Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter |
BernshausenL
Tripel-As
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Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter |
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Hallo zusammen,
hier liegt eine Anmeldung vor, es soll "Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter" angemeldet werden.
Kann man das einfach so entgegennehmen?
Gruß
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1
18.05.2018 09:01 |
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Solon
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VeSa
Routinier
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Hmmm, was soll denn extern sein? Riecht evt. nach Scheinselbständigkeit.
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2
18.05.2018 09:44 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
wenn Jemand meint die Ahnung zu haben, kann er doch seine dienste für mehrere Unternehmen oder so anbieten. Sehe darin kein Problem.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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3
22.05.2018 10:58 |
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HBinder
Haudegen
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Sehe darin auch kein Problem. Gerade in Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO könnte die Nachfrage hoch sein.
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4
22.05.2018 11:24 |
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Piano_
Mitglied
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Kann mich auch nur anschließen. Er wird ja sicherlich auf eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten. Aber bei der Anmeldung kann ja bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit das Hauptzollamt / die Hauptzollverwaltung informiert werden, die wissen da doch sehr gut Bescheid
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5
24.05.2018 09:12 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Themenstarter
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Ja ich hab die Anmeldung auch so bestätigt, ihr habt meine Bedenken zerstreut
Danke und VG
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6
24.05.2018 09:50 |
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