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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gebühren für Gewerbeanzeigen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gebühren für Gewerbeanzeigen 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Gebühren für Gewerbeanzeigen

Hallo zusammen,

für die Vorbereitung der Bundesfachtagung benötigen wir kurzfristig eine Übersicht der Gebührensätze für Gewerbe An-, um- und -abmeldungen.

Vielleicht können wir kurz einmal bundesweit die aktuelle Gebührensätze zusammentragen.

Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.

Vielen Dank

Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:
Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:


Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.

Hessen:
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO): 25,50 €
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 7,50 €

Mecklenburg-Vorpommern:
Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.

Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.

Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Schleswig-Holstein:


Thüringen:
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.


Vielen Dank schon einmal im Voraus

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
1 29.08.2018 13:06 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Uwe Matthies   Zeige Uwe Matthies auf Karte Uwe Matthies ist männlich
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Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

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Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.

Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
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__________________
Uwe Matthies
Stadt Bad Münder am Deister
Fachdienst 0.03/Ordnungsangelegenheiten Standesamt Feuerwehr
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Uwe.Matthies@bad-muender.de
Tel (05042) 943-165
Fax (05042) 943-155
2 29.08.2018 16:17 Uwe Matthies ist offline E-Mail an Uwe Matthies senden Beiträge von Uwe Matthies suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Bayern:

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Hamburg:
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Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
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Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
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3 30.08.2018 08:48 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Saarland

Hallo,

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Bayern:

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Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

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Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:

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Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
4 30.08.2018 10:39 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.


Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
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Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
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Gewerbeamt Zweibrücken
5 30.08.2018 11:26 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


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Moin Moin von der D...
Niedersachsen: AllGO Rahmen bis 43,00 nach Zeitaufwand für alle Gewerbemeldungen.
Delmenhorst:
Gewerbeanmeldung: 35,00 €
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung: 25,00 €

Allerdings wird z.Zt. geprüft, in welcher Höhe man eventuell die Gebühren ändert.
Unseres Wissens nach darf eine Gewerbeanzeige nicht ohne Gebühr gefertigt werden. Eine Stadt wurde dafür schon vom Gericht gerügt.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
6 30.08.2018 12:05 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


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Thüringen:

Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
7 30.08.2018 12:14 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
SaLep SaLep ist weiblich
Grünschnabel


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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

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Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Schleswig-Holstein:
Thüringen:
8 30.08.2018 13:30 SaLep ist offline E-Mail an SaLep senden Beiträge von SaLep suchen
Amt Crivitz Amt Crivitz ist weiblich
Jungspund


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Mecklenburg-Vorpomme rn

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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Mecklenburg-Vorpommern:

Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

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Wache
9 03.09.2018 09:05 Amt Crivitz ist offline E-Mail an Amt Crivitz senden Homepage von Amt Crivitz Beiträge von Amt Crivitz suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

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seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

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Ummeldung: 20,- EUR
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Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
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Rheinland-Pfalz:
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Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
10 03.09.2018 11:36 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Amt Crivitz Amt Crivitz ist weiblich
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Zitat:
Original von Sigi2910
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seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

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Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
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Sachsen:
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Schleswig-Holstein:
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Wache
11 03.09.2018 11:48 Amt Crivitz ist offline E-Mail an Amt Crivitz senden Homepage von Amt Crivitz Beiträge von Amt Crivitz suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

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seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

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-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kewi: 03.09.2018 13:57.

12 03.09.2018 13:56 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Foren Gott


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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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Tarifstelle 12.1.3 der Allg. Verwaltungsgebührenordnung:
Bescheinigungen des Empfanges der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
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Eine schöne Restwoche wünscht aus Hückeswagen
Roland Kissau
14 04.09.2018 13:43 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
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Hallo zusammen!
Mir ist gerade so danach, für NRW noch kurz meinen "Senf" dazuzugeben. Bisher war nur von der Gebühr für die Empfangsbescheinigungen, also die "Originale", die Rede. In NRW gibt es im Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung allerdings auch die "benachbarte" Tarifstelle 12.1.4 mit folgendem Wortlaut: "Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 10", weshalb wir diese 10,00 Euro für Zweitschriften von An- und Ummeldungen kassieren. Die Zweitschriften von Abmeldungen werden - ebenso wie die Empfangsbescheinigungen hierfür - gebührenfrei erteilt.

Ich weiß aber auch, dass einige kreative Kolleginnen und Kollegen nach Tarifstelle 30.5 ("Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen Gebühr: Euro 0 bis 500") auch hierfür Gebühren erheben.

Vermutlich gibt es auch bei den Zweitschriften generell große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Hoffe, mein Beitrag sprengt den Rahmen der erbetenen Auskünfte nicht und dient eher der Abrundung des Themas!

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Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
15 04.09.2018 16:26 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Hier sind die aktuellen Gebührensätze für Berlin:

Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei


Gruß aus Berlin
Lehmann
16 06.09.2018 12:05 Lehfrau ist offline E-Mail an Lehfrau senden Beiträge von Lehfrau suchen
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Gebühren für Gewerbeanzeigen
Zitat:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
………………………………………………………...
Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau
17 16.10.2018 14:48 herzchen ist offline Beiträge von herzchen suchen
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Zitat:

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau
18 16.10.2018 16:26 herzchen ist offline Beiträge von herzchen suchen
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Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Bei uns in Osterholz-Scharmbeck:

GewA 1: 25 Euro
GewA 2: 25 Euro
GewA 3: 15 Euro

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...
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Moin aus Hückeswagen!

In NRW hat sich was getan!
Im auszugsweise beigefügten Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Allgemeine VerwGebO geändert, u.a. auch die Tarifstellen 12.1.3 und 12.1.4.
Da diese blöden Änderungen mit den tausend geänderten Tarifstellen sehr unübersichtlich sind und ich auch schon mal was übersehen habe, möchte ich die Kollegen doch mal informieren.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau

Dateianhang:
unknown Gebühren Gewerbeanmeldung neu Dezember 2018.doc (25 KB, 317 mal heruntergeladen)
20 05.12.2018 11:34 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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