Klarheit: Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf verstößt gegen Grundgesetz und EG-Recht
Rechtsgutachten bringt Klarheit über das staatliche Glücksspielmonopol (Sportwetten)
Das Monopol der Bundesländer für Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen am Maßstab des Grundgesetzes und des EG-Vertrages.
Rechtsgutachten zum Entwurf vom 14. Dezember 2006 eines Staatsvertrages in Deutschland
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
Schwache Argumente und ein unverständliches Rechtsbewustsein beim heutigen Wissensstand und der Rechtssprechung über Glücksspiele und Glücksspielsucht in Deutschland.
Zu den nachfolgenden Zitaten sind wohl sämtliche Erklärungen überflüssig.
Zitat:
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen.
Kein Wunder wenn sich der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg so äußert.
War Herr Dr. Friedhelm Repnik nicht auch schon mal Minister für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg?
Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig ein „nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregungen gleich welcher Art“ ist.
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