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Zum Ende der Seite springen Herr Eiba und die Rückkehr zum gläsernen Glück
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BrainTopping BrainTopping ist männlich
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Herr Eiba und die Rückkehr zum gläsernen Glück

Rückkehr zum gläsernen Glück

Plädoyer für einen Automatenmarkt ohne Software-Optimierung Augsburg. In Deutschland gibt es rund 264 000 Geldspielautomaten. Allein der Zufall soll nach einem Geldeinwurf über Gewinn oder Nichtgewinn, also über das Glück, entscheiden. Doch dieser eherne Grundsatz des Glücksspiels ist seit mehr als 40 Jahren reine Theorie und die Druckerschwärze nicht wert, mit der dieser Grundsatz gesetzlich geregelt werden soll. Denn mit der Umstellung vom mechanischen zum elektronischen Spiel, heutzutage auch mittels der eingebauten Software, wird mit Glücksspielautomaten von Werk aus oder von kriminellen Banden vor Ort manipuliert, gesteuert, die Gewinnquote für bestimmte Aufsteller und industrieeigene Spielhallen optimiert oder schlichtweg beschissen. Um diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Branche wieder sauber zu machen, bedarf es radikalen Umdenkens. „Back to the Roots“ heißt die Lösung. Darum habe ich ein hochmodernes Glücksspielgerät mit elektronischer Anzeige und elektronischer Erfassung der Abläufe, aber mit einem mechanischen Zufallsgenerator, einen „Kugelspielautomaten“, entwickelt.


Das Gerät, bei dem keine Software beim mechanischen Spielablauf beteiligt ist und damit auch kein steuerbares oder abrufbares Gedächtnis hat, habe ich beim Deutschen Patent-und Markenamt zum Patent angemeldet. Natürlich kann ich das Rad nicht neu erfinden. Aber ein solches Gerät ließe sich wunderbar nach den Regeln der Zulassungsbehörde – der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) – und den gesetzlichen Vorgaben der Spielverordnung bauen. 20 Cent Einsatz, zwei Euro Höchstgewinn, mechanischer Spielablauf mit echten, anstatt elektronisch nur vorgetäuschten Walzen - ein solches faires Spiel ist zeitlos und bedeutet die Rückkehr zum gläsernen Glück…

Problem: Optimierungs-Software

Werfen wir einen Blick auf den Ist-Zustand der Glücksspielbranche. Dass es da nicht mit rechten Dingen zugeht, weiß jeder, der sich ein wenig auskennt. Mal abgesehen von der kriminellen Energie, die den einen oder den anderen beflügelt, die Glücksspielautomaten zu manipulieren, ist das Hauptproblem die von den Herstellern eingebaute Software, die über den Spielverlauf entscheiden soll. Doch längst entscheidet sie nicht nur über einen Spielverlauf nach dem Zufallsprinzip, auch Glück genannt, sondern auch über die Höhe der Gewinne der Automatenindustrie und den industrieeigenen Spielhallen. Denn per Software lassen sich deren Geräte so einstellen, dass sie weniger ausspuken als die Geräte, die der Konkurrenz verkauft oder vermietet werden. Die Automatenindustrie nutzt bei der Aufstellung, Vertrieb, Vermietung und Verkauf dieser Geräte ihre marktbeherrschende Stellung gnadenlos aus. Ziel ist es, ihre Computerspielgeräte so einzusetzen, dass die kleinen und mittleren Aufsteller als lästige Konkurrenz endgültig vom Markt verschwinden. Der lange Arm der Automatenindustrie reicht inzwischen auch in die staatlichen deutschen Spielbanken hinein, die die Automaten auch von den Branchenriesen beziehen. Und auch diese Geräte haben keine freilaufenden Walzen. Was ist der teuflische Plan der Automatenindustrie? Wie erreicht man die Monopolisierung des Marktes, ohne dass das Bundeskartellamt einschreitet? Es geht dabei (fachspezifisch) um den sogenannten „Hold“. Der Hold ist das, was dem Automatenaufsteller in der Kasse übrig bleibt. Mit diesem Hold werden die laufenden Kosten, etwa für die Miete, Strom und Personal, bezahlt. Und mit diesem Hold müssen Gewinne erzielt werden, damit der Automatenunternehmer überlebt. Ein Beispiel: Wenn in einen Automaten 10 000 Euro eingeworfen werden, dann ist es mittels der Software möglich, dass in den industrieeigenen Spielhallen ein Hold von 30 Prozent (3 000 Euro), aber mit den äußerlichen gleichen Geräten in den Spielhallen der kleinen und mittleren Unternehmen nur ein Hold von 10 Prozent, also nur 1 000 Euro, erzielt wird.

Konsequenz dieser „Optimierung“: Die optimierten Geräte lassen zu Ungunsten der kleinen und mittleren Automatenunternehmer die Gewinne der Industriespielhallen kräftig sprudeln, während erstere immer weniger oder gar kein Geld mehr verdienen. Mit anderen Worten: Die Hersteller haben in der Software ein Betriebsgeheimnis eingebaut, das die Gewinne oder Verluste steuern kann. Diese Optimierungssoftware ist inzwischen dermaßen komplex geworden, dass sie von keinem mehr zu kontrollieren ist. Dennoch tut das für die Zulassung der Automaten zuständige Physikalisch Technisch Bundesanstalt (PTB) so, als habe sie alles fest im Griff. Ja, sie lässt sich sogar in Prozessen, die die Optimierungsmöglichkeiten mittels der Software beweisen sollen, als Zeuge und Gutachter von der Spielautomatenindustrie missbrauchen. Was PTB, Politik und Justiz noch nicht verstanden haben (oder nicht verstehen wollen): Die heutigen Spielgeräte sind nur noch Computer mit Bildschirmen, auf denen Walzen oder Spielabläufe vorgetäuscht werden und werkseigene Einstellungen und Veränderungen des Holds durch die eingebaute Software jederzeit möglich sind. Auch der Zocker ist in diesem riesen Reibachspiel zugunsten der Automatenindustrie der Dumme, auch er wird abgezockt: Das Computerspiel kann ihm „Beinahe-Gewinne“ auf der Anzeige vortäuschen, indem nur noch ein Feld, eine Nummer oder ein Symbol zu fehlen scheint für den ganz, ganz großen Gewinn. Dieser „Beinahe Gewinn“ ist gesetzlich verboten, aber auch nicht mehr zu kontrollieren. Bei Spielgeräten mit mechanischen Spielabläufen ist eine solche Häufung von „Beinahe-Gewinnen“, die ja den Spieler zu einem weiteren Spiel ankobern sollen, mathematisch nicht möglich und kommt dementsprechend auch selten vor. Inzwischen geht die Automatenindustrie so dreist vor, dass sie ihre Computerspiele in Gehäuse einbaut, die den der Spielautomaten früherer Zeiten gleichn. Der Schein bestimmt das Sein…

Geltendes Recht wird gebrochen

„Der Antragsteller hat mit dem Antrag ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle darüber vorzulegen, dass das von ihm zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 11 gegen Veränderungen gesichert gebaut ist“, heißt es in Paragraf 12,3 der Spielverordnung. Und dieser Paragraf 13,11 hebt unmissverständlich nochmals hervor „Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.“ Die Praxis zeigt, dass dies lediglich noch ein Wunschdenken, aber keine Realität ist. Laut Gesetz muss jeder Spieler auch die gleiche Chance haben, die Geräte dürfen nicht einstellbar sein. In der Spielverordnung heißt es darum auch in Paragraf 12, 2: „Der Antragssteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung darüber vorzulegen, dass bei dem zu prüfenden Geldspielgerät die Gewinnaussichten zufällig sind, für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden…“. Mit der werkseigenen Optimierungssoftware aber wird dieses Gesetz von der Automatenindustrie ganz bewusst unterlaufen. Dabei hat jede Software eine CRC-Prüfsumme, die Teil der Zulassung ist. Wird das Programm verändert, so verliert das Gerät seine Bauartzulassung.

Geheimnisträger

Wie im VW-Dieselskandal gibt es bei dieser vom Werk optimierten Software natürlich Geheimnisträger, die um dieses Betriebsgeheimnis wissen, es zu wahren haben – und die PTB wie einen verblödeten bulgarischen Tanzbär am Nasenring durch die Glücksspielmanege führen. Der branchenbekannte Ali T., der pikanterweise als Sicherheitsberater in der Glücksspielbranche auftrat, war auch ein solcher Geheimnisträger Er wusste schon seit Langem von den Optimierungsmöglichkeiten der Spielautomaten zugunsten der industrieeigenen Spielhallen. Dieses Wissen ließ er sich teuer bezahlen. Mit einer vom Novomatic-Konzern beauftragten Firma hatte er darum einen langjährigen Vertrag über 8 Millionen Euro. Offiziell fungierte er, wie schon gesagt, als Sicherheitsberater, tatsächlich hatte er das mittels Software eingebaute Betriebsgeheimnis – die Optimierungsmöglichkeiten der Spielgeräte –, das er als Szene Profi erkannt hatte, zu wahren. Er wurde also zu einer Art „Schutzgeldempfänger“, der mittels Schweigegeld das Betriebsgeheimnis zu schützen hatte. Dass Ali T. dann noch so geldgierig wurde, dass er und Helfershelfer dieses Betriebsgeheimnis nutzten, um ihre Taschen direkt zu füllen (und er somit zweigleisig fuhr), wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verbindungen von kriminellem Milieu zu einer sich als sauber darstellenden Automatenindustrie. Für seine Dummheit wurde er dann auch zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Treppenwitz der neueren Glücksspielgeschichte ist, dass ausgerechnet Novomatic im Prozess gegen Alt T. als Nebenkläger auftrat und den Saubermann spielte. Dabei ging es nur darum zu erfahren, inwieweit Ali T. von den Betriebsgeheimnis wusste und – ob er es verraten würde…

Big Brother is watching us

Dass zum Beispiel Novomatic-Geldspielgeräte keineswegs nur „Computerfehler“, wie behauptet wird (um von der tatsächlichen Optimierungsmöglichkeit per Software schon ab Werk abzulenken) enthalten, sondern vom österreichischen Werk aus so konstruiert werden, dass sie zu Gunsten industrieeigener Spielhallen beziehungsweise, wie ich es nenne, zu „Freunderln“, also ausgewählten Spielhallen, hinsichtlich ihrer Auszahlungsquoten verändert werden können, beschreibt auch das Buch von Tobias Kleber „Die Geschichte der Novomatic Admiral – Die Welt im Würgegriff der österreichischen Mafia“ sehr gut. Demnach weiß der Konzern immer, welches Gerät wie viel einspielt. Auch ich gehe von einer solcher Vernetzung und Datenerfassung aus – Big Brother is watching us. Der große Bruder aus Österreich beobachtet jeden unabhängigen Automatenaufsteller, der Novomatic-Geräte gemietet hat.

Optimierte Geräte

Und er beobachtet, so Kleber, besonders Geräte, die an guten Standorten gutes Geld einspielen. Dann werde, schreibt der Buchautor auf Seite 100, wie folgt vorgegangen: „Bereits bestehende Automatenlokale erhalten Übernahmeangebote. Bei Widerstand wird in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzlokal eröffnet, zumeist daneben, größer, schöner. Bis das ursprüngliche Lokal zugrunde geht. Selbst, wenn Geräte der Novomatic darin standen. Denn die waren ja nur gemietet. Gemietete Spielautomaten haben höhere Auszahlungsquoten als die selbst betriebenen. Durch die höhere Auszahlung (an die Spieler, Anmerkung des Verfassers) wird Reklame bei den Spielern gemacht, den Betreibern soll das weniger oder gar keinen Gewinn bringen.“

Mit anderen Worten: Die kleinen und mittleren Automatenunternehmer mieten von Novomatic Geräte, die äußerlich den Geräten in den Novomatic-Spielpalästen gleichen, innerlich aber ein böses Geheimnis bergen. Denn dank der eingebauten Software ist es möglich, die Auszahlungsquote an die Spieler so zu verändern, dass die kleinen, unabhängigen Automatenunternehmer, wie oben bereits schon mal gesagt, nur noch einen geringen oder gar keinen Gewinn mehr machen. Auf gut Deutsch: Sie verschwinden vom Markt, der nun für Novomatic übrig bleibt. Den aufrechten Automatenaufstellern wurde mit den NovomaticMaschinen ein Betriebsgeheimnis vermietet, von dem sie nichts wussten. Und damit hat das Glück plötzlich ein Gedächtnis, das allerdings nur dem Hersteller oder Betrügern zugute kommt. Hinter dieses Gedächtnis könnten, wenn überhaupt, nur die PTB oder Spezialisten kommen.

Dass Geldspielautomaten nicht den Prüfungsanforderungen und gesetzlichen Zulassungsanforderungen der PTB entsprechen, beweist ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten der Augsburger „1A Forensik GmbH“ (Gutachten Nr. 2016 103-mp/te). Der angesehene Gutachter Thomas Noone kommt zu einem entlarvenden Schluss: Manipulationen über einen USBAnschluss seien durch „eine unzureichend gesicherte Gerätesoftware“ ermöglicht worden. „Zum Zeitpunkt der Bauartzulassung wäre es bei einer ordnungsmäßigen Programmierung und einer mechanischen Absicherung der USB-Anschlüsse nach dem Stand der Technik möglich gewesen, die Manipulation zuverlässig zu verhindern.“

Solche Gutachten, aber auch die Forderung nach einer umfassenden, fairen und ergebnisoffenen Prüfung der gesamten Software hinsichtlich der Optimierung kanzeln Politik, Wirtschaftsministerium, Kartellamt, Gerichte und PTB mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis ab. Devise: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...

Kapitulation vor den Branchenriesen

Fassen wir zusammen: Obwohl laut Spielverordnung das Spielgerät und seine Komponenten der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen der Technik gesichert gebaut sein müssen, zeigt der Ist-Zustand der Glücksspielbranche genau das Gegenteil, Die eingebaute Software erlaubt es jederzeit, die Geräte zugunsten der Industrie und ihrer „Freunderln“ zu optimieren – und damit Spielern und den kleinen Automatenaufstellern, also den „Feinderln“, zu schaden. Die Hersteller haben die Software ihrer Maschinen mit ihren Zentralen vernetzt und können so wie Big Brother auch ihre Konkurrenz (kleine und mittlere Automatenaufsteller) jederzeit ausspähen und kontrollieren.

Die PTB ist angesichts der Komplexität der Software völlig überfordert. Sie ist keine Überwachungsbehörde mehr, sondern nur noch eine Verwaltungsbehörde, die den Anschein einer Überwachung aufrecht erhalten soll. Und der größte Witz: Richter laden die PTB-Gutachter als Sachverständige in Prozessen, die ich angestrengt habe, um die Werksoptimierungen per Software zu beweisen, vor. Doch anstatt sich umgehend an die Prüfung der Software zu machen, verweisen ausgerechnet diese PTB- Sachverständigen auf das Betriebsgeheimnis der Automatenindustrie. Das ist so, also ob im VW-Diesel Skandal die Prüfer ausführen würden: „Wir können und dürfen nicht prüfen, denn die Schadstoff-Software ist Betriebsgeheimnis von VW. Und darum ist alles in Ordnung!“ Stellen Sie sich mal die (auch medialen) Empörungswelle vor, die da über Prüfer und Richter schwappen würde…In der Glücksspielbranche ist das anders. Gerichte, Kartellamt, Wirtschaftsministerium und Politik haben längst vor den Giganten der Glücksspielbranche kapituliert.

Glücksspiel nur noch auf dem Bildschirm

Stellen Sie sich mal vor, Sie würden „Mensch-ärger-dich-nicht“ ohne reale Würfel oder beim Roulette ohne Kugeln und ohne Roulette spielen. Ob Kartenspiel, Gesellschaftsspiel, Lotto, Bingo oder Pferderennen: Für jedes dieser Spiele gibt es entweder nachweisbare und nachvollziehbare Apparaturen oder/und sichtbare Bedingungen und klare Regeln. Und wenn es sich um Glücksspiel handelt, dann sind Apparaturen wie bei Roulette oder der Lottotrommel genehmigungspflichtig und werden ständig überprüft.

Inzwischen finden wir einen Markt vor, wo das Glücksspiel nur noch elektronisch auf den Bildschirmen in den Automatenhallen oder Online im Internet veranstaltet wird. Letztlich ist ein solches Spiel eine Art Filmvorführung: Es gibt Lotto ohne Ziehgerät, Roulette ohne Kessel, Spielautomaten ohne tatsächliche Walzen, Hunderennen ohne Hunde. Wir vertrauen zu Unrecht darauf, dass alles so abläuft wie im realen Spiel. Solche Glücksspiele auf Bildschirmen haben etwas Klerikales an sich: Der Pfarrer erzählt der Glaubensgemeinschaft vom Paradies. Man kann ihm glauben. Aber ob es das Paradies wirklich gibt, ist nicht zu überprüfen…

Und die „paradiesische“ Entwicklung geht noch weiter – Zauberwort „Virtual Reality“. Dass Spieler mittels spezieller Brillen in Spiele eintauchen können und in virtuellen Welten schießen, bauen, Rennen fahren oder Leute in 3D kennen lernen, ist nicht mehr so neu. Neu ist hingehen die Idee, Zocker in diesen virtuellen Welten eintauchen zu lassen. So soll man nach den Vorstellungen von Online Casinos und Buchmachern von der Heimcouch aus künftig virtuelle Casinos besuchen, beim Roulette sein Geld setzen, andere Spieler kennen lernen oder erleben, wie der Jackpot am Tisch nebenan geknackt wird. Auch dass man sogar als Jockey auf dem Rücken eines virtuellen Pferdes sitzend an einem simulierten Rennen teilnimmt, ist angedacht.

Diesen virtuellen Spielen wie auch den derzeitigen an den ist eins gemeinsam: Sie sind nicht mehr zu kontrollieren. Und weil sie nicht mehr zu kontrollieren sind – und schon jetzt zu optimieren sind - gehören sie verboten. Heute schon haben die Spiele ein mittels Software eingebautes Gedächtnis, wo der Veranstalter, also die Industrie, anzeigen kann, was er will. Damit hat der Zufall ein Gedächtnis zugunsten von potentiellen oder tatsächlichen Optimierern – und ist damit kein Zufall mehr. Auf was ist eine Industrie aus, die solche Geräte anbietet? Honi soit qui mal y pense – ein Schuft, der dabei Schlechtes denkt…

Gläserne Glücksspiel-Maschine

Ich plädoyiere darum für einen Glücksspielmarkt ohne die Möglichkeit einer SoftwareOptimierung.. Die Politik ist gefragt, sie muss endlich für einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen sorgen. Denn es darf nicht sein, dass der Computer per optimierte Software entscheidet, welche Zahl oder welches Symbol kommt und über Gewinn oder Verlust bestimmt. Es darf nicht länger sein, dass die Automatenindustrie mit ihrem „Betriebsgeheimnis“ durchkommt und ihre marktbeherrschende Stellung ohne Verbot des Kartellamtes weiter ausbauen kann. Eine solche Software hat im Glücksspiel nichts verloren. Der Spieler braucht Geräte, bei dem er das Glücksspiel real durch dessen Verlauf und nicht durch seine Vorstellungskraft oder Fantasie, die ihm nur vorgaukeln, an einem realen Spiel teilzunehmen, verfolgen kann.

Der „Mint“-Glücksspielautomat Ende der 70ger-Jahre war der letzte Glücksspielautomat ohne Gedächtnis. Seine drei Spielwalzen mit Kirschen, Melonen, Pflaumen, Sternen, Zitronen und Orangen bescherten in bestimmten Konstellationen dem Zocker das kleine Glück. Dahin müssen wir wieder zurück. Solche Geräte müssen wieder Standard in der Glücksspielbranche werden. Es darf nicht länger sein, dass ein Computer oder eine Software über den Ausgang eines virtuellen Spiels bestimmt. Darum habe ich in Augsburg ein Glücksspielgerät mit einem mechanischen Zufallsgenerator gebaut, bei dem allein fallende, sichtbare Kugeln über das Glück entscheiden. Dieses Gerät hat kein Gedächtnis, allenfalls kann man mathematisch statistische Erhebungen anstellen, wann das Glück kommen könnte. Natürlich ist dieses Gerät kein Gerät aus der Steinzeit des Glücksspiels, sondern mit einer elektronischen Münzprüfung, Auszahlung, Anzeige, Buchhaltung und Animation auf dem neusten Stand der Technik. Meine Lösung der unsäglichen Optimierungsmöglichkeiten mittels Software ist, dass der Zufall sichtbar ist. Damit gibt es auch keine Möglichkeit von kriminellen Eingriffen in eine Software.

Dieses Spielgerät mit seinem mechanischen Zufall und hochmodernen elektronischen Anzeige der Aufzeichnungen und Abläufe habe ich inzwischen zum Patent angemeldet. Und ich werde es auch nicht bei der Automatenindustrie bauen lassen, sondern bei „neutralen“ Firmen, etwa bei Siemens. Für die Glücksspielgroßindustrie ist daher das Gerät völlig uninteressant, weil man es nicht steuern oder in die eine oder andere Richtung optimieren kann. Nach vielen, auch kostspieligen, verlorenen und laufenden Prozessen habe ich den Glauben an die überforderte Justiz längst verloren. Ich werde als der Depp und Stänkerer dargestellt, die Macher der Automatenindustrie gefallen sich Saubermänner, die mit ihren sündhaft teuren Spitzenanwälten, dieses Image zu erhalten trachten. Die Richter durchblicken die Optimierungsmöglichkeiten ab Werk nicht. Not macht erfinderisch, weiß ein altes deutsches Sprichwort. Und darum habe ich diese gläserne Glückspielmaschine gebaut. Denn ich will den Umbruch in der Branche haben – weg von Optimierungsmöglichkeiten, Undurchsichtigkeit und Kriminalität hin zum wieder sauberen, fairen Spiel. Sollte dieser Glückspielautomat zu einem Erfolg werden – und davon gehe ich aus – werden Kripo und PTB aufatmen. Und viele meiner von der Automatenindustrie gebeutelten Kollegen auch.
1 21.08.2018 01:38 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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2 21.08.2018 23:08 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
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Korrektur

Im 3. Abschnitt von "Optimierte Geräte" wurde wohl versehentlich etwas durcheinander gebracht. Da mein Ticket mit der Bitte einer Textkorrektur bisher noch nicht bearbeitet wurde und ich auch nicht weiss ob es überhaupt bearbeitet wird, stelle ich schon mal den überarbeiteten Text ein.

Dass Geldspielautomaten nicht den Prüfungsanforderungen und gesetzliche Zulassungsanforderungen der PTB entsprechen, beweist ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten der Münchener „1A Technology Group GmbH“ (vormals „1A Forensik GmbH) (Gutachten Nr. 2016 103-mp/tn). Deren angesehene öffentlich bestellte und vereidigte IT Sachverständige kommen zu einem entlarvenden Schluss: Manipulationen über einen USB-Anschluss seien durch „eine unzureichend gesicherte Gerätesoftware“ ermöglicht worden.

Zum Zeitpunkt der Bauartzulassung wäre es bei einer ordnungsmäßigen Programmierung und einer mechanischen Absicherung der USB-Anschlüsse nach dem Stand der Technik also möglich gewesen, die Manipulation zuverlässig zu verhindern. Solche Gutachten, aber auch die Forderung nach einer umfassenden, fairen und ergebnisoffenen Prüfung der gesamten Software hinsichtlich der Optimierung kanzeln Politik, Wirtschaftsministerium, Kartellamt, Gerichte und PTB mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis ab. Devise: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...
3 23.08.2018 17:55 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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RE: Korrektur

Stell dein Gutachten doch mal ein.
4 23.08.2018 18:08 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Nicht mal wenn in dem Gutachten stehen würde, dass der Aufsteller um den konkreten Betrag geschädigt wird, der einem GSG durch Systemfehlernutzung entzogen wurde.
5 23.08.2018 21:43 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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So ist es. Respekt

In letzter Zeit gibt es massiv Aufkäufe von Hallen durch die beiden Branchenführer.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 25.08.2018 07:54.

6 25.08.2018 07:38 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Aber wie kann man den armen und geschundenen Aufstellern helfen? Wurde eine Spendenhotline eingerichtet?
7 25.08.2018 08:53 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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Zitat:
Original von dieter116
So ist es. Respekt

In letzter Zeit gibt es massiv Aufkäufe von Hallen durch die beiden Branchenführer.


Natürlich gibt es die, Dieter, es werden auch bis zu 13 Monatsumsätzen bezahlt,
aber nur für Hallen, welche über 45.000 Monatsumsatz liegen.
Ich finde das o.k.

Das ist keine Marktbereinigung. Mir wurde auch ein solches Angebot unterbreitet.
8 25.08.2018 17:51 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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