2018-06-07 Verbot der Bearbeitung von Zahlungen für Glücksspiele ohne (norwegische) Lizenz |
gmg
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2018-06-07 Verbot der Bearbeitung von Zahlungen für Glücksspiele ohne (norwegische) Lizenz |
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Norwegen macht uns vor, wie man es machen kann:
Änderung der Verordnung über das Verbot der Bearbeitung von Zahlungen für Glücksspiele ohne norwegische Lizenz.
Zusammenfassung :
Der vorliegende Vorschlag betrifft die Behandlung der Bearbeitung von Zahlungen von Personen in Norwegen an Anbieter von Remote Gambling ohne norwegische Lizenz als mittelbare Beteiligung an Glücksspielaktivitäten ohne eine Lizenz. Diese Spezifizierung der Bestimmungen betreffend die mittelbare Beteiligung im Lotteriegesetz, im Glücksspielgesetz und in der Strafklausel im Totalisatorgesetz betrifft norwegische Kreditkartengesellschaften, Bankinstitute und andere Unternehmen, die am Transfer von Zahlungen für Remote Gambling an Spieler und von Spielern in Norwegen beteiligt sind. In der aktuellen Verordnung wird vorausgesetzt, dass die Zahlungen als Zahlungen für Remote Gambling identifiziert werden können.
Mit dem Ziel, die Wirksamkeit der aktuellen Verordnung zu erhöhen, werden folgende wesentliche Änderungsvorschläge formuliert:
• Klarstellung, dass es sich um ein generelles Verbot handelt und dass Gesellschaften, die in Norwegen Zahlungsdienstleistungen erbringen, alle Zahlungstransaktionen in Verbindung mit in Norwegen nicht genehmigten Glücksspielen einstellen sollten.
• Erklärung, dass die norwegische Glücksspielbehörde befugt ist, die Zurückweisung von Zahlungstransaktionen an und von Gesellschaften, die Zahlungstransaktionen im Auftrag von Glücksspielgesellschaften durchführen, zu beschließen, und nicht nur die Zurückweisung von Zahlungstransaktionen direkt an oder von Glücksspielgesellschaften.
• Die norwegische Glücksspielbehörde kann beschließen, Zahlungstransaktionen zurückzuweisen, die mit dem Namen einer Glücksspielgesellschaft oder einer anderen Stelle, die Zahlungstransaktionen im Auftrag der Glücksspielgesellschaft durchführt, identifiziert werden.
• Neue Regelung betreffend die Offenlegung von Informationen durch Banken und andere Stellen, die in Norwegen Zahlungsdienstleistungen erbringen, gegenüber der norwegischen Glücksspielbehörde. Die Pflicht zur Offenlegung umfasst Informationen zu neuen Kontonummern in Verbindung mit der Entscheidung der Glücksspielbehörde sowie Informationen über Transaktionen, die die Banken eingestellt haben und die von Gesellschaften stammen, die glücksspielbezogene Zahlungen durchführen, die in Norwegen nicht genehmigt sind.
Die Anhörung wurde von der norwegischen Glücksspielbehörde im Auftrag des Ministeriums für Kultur übermittelt, und die Stellungnahme zur Anhörung wird der norwegischen Glücksspielbehörde bis zum 15. August 2018 übermittelt.
Hier in Deutschland wird immer vorgetragen, es (= das Verbot der Bearbeitung von Zahlungen für Glücksspiele) würde nicht durchsetzbar sein.
Wir brauchen lediglich ein -maximal- modifiziertes Glücksspielgesetz.
Und den entsprechend aufgestellten Vollzug.
Und wenn man die Zahlungsdienstleister - so viele gibt es gar nicht in Deutschland - entsprechenden "geimpft" hat und ggf. auch mal das Ding mit der Haftung und /oder Abschöpfung durchgezogen hat, dann sollte es wohl auch in Deutschland mit den Gegenmaßnahmen gegen das illegale Sportwettangebot/ Glücksspiel (§ 4 Abs. IV Glücksspielstaatsvertrag) klappen.
Wenn man den Banken an die "Kohle" geht, funktioniert fast alles.
Da können die Lobbyisten argumentieren, so viel sie wollen.
Hier noch der Link zu der Veröffentlichung in
TRIS.
Grüße
__________________ gmg
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08.06.2018 08:00 |
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