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Lootboxes sind in Frankreich rechtlich gesehen kein Glücksspiel

Das Drama um Glücksspiel im Gaming-Bereich geht weiter: Die französische Regulierungsbehörde für Online-Spiele hat deklariert, dass Lootboxes im rechtlichen Sinne kein Glücksspiel sind. In Ihrem Report zu Online-Glücksspiel 2017-2018 gehen sie dabei auf die Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich Lootboxes ein, die im letzten Jahr häufiger in der Kritik standen.

Die französische Behörde ARJEL (Autorité de régulation des jeux en ligne) existiert seit dem Jahr 2010 mit dem Ziel, Online-Glücksspiele in Frankreich zu regulieren und zu beobachten. Dafür veröffentlichen die Mitglieder regelmäßige Reports. Der neueste widmet sich dem Aspekt Lootboxes und der Frage, ob diese als Glücksspiel zu behandeln sind. Lootboxes stehen seit einiger Zeit in verstärkter Kritik, nichts anderes als Glücksspiel in einer verschleierten Form zu sein. So hat auch ein holländisches Gerichtsurteil dafür gesorgt, dass Publisher Blizzard den Handel von Ingame-Gegenständen in Spielen wie DotA 2 und CS:GO deaktiviert hat. Der Report von ARJEL (der leider nur in französischer Sprache verfügbar ist) stellt unter anderem klar, dass Mikrotransaktionen in Videospielen "die Ziele öffentlicher Richtlinien für Glücksspiele untergraben." Aus einer rechtlichen Perspektive können sie das Ganze jedoch nicht als Glücksspiel kategorisieren.

Das Argument, dass Lootboxes in Spielen wie Star Wars Battlefront 2 kein Glücksspiel darstellen, weil sie immer etwas geben, also keine Nieten enthalten, lehnen die Mitglieder trotzdem ab. Lootboxes würden auf ein Gefühl von "Beinahe-Treffern" setzen, das man auch bei Slot-Maschinen erlebt. Das treibt den Spieler an, es weiter zu versuchen. ARJEL ruft Regulierungsinstitutionen in ganz Europa auf, sich gemeinsam mit dem Thema Lootbox auseinander zu setzen. Dabei ginge es vor allem darum, Spiele-Publishern klare Regeln zu geben und für ein Risiko-Bewusstsein unter Konsumenten, aber auch Eltern zu sorgen.

Warum das Ganze aber nicht rechtlich als Glücksspiel behandelt werden kann, liegt an dem Wert der erworbenen Dinge: Sie haben keinen außerhalb des Spiels.Während ein holländisches Gericht vor einigen Monaten erklärte, dass allein die Existenz inoffizieller Monetarisierungsplattformen für die Einordnung als Glücksspiel ausreicht, sieht das Frankreich anders. Solange ein Publisher in den Nutzungsbedingungen klarstellt, dass der Verkauf von Ingame-Objekten untersagt ist, steht er auf der sichern Seite.

Die Regulierungsbeauftragten von ARJEL haben das Thema trotzdem noch nicht abgehakt. Sie werden die Glücksspielaspekte weiter im Auge behalten und unterstützen die Untersuchung bestehender Gesetze, wodurch die Deklarierung als Glücksspiel in der Zukunft noch folgen könnte.

http://www.buffed.de/Spielemarkt-Thema-1...sspiel-1260401/
1 11.07.2018 07:49 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
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