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Zum Ende der Seite springen Casinos Austria AG: Aktionär Sazka Group ruft Schiedsgericht an
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Casinos Austria AG: Aktionär Sazka Group ruft Schiedsgericht an

50 Jahre lang herrschten unter Casino-Aktionären Noblesse und vornehme Zurückhaltung. Entscheidungsunterlagen wurden vom Vorstand penibel aufbereitet und rechtzeitig vor einer Aufsichtsratssitzung oder Hauptversammlung den verantwortlichen Granden übergeben oder mitgeteilt.

Sowohl Hauptversammlungen als auch Aufsichtsratssitzungen waren stets ein fast festliches Ereignis, teilweise, wie bei der CASAG-Tochter Österreichische Lotterien GmbH mit anschließendem Festessen im Hotel Sacher.

Seit die tschechische Sazka Group handstreichartig Anteile an der CASAG und Lotterien übernommen hat, ist Schluss mit Lustig und Zurückhaltung.

Der neueingesetzte Vorstand Dr. Alexander Labak räumt kräftig um und auf, innerhalb der CASAG Gruppe herrscht unter den leitenden Mitarbeitern Unruhe und oftmals auch Misstrauen.

Gewiss, das langgepflegte, wirtschaftliche Schlaraffenland in der CASAG-Lotterien Gruppe bedarf ganz bestimmt einer Anpassung an die in Österreich nunmehr üblichen Gepflogenheiten.

Privilegien abseits wirtschaftlicher Realität

Astronomische Pensions- und Abfindungsverträge, welche zuletzt der ehemalige Vorstandsvorsitzede Dr. Karl Stoss genießen durfte und welche noch weiteren altgedienten Führungskräften zustehen, lassen privatwirtschaftlich geführte Aktiengesellschaften nur staunen. Auch sehr viele Privilegien wurden im Laufe der „ruhigen Jahrzehnte“ ausgebaut und bedürfen ebenfalls einer stufenweisen Anpassung an die aktuelle wirtschaftliche Realität.



Was sich jedoch die Sazka Gruppe bei der letzten Hauptversammlung am 20. Juni 2018 leistete, ist selbst für hartgesottene, reformfreudige Kenner der Glücksspielindustrie schlichtweg unfassbar. Obwohl die Sazka Gruppe für sich alleine weit entfernt von einer Mehrheit in der CASAG ist, wollte sie sich eines Vertrages mit der Novomatic Gruppe bedienen und ohne Einvernehmlichkeit in der Hauptversammlung 12 eigene Aufsichtsräte installieren. In der Hauptversammlung weigerte sich die Novomatic Gruppe diesem überfallsartig vorgetragenen Bestellungswunsch zuzustimmen und unterstütze die Öbib, welche im Einflussbereich des Finanzministers Hartwig Löger liegt.

Diese Vorgangsweise lässt staunen

Wo blieb das Fingerspitzengefühl der Vertreter der Sazka Gruppe, wo blieben mahnende, vernünftig beratende Worte deren Anwälte, welche ein derartiges, ungehöriges Vorgehen in der extrem sensiblen Glücksspielindustrie als unbotmäßig und wirklich nicht zielführend darstellen.

Besonders in der Glücksspielindustrie ist man durch ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk an strenge Regulatorien gebunden. Der Gesetzgeber hat zurecht den

Immerhin setzt die CASAG Lotterien Gruppe jährlich mehrere Milliarden Euro um, also nimmt sie Geld ein, welches österreichische Konsumenten verspielen. Der Spielerschutz wird nicht nur in den Konzessionsbestimmungen, sondern auch durch zahlreiche oberstgerichtliche Entscheidungen, auch des EuGH, bestätigt und ist damit feste Judikatur.Spielerschutz als vordringlichste Aufgabe aller Regulierungen umgesetzt, weit vor der monetären Betrachtungsweise des Glücksspiels.

Dieser rote Faden des umfangreichen Regelwerkes zieht sich verständlicherweise bis zur Eigentümerstruktur der Glücksspielindustrie. Der CASAG Aktionär Novomatic ist weltweit durch die strengen Regulierungsmaschinen der Gaming Boards von Australien bis Las Vegas gegangen, während Eigentümer Prof. Johann Graf und seine Familie, Vorstandsvorsitzender Mag. Harald Neumann, Vorstand DI Ryszard Presch und viele andere bis zum mittleren Management, sich monatelanger rechtlichen und wirtschaftlichen Ermittlungen beugen mussten, um Konzessionen bzw. Lizenzen zu erhalten.

Zuverlässigkeit eines Konzessionsnehmers und seiner Eigentümer ist oberstes Gebot

Auch Österreich hat sehr strenge gesetzliche Regulierungen, WER Aktionär der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien GmbH werden darf. Das Finanzministerium als Aufsichtsbehörde der Glücksspielindustrie muss die Zuverlässigkeit, die Herkunft des investierten Kapitals, die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzung der Vorstände sehr genau prüfen. Nur wer dieses strenge Prüfungsverfahren, welches nicht nur einen möglicherwiese neuen Eigentümer betrifft, sondern insbesondere sich auf die tatsächlichen wirtschaftlich Verantwortlichen und Nutznießer eine Beteiligung konzentriert, besteht, erhält die Genehmigung, Anteile an der CASAG oder den Österreichischen Lotterien zu erwerben.

Spieler-Info hat bereits bei Beginn der Diskussion über den Eintritt der Sazka Gruppe eine übliche Recherche über die neuen Aktionäre angestellt.

Der logische und kongenial ergänzende Aktionärs-Partner für die CASAG wäre die Novomatic Gruppe.

Als die ersten medialen Berichterstattungen über einen möglichen Wechsel in der Aktionärsstruktur der CASAG publik wurden, äußerte sich Dr. Karl Stoss im kleineren Kreis offiziell als „neutraler Mitarbeiter“ der CASAG Gruppe, wies jedoch immer auf die „möglichen kartellrechtlichen Schwierigkeiten“ hin. Sein gut bekannter Landsmann Dr. Theodor

Thanner (GD Der Bundeswettbewerbsbehörde) hat bereits im Vorfeld öffentlich kundgetan, dass er sich die kartellrechtliche Seite eines Einstiegs der Novomatic AG bei der CASAG „genau“ anschauen werde.

Dieses besondere Interesse oberster Wettbewerbshüters führte auch zum Einschreiten dieser Behörde.

Die Bundeswettbewerbsbehörde, vertreten durch Dr. Thanner, gab einer deutschen Gutachterfirma, welche vom Kartellgericht schon öfter für andere Themen befasst wurde, den Auftrag eines umfangreichen Gutachtens. Dieser Gutachter kam zum Schluss, dass ausgerechnet die Novomatic Gruppe, welche in Österreich kein Casio betreibt, kartellrechtlich – wegen der möglichen Überschneidung mit Casinos der Novomatic im Grenzgebiet von Tschechien zu Österreich – als Aktionär nicht tragbar ist.

Profunde österreichische Juristen bezweifelten von Anfang an die Zuständigkeit des Kartellgerichtes für die Frage, ob die Novomatic Gruppe Mehrheitsanteile an der CASAG übernehme dürfe.

Immerhin besteht in Österreich ein anerkanntes Glücksspielmonopol.

Dieses Monopol sieht auch eine Ausnahme von Kartellrecht zugunsten des Glücksspielmonopols vor, allerdings ist diese Gesetzespassage sehr vage formuliert.

Das Glücksspielmonopol ist logischerweise das Gegenteil von einer Wettbewerbssituation: Wettbewerb in der Glücksspielbranche soll weitgehend verhindert werden, um nicht z.B. Lizitierungen bei Auszahlung von Gewinnen und damit ein Anheizen zur Spielsucht zu ermöglichen.

Diese berechtigte Begrenzung des Wettbewerbs macht auch die Nichtanwendung des Kartellrechtes plausibel.

Es kam, wie in Österreich fast zu erwarten war: Eine Gruppe von im Stillen agierenden Verhinderern konnte mit dem deutschen Gutachten die mehrheitliche Übernahme der CASAG Anteile durch die Novomatic verhindern.

Die einzigartige Chance, einen weltweit agierenden, österreichischen Glücksspielkonzern von großem Ausmaß zu schaffen, wurde durch diese Verhinderer zerstört.

Nun ist noch nicht aller Tage Abend. Die Sazka Group hat ein Schiedsgereicht angerufen.

Schiedsgerichte tagen im Geheimen, Informationen aus Verhandlungen dürfen von den Parteien außerhalb des Gerichtes nicht weitergegeben werden. Dass diese gesetzliche Verschwiegenheitsregel durchbrochen wird, darüber kann die Familie Dichand ein langes Lied singen.

Schiedsgerichtsverfahren kosten aufgrund des hohen Streitwertes (Basis sind wahrscheinlich der Wert der Aktien und möglicher Schadenersatz) viele Millionen Euro und haben das Zeug in sich, inhaltlich auszuufern. Es ist durchaus möglich und sehr wahrscheinlich, dass im Rahmen dieses Schiedsgerichtsverfahrens der gesamte Vorgang des Einstieges, inklusive der Prüfung, ob der Einstieg gesetzeskonform war, neu aufgerollte wird.

Nun sind wir wieder bei der Frage der Vernunft der tschechischen Eigentümer und ihrer Anwälte:

Haben sie bedacht, in welch sensiblen Wirtschafszweig sie sich bewegen und was für Auswirkungen eine derartige Vorgangsweise bei der Hauptversammlung der CASAG und das Anrufen des Schiedsgerichtes hat?
Hat man bedacht, dass hier, in unseren Österreich, der Konzessionsgeber auch einer der Hauptaktionäre (und gemeinsam mit der Novomatic Gruppe Mehrheitseigentümer) der CASAG Gruppe ist?
Hat man wirklich berücksichtigt, dass der Eigentümer Republik Österreich nicht nur Aktionär sondern auch Konzessionsgeber ist?
Hat man bedacht, dass am möglichen Ende eines jahrelangen Schiedsverfahrens die Glückspielkonzession ausläuft und Konzessionen neu ausgeschrieben werden müssen?
Glaubt jemand allen Ernstes, dass Aktionäre mit derartigem Vorgehen wieder befähigt sind, eine Konzession zu erhalten?
Es ist eine wahre Tragödie, was sich hier in der österreichischen Glücksspielindustrie abspielt.

Es wäre zu begrüßen, wenn klare Entscheidungen Ordnung schaffen und sich auch in einer homogenen Aktionärsstruktur niederschlagen.

http://www.eu-infothek.com/casinos-austr...iedsgericht-an/
1 31.07.2018 16:26 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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