Tscheinert
Grünschnabel
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Marktprivilegien in der heutigen Zeit |
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Guten Tag,
von welcher Bedeutung sind Ihrer Meinung nach heute noch die sogenannten Marktprivilegien?
Im Kollegenkreis kam im Hinblick auf die Festsetzung von Wochenmärkten hier häufiger schon eine Diskussion auf, dahingehend dass die Markpriveligien für viele Händler keinen großen Vorteil mehr bringen.
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15.05.2018 15:25 |
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Solon
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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RE: Marktprivilegien in der heutigen Zeit |
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Gute Frage! Mir erschließt sich der Sinn der Festsetzung auch nicht auf Anhieb. Die Gewerbeordnung ist genau so uralt wie das Personenbeförderungsgesetz.
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16
14.02.2019 15:36 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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RE: Marktprivilegien in der heutigen Zeit |
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Zitat: |
Die Gewerbeordnung ist genau so uralt wie das Personenbeförderungsgesetz. |
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Nein, sie ist fast 100 Jahre älter.
... jetzt aber wieder
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31
14.02.2019 17:46 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Es wird keine Reisegewerbekarte gebraucht.
Außerdem wird tlw. die Behauptung aufgestellt, Jahr- u. Spezielmärkte würden durch die Festsetzung an Sonn- u. Feiertagen außerdem feiertagsrechtliche Privilegien genießen.
Ich teile diese Auffassung nicht, denn dieser Auffassung steht ganz klar höchstrichtliche Rechtsprechung entgegen und die Festselllung, dass in der Kommentarliteratur, gestützt wiederum auf einen Aufsatz, eine Auffassung vertreten wird, die nicht haltbar erscheint.
BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 – und vom 4. Dezember 1992 – 1 B 194.42
VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 03.09.2009 - 4 K 668/09.NW
Unter dem Strich sehe ich auch "Renovierungsbedarf". Die Landesgesetzgeber - gerne aber auch der des Bundes - sollten einfach mal möglichst klar definieren, was an Sonn- u. Feiertagen zulässig sein soll. Da wäre sicherlich ein Interessenausgleich mit dem stehenden Handel herbeizuführen. Die Wochenmärkte ließen sich u. U. auch im Straßenrecht abbilden. Die Marktbeschicker bräuchten ohne Ausnahme eine RGK.
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1
14.02.2019 16:23 |
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Maliklaus
Routinier
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Hallo,
ich gehe noch einen Schritt weiter und würde die Abschaffung der Reisegewerbekarte befürworten. Sie ist in vielen Bereichen einfach nicht mehr zeitgemäß. Mit entsprechenden Anpassungen des § 14 GewO könnte man die üblichen Tätigkeiten auch durch eine normale Gewerbeanzeige abbilden und hätte die Gewerbetreibenden im Register mit den Vorteilen der Datenübermittlung an andere Behörden und der Pflicht zur Um- oder Abmeldung. Keine Probleme mehr mit der HWO, bessere steuerliche und gewerberechtliche Überwachung und vieles mehr.
Bezüglich der Märkte schließe ich mich Civil Servant an und wäre auch für eine entsprechende Marktverordnung auf Landes- oder Bundesebene, ähnlich wie es z.B. bereits Rheinland-Pfalz getan hat, mit klaren Regeln was am Wochenende gewünscht und erlaubt ist.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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1
15.02.2019 08:12 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Reisegewerbe - Märkte |
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Hallo,
ich bin nicht für die Abschaffung der Reisegewerbekarte. Allein schon wegen der erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Gerade durch die Mobilität halte ich sie nach wie vor für sinnvoll. Wir haben immer wieder reisende Gewerbetreibende aus anderen europäischen Ländern, die in Deutschland keinen Wohnsitz begründen. Eine Gewerbe-Anmeldung allein, würde dem Verbraucherschutz, um den es ja geht, nicht genug Rechnung tragen.
Gruß
HBinder
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15.02.2019 11:04 |
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Maliklaus
Routinier
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Hallo,
die Zuverlässigkeitsprüfung gibt es ja auch in vielen anderen Gewerbearten und könnte auch hier über den § 38 GewO geregelt werden.
Es gibt in den Bestimmungen der RGK keine Erfordernis der Meldung der Wohnsitzänderung, d.h. Karte einmal ausgestellt, fünfmal umgezogen und keiner ist mehr zuständig für Kontrolle und Überprüfung.
Gerade was den Verbraucherschutz angeht, wäre eine ordentliche Gewerbeanmeldung mit Meldepflichten zielführender. Was spricht dagegen, dass der fliegende Händler statt der Reisegewerbekarte seinen "Gewerbeschein" vorzeigt?
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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1
15.02.2019 11:16 |
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HBinder
Haudegen
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Ich finde es wichtig, dass eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung in dem Bereich vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt. Bei § 38 GewO habe ich diese zwar auch, jedoch kann der Gewerbetreibende schon mal mit seinem Gewerbe ohne Vorprüfung beginnen.
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16
15.02.2019 12:22 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von HBinder
jedoch kann der Gewerbetreibende schon mal mit seinem Gewerbe ohne Vorprüfung beginnen. |
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Das stimmt. Meinen Erfahrungen zu Folge beantragen aber kaum unzuverlässige Leute eine gewerberechtliche Erlaubnis. Wenn Unzuverlässigkeit auftritt, dann in der großen Mehrzahl später.
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31
15.02.2019 13:07 |
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HBinder
Haudegen
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Vielleicht beantragen auch deshalb keine unzuverlässigen Personen eine Gewerbeerlaubnis, weil bekannt ist, dass vorher eine Überprüfung stattfindet
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18.02.2019 16:45 |
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VeSa
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Ich bin durchaus auch ein Befürworter der Reisegewerbekarte. Allerdings auch der Ansicht, dass es nicht schaden würde, im Gegenteil sogar nützlich wäre, wenn es eine „Verpflichtung zur Gewerbemeldung“ auch für Inhaber einer Reisegewerbekarte gäbe bei der Wohnsitzbehörde. Dies natürlich nur, WENN sie das Reisegewerbe auch tatsächlich ausüben. Ich wünschte, der Gesetzgeber würde eine entsprechende Regelung schaffen und in die GewO aufnehmen.
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20.02.2019 11:25 |
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HBinder
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Dann stellt sich aber immer noch die Frage, wie mit Personen umgehen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben?
Zudem gibt es französische Reisegewerbetreibende, die mit Wohnwagen unterwegs sind und in Frankreich nur eine Meldeadresse haben, die in der Regel der Sitz des Bürgermeisteramtes ist.
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20.02.2019 12:26 |
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