gospel_caravan
Grünschnabel
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Windpark = unselbständige Zweigstelle |
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Hallo!
Ich habe eine Gewerbemeldung vorliegen, mit welcher eine GmbH eine unselbständige Zweigstelle anmelden möchte.
Die GmbH ist mit Hauptsitz in BaWü gemeldet. Ich bin das Gewerbeamt in Hessen.
Die Tätigkeit der GmbH ist vielseitig, u. a. "Errichtung und Betrieb von eigenen Windkraftanlagen einschl. der Vermarktung von Energie aus den Windkraftanlagen".
In "meiner" Gemarkung stehen nun 5 Windkraftanlagen. Die stehen im Wald. Insofern hat der Anmelder dann auch bei Anschrift der Betriebsstätte neben PLZ und Ort auch "Windpark" angegeben. Eine Adressvergabe durch die Gemeinde ist hier (natürlich) nicht erfolgt.
Es stehen dort nur die Windkraftanlagen. Keine Büroräume. Nix.
Es gibt keine Postanschrift, bzw. kein Postfach.
Was meint Ihr, reichen diese Daten tatsächlich aus, um die unselbständige Zweigstelle "Windpark" anmelden zu können? Ist es überhaupt eine aus gewerberechtlicher Sicht genannte Zweigstelle?
LG aus dem Odenwald!
__________________ Intelligenz ist die Fähigkeit,
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William Faulkner
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16.05.2018 15:32 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Windpark = unselbständige Zweigstelle |
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aus Thüringen,
Hallo @gospel_caravan,
der Betrieb von Windparks ist in der Regel m. E. nur am Verwaltungssitz des Betreiberunternehmens erforderlich und ich würde mich hierzu im wesentlichen meiner Argumentation im 2006/2007er-Thread > Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? anschließen ...
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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17.05.2018 06:43 |
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Solon
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gospel_caravan
Grünschnabel
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RE: Windpark = unselbständige Zweigstelle |
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DANKE!
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William Faulkner
amerikan. Schriftsteller
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31
17.05.2018 08:14 |
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