TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg
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Veränderung der zugelassenen Bauart durch vom Kunden am Nachbaugerät angebaute Zusatzgeräte ??
Da fällt mir spontan § 284 StGB ein.
Peter Gaukler:
Schickt mir mal bitte per PN die Anschrift der Aufstellung und die Gerätenummern.
ADP und Löwen Entertainment werden nicht amüsiert sein..
Grüße
__________________ gmg
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06.11.2018 08:01 |
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Solon
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Solon
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sunrise
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Lieber Peter Gaukler,
jetzt hast du hier aber alle verrückt gemacht.
Du hast wohl nur gesehen wie das Geld 20 Centweise automatisch in den Zwischenspeicher bucht.
Um es dann auf den Punktespeicher zu transportieren bedarf es einen Druck des Spielers auf die Einsatztaste.
Also alle mal wieder beruhigen.
es grüßt sunrise
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63
06.11.2018 12:42 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von sunrise
Lieber Peter Gaukler,
jetzt hast du hier aber alle verrückt gemacht.
Du hast wohl nur gesehen wie das Geld 20 Centweise automatisch in den Zwischenspeicher bucht.
Um es dann auf den Punktespeicher zu transportieren bedarf es einen Druck des Spielers auf die Einsatztaste.
Also alle mal wieder beruhigen.
es grüßt sunrise |
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hi sunrise !
automatische buchung - ist das denn erlaubt ?
ein drücken des spielers = bankspeicher ,so heisst es glaube ich ?
sorry habe niemand gesehen der drückt wie du es gemeint hast
werde es aber selbst ausprobieren !
gruss pg.
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64
06.11.2018 13:06 |
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gmg
Foren Gott
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Ich habe doch oben den Link zum Novomatic-Erklär-Filmchen eingestellt.
Aus dem Filmchen ergibt sich doch alles.
Grüße
__________________ gmg
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65
06.11.2018 13:16 |
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NUK-Harburg
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ja, dann wäre alle Aufregung umsonst gewesen.
Trotzdem wäre es natürlich denkbar ( ...und auch ein leichtes ), eine Elektronik in das Gerät nachzurüsten, welche :
1. eine Einzahlung in höhe von z.B 10,- € erkennt.
2. den ersten Impuls der Taste "Einsatz" abfragt um im Anschluss weitere Impulse zu senden.
3. den Impuls der Taste "Start" abfragt.
So eine Elektronik könnte in eienm Gerät, von aussen nicht sichtbar, verbaut sein und stellt entwicklungstechnisch keinen so hohen Aufwand dar.
Natürlich wäre dies ein illegaler Eingriff in das zugelassene GGSG ! Daher gehe ich davon aus, dass niemand solcher Art "Nachrüstungen" nutzt.
Diese ohnehin schon stark in der Kritik stehende Branche würde weiteren Schaden nehmen.
Eine lose, nicht fest verbaute und auf der Taste liegende mechanische "Drückhilfe" stellt für mich keinen Eingriff in das GGSG dar, weil es dem Gast überlassen ist, auf welche Art und weise er das Gerät bespielt. Letztendlich könnte er auch einen Freund bitten, alle 75 sek. die Taste "Einsatz" zu drücken.
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66
06.11.2018 13:16 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Ich habe doch oben den Link zum Novomatic-Erklär-Filmchen eingestellt.
Aus dem Filmchen ergibt sich doch alles.
Grüße |
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hi gmg.
sunrise hat klärende worte gefunden ,
werde allerdings nun selbst testen was geht und was nicht !
gruss und nur keinen stress !
pg.
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67
06.11.2018 13:21 |
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Pit
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Hallo,
glaubt ihr denn allen ernstes, das diejenigen die über Jahre die Software
der Novoliner manipuliert haben, nicht in der Lage sind ein Bauteil zu entwickeln,
welches das Drücken der Einsatztaste simuliert ?
Und damit meine ich keine von oben aufgesetzten Vorrichtungen .
Fällt für diese Leute doch bestimmt in den Bereich für "Hobbyelektroniker".
__________________ Gruß Pit
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68
06.11.2018 13:22 |
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gmg
Foren Gott
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BA appelliert: Bei Weiterbetrieb von TR 4-Geräten über den 10. November hinaus Anzeige erstatten!
"Jedem Unternehmer sollte klar sein, dass ab 11. November 2018 nur noch Geldspielgeräte, mit der vorgeschriebenen Zulassung von TR 5.0 (Version 1 oder Version 2) aufgestellt werden dürfen. Der Betrieb von Geldspielgeräten nach TR 4 über den 10. November 2018 hinaus ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und wird mit empfindlichen Strafen geahndet (§ 284 StGB). Zudem droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 19 Abs. 1 Nr. 6b)", betont der BA in einem Rundschreiben.
Weiter heißt es darin: "Unabhängig davon droht als Nebenfolge die Einziehung aller Beträge, die in ein entsprechendes Geldspielgerät eingeworfen wurden (§§ 73, 73a StGB). Schließlich können sich entsprechende Verurteilungen auch negativ auf die gewerberechtliche Zuverlässigkeit auswirken. Daher möchten wir noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, alle Vorgaben der Technischen Richtlinie 5 (TR 5.0) umzusetzen."
Absolute Gesetzestreue essentiell wichtig
Der BA und seine Mitgliedsverbände halten es im Interesse der Glaubwürdigkeit gegenüber Politik und Verwaltung sowie aus wettbewerbsrechtlicher Sicht für essentiell wichtig, dass sich alle Aufstellunternehmer an die rechtlichen Vorgaben halten.
Dann der Appell: "Sollten Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, Verstöße durch den Weiterbetrieb von unerlaubten Geldspielgeräten bei Ihren Wettbewerbern feststellen, dann zögern Sie nicht und gehen aktiv dagegen vor. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Weiterbetrieb beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Zusätzlich sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei und Staatsanwaltschaft erstatten."
Wichtige Daten für das Erstatten einer Anzeige
Wichtig für eine Anzeige sind vor allem folgende Informationen: Datum und Uhrzeit der Feststellung des Verstoßes, Bezeichnung des Gerätes sowie Zulassungsnummer, Anschrift der Spielhalle beziehungsweise der Gastronomie, Firma beziehungsweise Name des Aufstellers (wenn der Spielhallenbetreiber abweicht: bitte Name und Anschrift des Betreibers) und Art des Verstoßes (Weiterbetrieb von Geräten ohne Zulassung nach TR 5.0).
Zur Meldung
Grüße
__________________ gmg
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70
06.11.2018 13:41 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg
Eine lose, nicht fest verbaute und auf der Taste liegende mechanische "Drückhilfe" stellt für mich keinen Eingriff in das GGSG dar, weil es dem Gast überlassen ist, auf welche Art und weise er das Gerät bespielt. Letztendlich könnte er auch einen Freund bitten, alle 75 sek. die Taste "Einsatz" zu drücken. |
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Interessant - dann sind jetzt die Tüftler und Bastler gefragt. Bin gespannt was da alles demnächst auf dem Markt auftaucht
es grüßt sunrise aus der Bastelabteilung
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71
06.11.2018 16:34 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von sunrise
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Original von NUK-Harburg
Eine lose, nicht fest verbaute und auf der Taste liegende mechanische "Drückhilfe" stellt für mich keinen Eingriff in das GGSG dar, weil es dem Gast überlassen ist, auf welche Art und weise er das Gerät bespielt. Letztendlich könnte er auch einen Freund bitten, alle 75 sek. die Taste "Einsatz" zu drücken. |
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es grüßt sunrise aus der Bastelabteilung |
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risikotastenblättchen ala th.bergmann &co.(ältere crown geräte) |
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Nein, Risikoblättchen funktionieren nicht. Es muss gedrückt werden.
Der Smiley hier macht es richtig.
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73
06.11.2018 17:27 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von NUK-Harburg
Eine lose, nicht fest verbaute und auf der Taste liegende mechanische "Drückhilfe" stellt für mich keinen Eingriff in das GGSG dar, weil es dem Gast überlassen ist, auf welche Art und weise er das Gerät bespielt. Letztendlich könnte er auch einen Freund bitten, alle 75 sek. die Taste "Einsatz" zu drücken. |
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Interessant - dann sind jetzt die Tüftler und Bastler gefragt. Bin gespannt was da alles demnächst auf dem Markt auftaucht
es grüßt sunrise aus der Bastelabteilung |
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risikotastenblättchen ala th.bergmann &co.(ältere crown geräte) |
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Nein, Risikoblättchen funktionieren nicht. Es muss gedrückt werden.
Der Smiley hier macht es richtig.
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schaun wir mal
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74
06.11.2018 17:49 |
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walterf
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Zitat: |
Original von petergaukler
schaun wir mal
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....aber diesmal bei Tageslicht
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75
06.11.2018 18:20 |
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Rooobert
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Microbot Push heisst ein Drück Automat, frei programmierbar , hab mal einen bestellt
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76
06.11.2018 18:28 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Rooobert
Microbot Push heisst ein Drück Automat, frei programmierbar , hab mal einen bestellt
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Kann man damit auch deine Olle drücken?
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77
06.11.2018 18:31 |
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NUK-Harburg
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Der Microbot Push ( Korea) muss mit entsprechender Schablone für die Höhe auf das Bedienfeld der Tastatur geklebt werden.
Das ist leider nicht so komfortabel in der praktischen Anwendung. Dafür lässt er sich dann aber bequem per App steuern ( drücken ) wenn der Gast eine rauchen geht .......
Die frei liegende, durch Eigengewicht stabilisierte „Drückhilfe“ ist aber sicherlich interessanter ......
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78
06.11.2018 18:50 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg
Die frei liegende, durch Eigengewicht stabilisierte „Drückhilfe“ ist aber sicherlich interessanter ...... |
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Kannst du dazu nähere Angaben machen?
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79
06.11.2018 20:57 |
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NUK-Harburg
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Der Mechanismus hat dem Hörensagen nach ca. die Größe einer Zigarettenschaltel und hat einen Schalter für Novo und einen für Gauselmann GGSG wegen der unterschiedlichen Bauhöhe der Tasten. Ein Zeitintervall soll einstellbar sein. Der Preis liegt bei ca. 50,- Euro.
Das Teil wird sicherlich demnächst mal irgendwo live zu sehen sein......
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80
06.11.2018 21:25 |
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