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Zum Ende der Seite springen § 146 Abgabenordnung --> das elektronische Aufzeichnungssystem
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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§ 146 Abgabenordnung --> das elektronische Aufzeichnungssystem

In der Abgabenordnung wird im § 146
- Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen-
von der erforderlichen Datenaufzeichnung bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems gesprochen.

Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem ?

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt (z. B. Kassensysteme, Waagensysteme, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geld- und Warenspielgeräte, Wettterminals, Warenverkaufs- und Fahrscheinautomaten, Warenwirtschaftssysteme, Fakturierungssysteme).

Werden elektronische Aufzeichnungssysteme - also z. B. Geldspielgeräte oder auch Wett-Terminals - vom Steuerpflichtigen für elektronische Grundaufzeichnungen verwendet, müssen diese und die hiermit gemachten elektronischen Grundaufzeichnungen den Anforderungen des § 146 Abs. 1 S. 1 AO und denen der GoBD genügen.

Grüße

__________________
gmg
1 30.05.2018 11:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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