Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren |
Gewerbemäusle
Doppel-As
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Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren |
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Ein
aus dem Süden,
ich bin neu im Gewerberecht und hab doch gleich mal ein Problem:
Ein Schreiner hat wegen Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt (läuft noch).
Nun möchte dieser Schreiner eine RGK für eine unselbständige Tätigkeit (Aufsuchen von Bestellungen für handwerkliche Tätigkeiten) erhalten. Aber wie sieht es da mit der persönlichen Zuverlässigkeit aus? Kann ich diese finanziellen Schwierigkeiten außer Acht lassen?
Schon jetzt ein herzliches
für die Hilfe.
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1
26.02.2007 11:54 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Unselbständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren |
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und herzlich Willkommen im Forum.
Naja, die Angelegenheit stimmt zwar bedenklich, aber wenn der Antragsteller die Tätigkeit unselbständig ausübt, so erscheint ein Risiko für die potentiellen Kunden als sehr gering. Insofern könnte man die Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers außer Acht lassen. Es wäre vielleicht noch zu klären, ob der Mann Inkassobefugnisse haben soll. Bei Staubsaugervertretern, bei denen wir diese Bedenken hatten, haben wir da sehr drauf geachtet.
Die Reisegewerbekarte soll ja in erster Linie die Kundschaft schützen, die den Werber noch nie gesehen hat.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
26.02.2007 13:59 |
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