Welche Betriebsart? |
JessSchi
Grünschnabel
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Ich habe eine Frage zu einem Betrieb, der mich verzweifeln lässt....
Der Betrieb ist angrmeldet als Bar (auch nur Getränkeausschank) und befindet sich mitten in der Innenstadt in einer Passage. Mehrere Einsatzberichte der Polizei zu ruhestörendem Lärm und Beschwerden einiger Anwohner liegen mir vor.
Anhörung nach 117 OWIG erfolgt.
Bei weiteren Recherchen habe ich heraus gefunden, dass in der Bar regelmäßig Veranstaltungen mit Live-Musik oder DJ stattfinden. Im 1. Halbjahr beläuft es sich auf 22 Veranstaltungen lt. Internetseite.
Wie komme ich an die Lösung heran um welche Betriebsart es sich handelt? Schank-und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Tanzveranstaltungen scheint mir das naheliegendste, oder!?!?!?
In der Baugenehmigung steht Café.
Weiteres "Problem": es gibt für den Betrieb nur eine fiktive Erlaubnis ohne Auflagen.
Ich bin für Tipps, wie ich hier am besten und am sichersten heran gehe dankbar!
LG aus dem Norden
Jessica
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22.05.2018 19:03 |
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Solon
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
ich würde das Bauamt einschalten. Wenn die Räumlichkeiten als "Café" genehmigt sind, als bei einem Lokal, welches als "Bar" und vielleicht sogar in Richtung Vergnügungsstätte betrieben wird.
Habt Ihr denn noch Gaststättenerlaubnisse? Auch wenn dann seinerzeit eine Erlaubnisfiktion eingetreten ist, könnte die doch sicherlich eingeschränkt und/oder nachträglich mit Auflagen versehen werden.
Regina Runge
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3
23.05.2018 09:38 |
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