Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Anmeldung Gewerbe in Obdachlosenunterkunft |
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So spontan fällt mir da jetzt kein Ablehnungsgrund ein, aber was sagt den der "Eigentümer" (Gemeinde) der Obdachlosenunterkunft dazu? Gestattet er die Ausübung eines Gewerbes in seinen Räumlichkeiten? Gibt es sowas wie eine Hausordnung der Nutzungsbedingungen für die Obdachlosenunterkunft? Evtl. kann man auf dieser Schiene etwas erreichen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat eine ältere Dame von einer Obdachlosenunterkunft aus ein "Bestattungsunternehmen" geführt. Also sie hat Angehörige des Verstorbenen begleitet und quasi die Bestattung und alles organisiert, aber hatte jetzt keine Leichen im Keller oder so
Damals hatte die Gemeinde das allerdings toleriert.
Viele Grüße
SteBa
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16
02.08.2018 14:03 |
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