2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
gmg
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2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Das Datenverarbeitungssystem "Geldspielgerät" beinhaltet nach meiner Definition drei unterschiedliche SPIELE:
1) Das nach den Regeln der Spielverordnung und den Technischen Richtlinien der PTB regulierte "PTB-SPIEL".
2) Das nicht durch die SpielV regulierte „HERSTELLER-SPIEL“.
Es gelten lediglich die selbst verfassten Spielregeln des Geräteherstellers und die Vorgaben des Gewinnplanes des jeweiligen Spiels.
3) Und dann gibt es noch das "FINANZAMTS-SPIEL". Es gelten die Spielregeln der Abgabenordnung sowie die Erläuterungen in Form von Schreiben des Bundesfinanzministeriums (GoBS, GDPdU, GoBD und diverse Schreiben an den VDAI).
Jedes dieser Spiele sollte gesondert betrachtet werden, um ggf. vorhandene (Fehl-)Entwicklungen der Geldspielgeräte aufzuzeigen.
Grüße
__________________ gmg
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1
08.08.2018 19:37 |
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Solon
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tfis
Tripel-As
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2
09.08.2018 12:17 |
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Solon
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cUlater
Eroberer
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RE: 2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Tfis, ist es aus Deiner Sicht eher praktisch oder unpraktisch, dass die Personen die sich zu diesen Themen äußern könnten und vermutlich auch äussern würden, nicht mehr in diesem Forum auftauchen?
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09.08.2018 15:15 |
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BrainTopping
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Ist es nicht eine etwas sachte Vorgehensweise, hier im Forum irgendwelche Fehlentwicklungen aufzuzeigen? Hat das schon mal zu etwas geführt?
Schliesslich ist das was mit der TR 5.0 nur eine perverse Steigerung dessen, was bereits 2005 abgezogen wurde. Und das liegt vermutlich daran, dass die meisten Politiker etc überhaupt nicht wissen bzw. verstehen, was 2005 wirklich abgezogen wurde.
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4
09.08.2018 20:22 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Zitat: |
Original von gmg:
2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen
Das Datenverarbeitungssystem "Geldspielgerät" beinhaltet nach meiner Definition drei unterschiedliche SPIELE:
1) Das nach den Regeln der Spielverordnung und den Technischen Richtlinien der PTB regulierte "PTB-SPIEL".
2) Das nicht durch die SpielV regulierte „HERSTELLER-SPIEL“.
Es gelten lediglich die selbst verfassten Spielregeln des Geräteherstellers und die Vorgaben des Gewinnplanes des jeweiligen Spiels.
3) Und dann gibt es noch das "FINANZAMTS-SPIEL". Es gelten die Spielregeln der Abgabenordnung sowie die Erläuterungen in Form von Schreiben des Bundesfinanzministeriums (GoBS, GDPdU, GoBD und diverse Schreiben an den VDAI).
Jedes dieser Spiele sollte gesondert betrachtet werden, um ggf. vorhandene (Fehl-)Entwicklungen der Geldspielgeräte aufzuzeigen.
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Ich hoffe, dass nach dem Ende der großen Hitze die Blicke wieder geschärft sind:
1. Die PTB braucht kein Spiel (siehe insbes. TR 5.0, S. 20: Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. Deshalb bezieht sich die „Mindestspieldauer“ nur auf die zeitliche Komponente ohne Aussage, was in dieser Zeit spielerisch passiert, siehe dazu auch die Formulierung in § 13 Nr. 3 SpielV, die ganz ohne den Begriff Spiel auskommt).
2. Ein vermeintliches „Hersteller-Spiel“ dürfte eine Folge der Hitze von knapp 40° C während der letzten Tage sein ...
3. In der Spielbank interessiert sich das Finanzamt nicht für die gesetzten Roulette-Zahlen, sondern dafür, wieviel eingesetzt und wieviel gewonnen wurde. Analog entspricht das beim Geldspielgerät dem Einsatz, der aus der Verfügungsgewalt des Spielers vom Geldspeicher abgebucht wird, sowie dem Gewinn, der dort verbucht wird. Ob Letzteres mit "Book of Ra", "Always Hot" oder einem Gamble-Feature passiert, bei dem mittels Energie/Sonderspiele etc. Geld gewonnen werden kann, ist für die Bemessung der Steuer unerheblich. Natürlich sind nicht anders als beim Warenfluss an der Käsetheke eines Ladens (elektronische Waagen sind wie Geldspielgeräte Vor- bzw. Nebensysteme des DV-Systms im Sinne von GoBD) erzeugte Daten GoBD-konform aufzubewahren.
Resümee: "Book of Ra" ist wie Gouda, "Always Hot" wie Appenzeller und das das Gamble-Feature wie Tilsiter: Käse, Käse, Käse, ..., kurz alles Käse, wie dieser Thread.
__________________ PeterSt
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5
10.08.2018 09:18 |
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PeterSt
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Siehe oben:
Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. (TR 5.0)
Hobby-Juristen, die die 2006er-Änderung der SpielV noch nicht mitbekommen haben und immer noch in Kategorien wie Sonderspiel und Risiko denken, sei erklärt:
Jeder Walzenlauf von heute wäre früher als ein Risikoschritt gewertet worden, bei dem man jeweils ein paar Sonderspiele oder Freispiele "einsetzt". Weil das vollkommen intransparent wäre, hat man den Unfug 2006 abgeschafft.
__________________ PeterSt
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7
10.08.2018 10:19 |
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tfis
Tripel-As
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RE: 2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Zitat: |
Original von cUlater
Tfis, ist es aus Deiner Sicht eher praktisch oder unpraktisch, dass die Personen die sich zu diesen Themen äußern könnten und vermutlich auch äussern würden, nicht mehr in diesem Forum auftauchen? |
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Mir ist es egal.
Ich weiß bloß nicht, was GmG mit dem Beitrag sagen will.
Ansonsten: siehe PeterSt's Ausführungen.
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8
10.08.2018 10:32 |
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BrainTopping
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Zitat: |
Original von tfis
Ansonsten: siehe PeterSt's Ausführungen.
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ERNSTHAFT?
Aber die Existenz eines Herstellerspiels leugnen und quasi im selben Atemzug darauf hinweisen, dass die Spielverordnung keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe macht, ist nicht wirklich baba!
Zitat: |
Original von PeterSt
Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. (TR 5.0)
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Aber grundsätzlich hat er natürlich recht. Jedoch macht die Spielverordnung Vorschriften zum (ptb-)Spiel! Und darauf geht er halt besser nicht ein. Genau so wie Du.
Umsetzung Spielverordnung - der eine so....
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9
10.08.2018 12:43 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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INFO VOM FINANZAMT
Kassennachschau seit dem 1.1.2018
Seit dem 1.1.2018 kann die Finazamt das Instrument
der Kassennachschau auch auf GSG anwenden.
Das bedeutet, dass unangekündigte Überprüfungen der
ordnungsgemäßen Kassenführung vom GSG über die
GoBD-konforme Datenspeicherung bis hin zur Erfassung
in der Buchführung möglich sind.
pg.
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10
16.08.2018 08:35 |
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Meike
Foren Gott
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@petergaukler
......... dann wollen wir mal hoffen, dass dies allen Aufstellern bekannt ist.............
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11
10.09.2018 05:28 |
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Zitat: |
Original von gmg
Das Datenverarbeitungssystem "Geldspielgerät" beinhaltet nach meiner Definition drei unterschiedliche SPIELE:
1) Das nach den Regeln der Spielverordnung und den Technischen Richtlinien der PTB regulierte "PTB-SPIEL".
2) Das nicht durch die SpielV regulierte „HERSTELLER-SPIEL“.
Es gelten lediglich die selbst verfassten Spielregeln des Geräteherstellers und die Vorgaben des Gewinnplanes des jeweiligen Spiels.
3) Und dann gibt es noch das "FINANZAMTS-SPIEL". Es gelten die Spielregeln der Abgabenordnung sowie die Erläuterungen in Form von Schreiben des Bundesfinanzministeriums (GoBS, GDPdU, GoBD und diverse Schreiben an den VDAI).
Jedes dieser Spiele sollte gesondert betrachtet werden, um ggf. vorhandene (Fehl-)Entwicklungen der Geldspielgeräte aufzuzeigen.
Grüße |
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Schauen wir uns mal das "PTB-Spiel" an.
Dieses Spiel, welches - nach den Vorgaben der SpielV - das Geld von dem Gelspeicher auf die Bank und wieder zurück von der Bank auf den Geldspeicher bucht. Mehr macht dieses Spiel lt. SpielV ja nicht. Hinbuchen und Herbuchen. Und wo sind die Spielregeln und der Gewinnplan ???
Es gibt dazu ja eine AUFSTELLERVERPFLICHTUNG im § 6 Abs. 1 SpielV:
Zitat on
Der Aufsteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Spielregeln und Gewinnplan für Spieler leicht zugänglich sind.
Zu diesem PTB-Spiel habe ich noch keine Spielregeln und auch keinen Gewinnplan in der Aufstellung gefunden.
Was sagt § 19 SpielV zu dieser Ordnungswidrigkeit??
1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1a der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in Ausübung eines stehenden Gewerbes ....
3a.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Spielregeln und der Gewinnplan leicht zugänglich sind...
Bin mal gespannt, ob ich in der Aufstellung solche Informationen vorfinden werde.
In der XML-Datei sehen diese Geschäftsvorfälle ja sehr unspektakulär aus.
Aber macht schon eine Menge her.
Hunderte von Geschäftsvorfällen pro Tag gespeichert auf dem besonderen Datenträger.
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 24.09.2018 15:45.
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12
24.09.2018 15:44 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2018-08-08 Das Datenverarbeitungssystem Geldspielgerät |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von gmg
Das Datenverarbeitungssystem "Geldspielgerät" beinhaltet nach meiner Definition drei unterschiedliche SPIELE:
1) Das nach den Regeln der Spielverordnung und den Technischen Richtlinien der PTB regulierte "PTB-SPIEL".
2) Das nicht durch die SpielV regulierte „HERSTELLER-SPIEL“.
Es gelten lediglich die selbst verfassten Spielregeln des Geräteherstellers und die Vorgaben des Gewinnplanes des jeweiligen Spiels.
3) Und dann gibt es noch das "FINANZAMTS-SPIEL". Es gelten die Spielregeln der Abgabenordnung sowie die Erläuterungen in Form von Schreiben des Bundesfinanzministeriums (GoBS, GDPdU, GoBD und diverse Schreiben an den VDAI).
Jedes dieser Spiele sollte gesondert betrachtet werden, um ggf. vorhandene (Fehl-)Entwicklungen der Geldspielgeräte aufzuzeigen.
Grüße |
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Schauen wir uns mal das "PTB-Spiel" an.
Dieses Spiel, welches - nach den Vorgaben der SpielV - das Geld von dem Gelspeicher auf die Bank und wieder zurück von der Bank auf den Geldspeicher bucht. Mehr macht dieses Spiel lt. SpielV ja nicht. Hinbuchen und Herbuchen. Und wo sind die Spielregeln und der Gewinnplan ???
Es gibt dazu ja eine AUFSTELLERVERPFLICHTUNG im § 6 Abs. 1 SpielV:
Zitat on
Der Aufsteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Spielregeln und Gewinnplan für Spieler leicht zugänglich sind.
Zu diesem PTB-Spiel habe ich noch keine Spielregeln und auch keinen Gewinnplan in der Aufstellung gefunden.
Was sagt § 19 SpielV zu dieser Ordnungswidrigkeit??
1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1a der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in Ausübung eines stehenden Gewerbes ....
3a.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Spielregeln und der Gewinnplan leicht zugänglich sind...
Bin mal gespannt, ob ich in der Aufstellung solche Informationen vorfinden werde.
In der XML-Datei sehen diese Geschäftsvorfälle ja sehr unspektakulär aus.
Aber macht schon eine Menge her.
Hunderte von Geschäftsvorfällen pro Tag gespeichert auf dem besonderen Datenträger.
Grüße |
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re,
Ärger bei den Spielern ist vorprogammiert ,
oder sollten die neuen Systeme ab 11.11.2018 wohl alle illegal und ungültig sein ?
pg.
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13
24.09.2018 16:28 |
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BrainTopping
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Ich weiss nicht ob ich mich über solche Gegebenheiten ärgern oder freuen soll.
Die Sichtbarmachung von Spielregeln und Gewinnplan war schon immer eine riesen Schweinerei, über die sich NIEMAND aufgeregt hat.
Denn besonders der Gewinnplan soll dem Spieler ja einen Eindruck seiner Gewinnmöglichkeiten / Verlustwahrscheinlichkeiten ermöglichen. Da es sich aber um ein reagierendes Spielsystem handelt, bei dem die Spielergebnisse nicht aufgrund irgendwelcher mathematischen Wahrscheinlichkeiten ermittelt werden, hat es sich bei den Gewinnplänen SCHON IMMER UM BETRUG GEHANDELT
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15
25.09.2018 06:53 |
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gmg
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Zitat: |
Original von BrainTopping
Ich weiss nicht ob ich mich über solche Gegebenheiten ärgern oder freuen soll.
Die Sichtbarmachung von Spielregeln und Gewinnplan war schon immer eine riesen Schweinerei, über die sich NIEMAND aufgeregt hat.
Denn besonders der Gewinnplan soll dem Spieler ja einen Eindruck seiner Gewinnmöglichkeiten / Verlustwahrscheinlichkeiten ermöglichen. Da es sich aber um ein reagierendes Spielsystem handelt, bei dem die Spielergebnisse nicht aufgrund irgendwelcher mathematischen Wahrscheinlichkeiten ermittelt werden, hat es sich bei den Gewinnplänen SCHON IMMER UM BETRUG GEHANDELT |
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Hast Du schon mal an einem der neuen GSG -zugelassen nach TR 5-"gespielt" ?
Grüße
__________________ gmg
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16
25.09.2018 07:45 |
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PeterSt
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Zitat: |
Original von gmg:
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Dieses Spiel, welches - nach den Vorgaben der SpielV - das Geld von dem Gelspeicher auf die Bank und wieder zurück von der Bank auf den Geldspeicher bucht. Mehr macht dieses Spiel lt. SpielV ja nicht. Hinbuchen und Herbuchen. Und wo sind die Spielregeln und der Gewinnplan ???
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Zu diesem PTB-Spiel habe ich noch keine Spielregeln und auch keinen Gewinnplan in der Aufstellung gefunden.
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1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1a der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in Ausübung eines stehenden Gewerbes ....
3a.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Spielregeln und der Gewinnplan leicht zugänglich sind...
Bin mal gespannt, ob ich in der Aufstellung solche Informationen vorfinden werde. [Hervorhebung PeterSt]
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Habe mir das Ganze mal in der Mittagspause angeschaut, zumindest bei adp in einem Merkur Casino (Merkur Spielothek):
Bereits am Gerät wird man fündig, wenn man auf "Info"/"i" drückt.
Sicher eine große Enttäuschung für alle Möchtegern-Denunzianten, bei denen ich hoffe, dass sie nie ein Tempolimit überschreiten, nie beim Rechtsabbiegen ein Stoppschild überfahren, nie ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefonieren und für die Bedienung ihres Navis immer anhalten und den Motor ausstellen -- und Auto-Hasser in Form von nur Fahrrad fahrenden Denunzianten gar nicht leiden können ...
Zitat: |
Original von tfis:
Wie lautet denn die offizielle Definition eines Spiel- und Gewinnplans?
Was muss drin stehen?
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Nach allen bisherigen Erfahrungen seit 2006 darf es jedenfalls sehr kurz sein. Die ellenlangen Scheibentexte bis 2005, die nur die PTB verstanden hat, gibt es jedenfalls nicht mehr. Insbesondere sind keine Wahrscheinlichkeiten oder Walzenstreifen mehr gefordert. "Jeder Einsatz führt zu einer Ausspielung von Energie/Erfolg/..." sollte für für die eine Hälfte reichen. Bei einem Glücksrad einer Tombola steht auch nicht mehr, bei Losen allerdings schon (siehe z.B. hier und auch hier).
__________________ PeterSt
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25.09.2018 13:44 |
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tfis
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25.09.2018 15:23 |
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