Klarheit: Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf verstößt gegen Grundgesetz und EG-Recht |
anders
Kaiser
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Klarheit: Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf verstößt gegen Grundgesetz und EG-Recht |
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Rechtsgutachten bringt Klarheit über das staatliche Glücksspielmonopol (Sportwetten)
Das Monopol der Bundesländer für Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen am Maßstab des Grundgesetzes und des EG-Vertrages.
Rechtsgutachten zum Entwurf vom 14. Dezember 2006 eines Staatsvertrages in Deutschland
Gefunden unter: http://www.dfb.de/fileadmin/user_upload/2007-02/GutachtenWetten070216.pdf
Der DFB berichtete dazu am 22.02.2007 11:00 unter "Nationale Sportpolitik"
Das Wettmonopol verstößt gegen geltendes Recht
Gefunden unter: http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=10314
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1
22.02.2007 17:25 |
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Solon
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Puz_zle
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Klarheit ?
die Einen sehen es so - die Anderen so >
Zitat: |
DFB- und DFL-Rechtsgutachten läuft ins Leere
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen.
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) interpretiert sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zur Neuregelung des Glücksspiels als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einseitig zu Gunsten der Auftraggeber. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole unter bestimmten Bedingungen zu.
„Das Gutachten enthält nichts Neues. Dass die derzeitige Regelung nicht verfassungskonform ist, wissen wir seit März 2006“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, bis Ende 2007 einen rechtskonformen Zustand herzustellen und dabei auch die Beibehaltung des staatlichen Monopols ausdrücklich zugelassen“, so Dr. Repnik.
Die Regelungen im neuen Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hat, wurden von ausgewiesenen Rechtsexperten erarbeitet und im Vorfeld der Entscheidung einer umfangreichen Anhörung unterzogen.
„Wir können die offensichtlich extreme Rechtsmeinung der Gutachter nicht nachvollziehen“ sagte Repnik.
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gefunden unter www.isa-casinos.de
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
22.02.2007 18:15 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Stimmt! Puz-zle hat es auf den Punkt gebracht.
Schwache Argumente und ein unverständliches Rechtsbewustsein beim heutigen Wissensstand und der Rechtssprechung über Glücksspiele und Glücksspielsucht in Deutschland.
Zu den nachfolgenden Zitaten sind wohl sämtliche Erklärungen überflüssig.
Zitat: |
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen. |
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Kein Wunder wenn sich der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg so äußert.
War Herr Dr. Friedhelm Repnik nicht auch schon mal Minister für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg?
Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig ein „nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregungen gleich welcher Art“ ist.
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3
23.02.2007 09:19 |
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