielcasinos" anstrengen, um solche Gewinne - wie sie aktuell im kleinen Spiel aufschlagen - zu werfen... |
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Auch wenn niemand, weder Spieler und schon gar nicht die Aufsteller, Novos Gewinne in Horror-Höhe brauchen, so ist diese Aussage - mal wieder - völliger Unsinn. In staatlichen Spielbanken sind die Limits pro Spiel an den Slots 100 €, in einigen Spielbanken sogar 500 €, auch (und gerade) an Novos! Entsprechend sind die Höchstgewinne 50-mal bzw. sogar 250-mal höher als in Spielhallen, und zwar in Cash ohne Wartezeit.
Das nennt sich dann Kanalisierung im Sinne von §1 Nr. 2 GlüStV:
Ziele des Staatsvertrages sind [...]
durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken [...]
(Hervorhebung durch den Zitierenden) |
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Da sind wir ja - mal wieder- mit einer speziellen Aussage.
Wenn ich an einem von der PTB zugelassenen Geldspielgerät einen fünfstelligen Gewinn sehe - unabhängig von irgendwelchen Erzeugungsvorgängen - dann bin ich absolut fassungslos.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass z. B. PG von der Höhe des Gewinnes nicht unangenehm berührt ist.
Die Situation ist wie vor gut 10 Jahren.
Die Geldspielgerätebranche läuft mal wieder mit den Spielprogrammierungen aus dem Ruder und benötigt ein strenges Regulativ. Wir müssen mal schaun, ob es eventuell nicht bis zur geplanten Evaluierung der SpielV im Jahr 2021 braucht.
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 20.11.2018 08:28.
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171
20.11.2018 07:59 |
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eszet
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1.200 in drei Std war die Vorgabe.
43.200 ist die Umsetzung.
Unfassbar!
Die oben angesprochenen 42.000 sind also die Abweichung zur Regelung.
Es stellt sich wieder die Frage:
Sollte man Glücksspiel privaten Betreibern überlassen?
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172
20.11.2018 10:06 |
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gmg
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Wir erinnern uns alle an den Bericht des BMWi zur Evaluierung der Novelle der SpielV vom 06. 12. 2010.
Ich zitiere:
Mit dem sog. Punktespiel wurden neue, nicht ausdrücklich in der SpielV geregelte Spielanreize entwickelt, die negative Auswirkungen auf den Spielerschutz haben könnten und zu illegalen Praktiken wie das sog. Vormünzen von Geräten sowie illegale Auszahlungen geführt haben. Das BMWi hat mit Weisung vom 17. 10. 2007 an die PTB vorgegeben, dass keine Gewinnaussichten mit einem Geldwert über 1.000 € am Gerät dargestellt werden. Seit dem 1. 7. 2008 gilt diese Praxis für neue Zulassungsanträge. Für bereits auf dem Markt befindlichen Geräte wurde eine Frist bis zum 1. 1. 2011 gesetzt, bis zu der die Hersteller die Geräte mit höheren Punkteanzeigen spätestens vom Markt nehmen sollen.
Frage:
Wurde diese Anweisung des BMWi an die PTB aufgehoben?
Grüße
__________________ gmg
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174
20.11.2018 10:57 |
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gmg
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Zur Erinnerung zitiert aus einer "Denkschrift" vom 23. 11. 2004:
[Begründung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Spielverordnung]
Hierzu soll:
die derzeitige Gewinn- und Verlustgrenze je Spiel von 20 Cent bzw. 2 Euro beibehalten werden. Damit bleibt der entscheidende Unterschied zu den staatlichen Automaten erhalten, die unbeschränkt laufen (Einsätze in der Regel 1 bis 50 Euro, Verlustmöglichkeit über 50.000 Euro je Stunde).
Für die gewerblich betriebenen Spielgeräte werden in § 13 SpielV statt der bisherigen einzelspielbezogenen Beschränkungen Höchstgewinn- und verlustgrenzen je (laufender) Stunde als entscheidende Kriterien für die Zulässigkeit eines Unterhaltungsspielgerätes mit Geld- bzw. Warengewinnmöglichkeit festgelegt. Dabei soll zur Beschränkung des Spielanreizes die Gewinnobergrenze je laufender Stunde auf 500 Euro festgelegt werden; dies entspricht in ungefähr den Gewinnmöglichkeiten der derzeit nach § 13 SpielV geprüften Geldspielgeräten. Die Verlustmöglichkeit soll auf 90 Euro (zus. MwSt.) je laufender Stunde begrenzt werden; der derzeitige § 13 SpielV erlaubt dagegen nur einen Verlust von 60 Euro je Stunde. Bei langfristiger Betrachtung sollen jedoch Höchstverluste den Betrag von 29 Euro (zzgl. MWSt) je Stunde nicht überschreiten; derzeit sind es 28, 96 Euro.
Es sollen auch längere, bis zu 74 Sekunden dauernde Spiele angeboten werden können, wobei sich die auf ein 3-Sekundenspiel bezogenen Höchsteinsätze von 20 Cent und Gewinne von 2 Euro entsprechend erhöhen, allerdings mit einem starken Dämpfungsfaktor für längere Spielabläufe. Die vorgenannten Höchstwerte für den Verlust und Gewinn je Stunde, aus denen sich der eigentliche Spielerschutz ergibt, dürfen sich dabei nicht verändern. Bei solch längeren Spielangeboten werden ganz neue Spielgestaltungen möglich (z. B. in Verbindung mit gewissen Geschicklichkeitsmomenten oder abgeleitet von Kartenspielen), bei denen das Unterhaltungsmoment stärker im Vordergrund steht. Da bei diesen Spielen der Anreiz im viel geringerem Umfang durch die Gewinnmöglichkeit definiert wird, wie sie die derzeitigen Geldspielgeräten nach § 13 SpielV oder die Automaten in den Spielbanken bieten, dürften solche Spiele auch unter dem Gesichtspunkt der Eingrenzung pathologischen Spielverhaltens zu berücksichtigen sein.
VERGESSEN liebe BRANCHE?
Bestimmt!
Ich NICHT!
__________________ gmg
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175
20.11.2018 11:26 |
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gmg
Foren Gott
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Zur Erinnerung aus einer "Denkschrift" vom 30. Juni 2017:
[Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung]
Hintergrund dürfte sein, dass diese [neuen] Geräte im Vergleich zu Geräten mit „alter“ Bauartzulassung dem Spieler vor allem wegen der Herabsetzung der Gewinngrenze, der Einführung einer Spielpause nach drei Stunden Spielbetrieb sowie des Verbots der so genannten Automatiktaste geringere Spielanreize bieten.....
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird vor diesem Hintergrund zum 30. Juni 2021 einen entsprechenden Bericht unter Einbeziehung der Länder und des Fachbeirats vorlegen, da zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung aller Übergangsregelungen der Sechsten Änderungsverordnung ausreichende Erkenntnisse über die Wirkungen der Novellierung vorliegen dürften. Zur Vorbereitung dieses Berichts wird das Bundesministerium unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts und der Drogenbeauftragten eine Studie durchführen, die die Auswirkungen der Novellierung erfasst und die Ergebnisse bewertet.
Anmerkung:
Selten eine solche ministerielle Fehleinschätzung gelesen....
(Wobei dem Ministerium wohl NICHT die FEHLENTWICKLUNGEN der geräteherstellende Industrie vorgeworfen werden können. Und die PTB hat ihre (Nicht)Prüfmöglichkeiten bereits im Jahr 2004 (s.o.) offenbart.
Ob es bis zum 30. 06. 2021 dauern wird, mit dem Bericht????
Ich hoffe NICHT!
__________________ gmg
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176
20.11.2018 11:43 |
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NUK-Harburg
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Novomatic hat der Branche mit diesen Gewinnmöglichkeiten keinen guten Dienst erwiesen.
Ob nun Kalkül dahinter steckt oder ob die Mathematik einfach nur mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Ich glaube letzteres ist der Fall, denn schließlich wurde eine TR. 5 Light Version ja auch verpennt, aber da scheiden sich die Geister.
Der Anti Spielhallen Fraktion spielt das ganze Thema nun sicherlich in die Hände.
Und in der Tat, solche Gewinne haben nichts mehr mit dem kleinen Spiel um Geld zu tun !
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177
20.11.2018 12:24 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg:
Novomatic hat der Branche mit diesen Gewinnmöglichkeiten keinen guten Dienst erwiesen.
Ob nun Kalkül dahinter steckt oder ob die Mathematik einfach nur mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Ich glaube letzteres ist der Fall, denn schließlich wurde eine TR. 5 Light Version ja auch verpennt, aber da scheiden sich die Geister.
Der Anti Spielhallen Fraktion spielt das ganze Thema nun sicherlich in die Hände.
Und in der Tat, solche Gewinne haben nichts mehr mit dem kleinen Spiel um Geld zu tun ! |
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Völlig richtig! Deshalb schrieb ich oben
Zitat: |
niemand, weder Spieler und schon gar nicht die Aufsteller, [braucht] Novos Gewinne in Horror-Höhe |
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.
Insbesondere habe ich noch keine Berichte über vergleichbaren Mist bei Geräten anderer Hersteller gehört. Bei Gauselmann scheint sogar noch die alte Begrenzung 1000.00 beim "Erfolg" (früher "Punkte") zu gelten. Und mit den weiterhin ohne "Führerschein" zu bespielenden V1-Geräten hat man diesen Nachteil der Limitierung, wenn er überhaupt einer ist (was ich immer mehr bezweifele), mehr als kompensiert!
Nicht vergessen werden sollte aber auch, dass erst die selbsternannten Kreuzzügler gegen das Punktespiel wie gmg über den von ihnen zugeflüsterten Maßgabebeschluss des Bundsrats die Bewertungsgrundlage der Limitierung zerstört haben, die Novo diesen Mist ermöglicht hat. In diesem Licht erscheint die erneute Aufregung als reines Ablenkungsmanöver frei nach dem Motte "Haltet den Dieb!"
__________________ PeterSt
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178
20.11.2018 13:47 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von gmg
Wir erinnern uns alle an den Bericht des BMWi zur Evaluierung der Novelle der SpielV vom 06. 12. 2010.
Ich zitiere:
Mit dem sog. Punktespiel wurden neue, nicht ausdrücklich in der SpielV geregelte Spielanreize entwickelt, die negative Auswirkungen auf den Spielerschutz haben könnten und zu illegalen Praktiken wie das sog. Vormünzen von Geräten sowie illegale Auszahlungen geführt haben. Das BMWi hat mit Weisung vom 17. 10. 2007 an die PTB vorgegeben, dass keine Gewinnaussichten mit einem Geldwert über 1.000 € am Gerät dargestellt werden. Seit dem 1. 7. 2008 gilt diese Praxis für neue Zulassungsanträge. Für bereits auf dem Markt befindlichen Geräte wurde eine Frist bis zum 1. 1. 2011 gesetzt, bis zu der die Hersteller die Geräte mit höheren Punkteanzeigen spätestens vom Markt nehmen sollen.
Frage:
Wurde diese Anweisung des BMWi an die PTB aufgehoben?
Grüße |
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UND?
Wurde diese Anweisung des BMWi aufgehoben, oder hat die PTB - als Oberbehörde des BMWi - sie lediglich nicht angewendet?
Grüße
__________________ gmg
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179
20.11.2018 14:03 |
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PeterSt
Tripel-As
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TR5, im Benehmen mit dem BMWi am 27.1.2015 erstellt, anschließend veröffentlicht und von der EU notifiziert, sagt dazu auf S. 27 oben:
Zitat: |
Die Anforderung, dass die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen, geht wegen § 13 Nr. 1 SpielV ins Leere, denn es dürfen wegen § 13 Nr. 1 SpielV keine Geldäquivalente verwendet werden. § 13 Nr. 2 und Nr. 3 SpielV gelten weiterhin. |
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(Hervorhebung durch den Zitierenden)
"Bedanken" dürfen wir uns für diesen Mist bei "gmg", "Meike", Prof. Dr. Gerhard Meyer und den Spielbank-Lobbyisten im Bundesrat!
__________________ PeterSt
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180
20.11.2018 14:50 |
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