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Zum Ende der Seite springen Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren
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Gewerbemäusle   Zeige Gewerbemäusle auf Karte Gewerbemäusle ist weiblich
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Fragezeichen Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren

Ein aus dem Süden,

ich bin neu im Gewerberecht und hab doch gleich mal ein Problem:

Ein Schreiner hat wegen Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt (läuft noch).
Nun möchte dieser Schreiner eine RGK für eine unselbständige Tätigkeit (Aufsuchen von Bestellungen für handwerkliche Tätigkeiten) erhalten. Aber wie sieht es da mit der persönlichen Zuverlässigkeit aus? Kann ich diese finanziellen Schwierigkeiten außer Acht lassen?

Schon jetzt ein herzliches Danke für die Hilfe.
1 26.02.2007 11:54 Gewerbemäusle ist offline E-Mail an Gewerbemäusle senden Beiträge von Gewerbemäusle suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren

und herzlich Willkommen im Forum.

Naja, die Angelegenheit stimmt zwar bedenklich, aber wenn der Antragsteller die Tätigkeit unselbständig ausübt, so erscheint ein Risiko für die potentiellen Kunden als sehr gering. Insofern könnte man die Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers außer Acht lassen. Es wäre vielleicht noch zu klären, ob der Mann Inkassobefugnisse haben soll. Bei Staubsaugervertretern, bei denen wir diese Bedenken hatten, haben wir da sehr drauf geachtet.
Die Reisegewerbekarte soll ja in erster Linie die Kundschaft schützen, die den Werber noch nie gesehen hat.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 26.02.2007 13:59 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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