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EU POKER SUMMIT 2007 EU POKER SUMMIT 2007 ist männlich
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Eu Poker Summit 2007

Zitat:
Original von Meike
Hallo anders,

da hast Du ja einen richtigen "Hammerartikel" gefunden.

Ich hoffe, dass sowohl das IM NRW hier mitliest, als auch die Vertreter der staatlichen Casinos.

Schön wäre auch, wenn die Kollegen aus Dortmund dies lesen würden.

Meine persönliche Meinung zu den Pokerturnieren kennt ihr und die stützt sich auf BGH-Rechtsprechung.

Noch Eindeutiger geht es doch nicht mehr:

Zitat: " Eintritt Turnier: 50,-€ Buy-In für Turnierteilnehmer, 10,-€ Besucher"

Dass es sich bei der Dortmunder Westfalenhalle nicht um ein staatliches Spielcasino handelt, ist doch klar.

Dürfen eigentlich Kinder und Jugendlich zu diesem Zeitpunkt in die Westfalenhalle?

Und falls irgend jemand wieder mit "Geringfügigkeitsschwelle" ankommt, möge er sich bitte nochmal das Urteil des VG Wiesbaden durchlesen. (Habe ja schon viel gehört mittlerweile, u.a. die BGH-Rechtsprechung ist ja schon 50 Jahre alt)



Gruß Meike


Hallo Heike ! Moin

Worüber möchtest Du denn die Kollegen in NRW informieren ? schimpf

Ein kleiner Ausflug in das europäische Rechtssystem hilft hier ungemein. Jeder weiß das Bundesrecht Landesrecht bricht, so bricht EU-Recht auch Bundesrecht. In England haben wir eine Lizenz zur Veranstaltung von Pokerturnieren und in der EU haben wir die Niederlassungsfreiheit garantiert. Jeder kann überall seinen Beruf ausüben, keiner kann ihn daran hindern. Schadensersatzansprüchen setzt man sich somit als Behörde bzw. Land schneller aus als gedacht, deswegen ist eine Kooperation sicherlich für beide Seiten sinnvoll.

Wir haben uns eng mit dem IM-NRW abgestimmt und dies liegt uns auch schriftlich vor, wir sind ja nicht dumm. Respekt

An dem EU POKER SUMMIT ist nichts verwerflich und unseriös und am Pokerspiel auch nicht.

Am Alkohol- und Nikotinkonsum sterben sicherlich in Deutschland mehr Menschen als vom Pokerspiel.

So solltest Du bzw. Ihr das alles ein wenig entspannter sehen und das Interview mit euerm obersten Dienstherrn Schäuble lesen, demzufolge die Polizei wichtigeres zu tun hat.

Für weitere Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Auch laden wir euch nach Dortmund ein, um sich ein eigenen Eindruck zu verschaffen.

Big EU POKER SUMMIT Team is watching you!

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21 21.09.2007 12:33 EU POKER SUMMIT 2007 ist offline E-Mail an EU POKER SUMMIT 2007 senden Homepage von EU POKER SUMMIT 2007 Beiträge von EU POKER SUMMIT 2007 suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Eu Poker Summit 2007

Schon erstaunlich, wenn man dem die Auffassung des BKA (Bundeskriminalamt) gegenüber stellt...

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
22 21.09.2007 14:09 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
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EU POKER SUMMIT 2007 EU POKER SUMMIT 2007 ist männlich
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RE: Eu Poker Summit 2007

Tja, der Föderalismus gewährleistet bestimmt die Verfolgung von Pokerspieler durchs BKA. Welche Auffassung meinst Du denn ?

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23 21.09.2007 14:50 EU POKER SUMMIT 2007 ist offline E-Mail an EU POKER SUMMIT 2007 senden Homepage von EU POKER SUMMIT 2007 Beiträge von EU POKER SUMMIT 2007 suchen
Meike
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Hallo Mister EU,

da ich die europäische Rechtsprechung kenne, weiß ich, dass Dir Deine Lizenz aus England nichts bringt.

Wenn Du eine Erlaubnis des IM NRW haben solltest, stell Sie ins Forum ein.

Ich habe da meine berechtigten Zweifel.

Das Bundesinnenminsterium ist im Übrigen auf einem speziellen Gebiet des Spielwesens "federführend" für ganz Deutschland, behördenmäßig vertreten durch das BKA.Das Bundesinnenministerium beruft die Mitglieder des Bundesspielausschusses.


Und für alle, die Glücksspiel immer verharmlosen wollen eine kleine Passage aus einer halbseitigen Pressenotiz vom heutigen Tag.

Chinesen Mafia in Neuss
Hinter der Schießerei vom Dienstag zeigen sich schwer einsehbare Strukturen
Die Triaden
Bis zu 300.000 Mitglieder stark sollen die verschiedenen Triaden-Clans sein.
Sie sind im Drogenschmuggel, im Menschenhandel, im illegalen Glücksspiel
und seit einigen Jahren auch im Bereich der Produktpiraterie tätig.


Und so wird Herr Schäuble begeistert sein, dass ich mich auch weiterhin gegen das illegale Glücksspiel wehre und nicht kooperiere.


Gruß Meike
24 21.09.2007 18:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Heike!

So ganz richtig ist deine Aussage nicht bzgl. der Lizenz aus UK. Die Niederlassungsfreiheit hat auch letztendlich die Limited-Streiterei seitens der deutschen Behörden zum Stolpern gebracht, siehe CENTROS-Urteil.

Die Lizenz benötigen wir auch gar nicht in Deutschland. Das IM-NRW sagt ganz klar -und das auch schriftlich- das Pokerturniere, sofern sie ihre Kostenstruktur offenlegen (was wir tun), legal sind und das es keine Geldpreise geben darf.

Bei dem EU POKER SUMMIT steht ganz klar der Spielspaß im Vordergrund und die Kosten sind allemal höher als die Buy-Ins.

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25 21.09.2007 18:25 EU POKER SUMMIT 2007 ist offline E-Mail an EU POKER SUMMIT 2007 senden Homepage von EU POKER SUMMIT 2007 Beiträge von EU POKER SUMMIT 2007 suchen
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Also habt Ihr keine Erlaubnis vom IM NRW erhalten, sondern stützt Euch nur auf die Handlungsempfehlung an die Kommunen vom Februar 2007.


Es ist auch nett von Dir, dass Du hier gleich öffentlich einräumst, dass der Spieler Buy-Ins bezahlt.


Des weiteren sprach ich von der EU-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit bei Glücksspielen in Staaten, welche ein verbrieftes Monopol haben.
Dahingehend ist meine Aussage völlig korrekt.
26 21.09.2007 19:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an Alle,

fassen wir den Kurzdialog zusammen:

1. die behördliche Erlaubnis

EU: Wir haben uns eng mit dem IM-NRW abgestimmt und dies liegt uns auch schriftlich vor

- Bitte die Erlaubnis des IM NRW einzustellen-

EU: Das IM-NRW sagt ganz klar - und das auch schriftlich - das Pokerturniere, sofern sie ihre Kostenstruktur offenlegen (was wir tun), legal sind und das es keine Geldpreise geben darf.

Fazit: Eine behördliche Erlaubnis liegt nicht vor, da sich augenscheinlich auf eine Handlungsempfehlung (und diese auch nicht ausführlich dargelegt) an Kommunen bezogen wurde.

2. das Glücksspiel

EU: die Kosten sind allemal höher als die Buy-Ins

Fazit: Poker ist ein Glücksspiel und der Veranstalter erklärt, dass es zu Buy-Ins (Spieleinsätzen) kommt.


Gem. Veröffentlichung im Internet:
Buy - In = 50,-€
Gewinnauslobung


Wie würdet Ihr das angekündigte Pokerturnier in Dortmund strafrechtlich einordnen?



Gruß Meike
27 22.09.2007 09:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@EU POKER SUMMIT 2007,

nachdem schon einige Fakten und Standpunkte aufgeführt wurden, möchte ich auch aus meiner Sicht dazu Stellung nehmen.

Für mich ist das Poker-Glücksspiel in Deutschland mit einer Ausnahme grundsätzlich und egal in welcher Form verboten! Das bedeutet, dass schon das veröffentlichen über Funk, Fernsehen, Presse, Flyer, etc. sowie das Veranstalten und Spielen für alle Beteiligten, also auch für Funk, Fernsehen, Presse, Druckereien, etc. eine strafbare Handlung darstellt. Hier die entsprechende gesetzliche Grundlage:

§ 284 StGB
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Poker nur in staatlichen Spielbanken

Der Gesetzgeber hat das Glücksspiel „Poker“ ausschließlich den staatlichen Spielbanken ohne Ausnahmeregelungen zugeordnet. Inwieweit inzwischen die privaten Spielbanken da mit einbezogen werden können, darüber kann man allerdings unterschiedlicher Meinung sein.

Auf dieser Grundlage gibt es für Poker-Turniere gleich welcher Art keine Ausnahmeregelungen, auch nicht über die persönlichen Interessen Einzelner oder staatlichen Stellen gleich welcher Art, wenn man davon ausgeht, dass die Gesetze in Deutschland für alle gelten sollen!

Bei einem genehmigten Poker-Turnier in Deutschland außerhalb von staatlichen Spielbanken könnte man ja eventuell oder muss man schon eine Rechtsbeugung ermuten!

Grundgesetz

Wir haben in Deutschland doch ein Grundgesetz. Da gibt es einen Artikel 3, der die Gleichbehandlung nicht nur zusichert sondern garantiert!

Danach müssten oder sollten alle Glücksspielanbieter gleich behandelt werden. Dass das momentan in Deutschland nicht so geregelt ist, zeigen ja die vielen anstehenden Gerichtsverfahren. Das gerichtliche Vorgehen ist momentan ja wohl der einzige Weg gegen die Versorgungsmentalität und Lobbyarbeit im Bundestag vorzugehen!

Nationale Glücksspielberechtigung für das jeweilige Land

Die Berechtigung zur Ausübung von Glücksspielen in einem anderen europäischen Land, ist ja aufgrund nationaler Glücksspielregelungen und im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze voll gestattet. Dafür wurde die Gewerbtätigkeit ja auch beantragt!

Oder wurde sie beantragt, um in anderen Ländern die nationale Gesetzgebung zu umgehen und den nationalen deutschen Glücksspielanbietern einen Markt wegzunehmen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Du mit der Glücksspielberechtigung nach englischem Recht, deutsches Recht brechen kannst! Da können Die nur die Politiker helfen und nicht die EU!

Die Auswirkungen des deutschen Glücksspielproblems

Sofern der/die deutsche Gesetzgeber mit offenen Augen durch das Land gehen würde, kann er erkennen, dass das bisherige deutsche Flickwerk im Glücksspiel aus Bund und Land wirklich nur dem unkontrollierbaren Wildwuchs Tor und Tür geöffnet hat. Deshalb dürfen die persönlichen und nationalen deutschen Interessen nicht bei Lotto, Oddset, Pferdewetten, Glückspirale und Spielbanken, etc. enden.

Und deshalb bleibt auch die Forderung weiter bestehen, nach einem "nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmerregelungen gleich welcher Art" und keine "Absatzsicherungsgesetze" im Glücksspielbereich!

Privatisierungen oder Verkäufe von Staatseigentum zumindest im Glücksspielbereich, grundsätzlich nur mit einer Rückabwicklungsklausel!

Und letztendlich eine Rechtssicherheit für alle Behörden und Gewerbetreibenden im Glücksspielwesen!

Gruß
anders

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 22.09.2007 10:51.

28 22.09.2007 10:45 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Gruß an Alle,

einige interessante Beiträge fand ich im www.


So schrieb Mister EU im Forum von internet-texas-poker

"Jeder Hinweis über Foren, vor allem nicht öffentliche, mit Diskussionen über den EU Poker Summit wird unsererseits mit einem Buy-In im Wert von 50 Euro belohnt."

auch schrieb er:

"Ein Turnier dieser Größenordnung ist immer ein kommerzielles Unternehmen, welches Ziel sollte man auch sonst verfolgen?"

auch schrieb er:

"..lediglich wird in der Messehalle die Tournament-Area durch Kordeln abgetrennt."


Anmerkung: Jugendschutz!!!!


Zur oben genannten "Lizenz in England" hatte ich zwar nichts gefunden, aber dafür:

bei bankkaufmann.com

"Eu Poker Summit Gründer Goldman..
Goldman ist CEO der Newsscout Stiftung Liechtenstein.
Der Eu Poker Summit 2007 bildet 200 Pokerfreunde - egal ob Student oder arbeitslos - im Oktober und November kostenlos in Dortmund zum Pokerdealer aus.
CEO Goldman weiter "wir verschenken 200 Existenzen in einem boomenden Markt .."


bei poker-institut.org schrieb er:

"Wie bilden unsere eigenen 250 bis 300 Dealer vor Ort in Dortmund aus,.."


Anmerkung: Schneeballsystem !!!


Und nun noch etwas Interessantes für die Kenner des Software- und online-Markts:

bei amiando nachzulesen, Rubrik Hintergrundinformation "Die Köpfe hinter amiando":

-A.B.: "Co-Autor mehrerer Softwareprogramme, darunter.. OpenSource Software OpenSync"
-D.v.F.:"gründete das Softwareunternehmen Loft89"
-M.E.:".. und die IT-Firma be-solutions mitgegründet."



Gruß Meike
29 23.09.2007 07:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Reicht es immer noch nicht?

Sechzehn Ministerpräsidenten, sechzehn unterschiedliche Glücksspielgesetze, sechzehn Denkmäler!

Weil es im deutschen Glücksspiel schon fünf nach zwölf ist, ist nun der Bund gefragt. Und hier sollte man endlich klotzen und nicht mehr kleckern!

Ein weiteres Beispiel und/oder auch die Möglichkeiten im unkontrollierbaren deutschen Glücksspielmarkt:
Zitat:
Skandal beim Pokerroom "Absolute Poker"

Gerüchte gab es in den letzten Wochen viele. Doch nicht jedes Gerücht ist zum Glück wahr.

Langsam aber sicher verhärtet sich der Verdacht, dass bei Absolut Poker betrogen worden ist. Gerade bei Highstakes Games passierten immer wieder Merkwürdigkeiten an den Tischen. Die Handhistories gewisser Spieler zeigen eindeutig, dass bei den Highstakes-Partien nicht nachvollziehbar gespielt wurde. Was das genau bedeutet können wir auch noch nicht sagen.

Absolut Poker wird wahrscheinlich noch ein offizielles Statement von sich geben. Unsere Informationen besagen, dass es sich wahrscheinlich so abgespielt hat, dass die Spieler die Holecards der Gegner gekannt haben müssen. Kein noch so guter Pokerspieler würde es in einer so kurzen Zeit schaffen, soviel Geld zu gewinnen. Starthände, die man selbst in den Blinds besser foldet, wie 2 und 4 wurden gespielt wie Asse, aber gleichzeitig Asse gefoldet ohne erkennbaren Grund. War dies alles nur Gespür und Erfahrung der jeweiligen Spieler??? Schwer zu glauben und trotzdem wollen wir noch keine Namen nennen.

Viele Pokerprofis und Spielanalytiker sind der Meinung, dass der Betrug wahrscheinlich nie an das Tageslicht gekommen wäre, wenn sich die Spieler nur ein wenig unauffälliger verhalten hätten. Die Beträge waren einfach zu hoch. Hier hat wohl wie in zu vielen Fällen die Gier noch dem schnellen Geld gesiegt.

Absolut Poker stuft das ganze bis jetzt eher noch harmlos ein. Wir finden das Verhalten von Absolut Poker äußerst merkwürdig. Bis jetzt gibt es noch keine Statement oder Erklärung.

Gefunden unter: http://www.pokergame.pl/pokernews/391_Skandal-beim-Pokerroom-%22Absolute-Po
ker%22/


Auszüge aus den Glücksspielbedingungen von Absolute Poker unter: Integrität

Betrügerische Absprachen

Egal ob man in klassischen Offline-Räumen oder Online spielt: betrügerische Absprachen kommen immer wieder vor. Das führt dazu, dass zwei oder mehrere Spieler an einem Tische wissen, welche Karten einer oder mehrere andere Spieler an einem Tisch haben – und in jedem Fall handelt es sich dabei um Betrug! Solches Verhalten schadet den Spielern, den seriösen Anbietern und der gesamten Industrie. Absolut Poker verfügt über geeignete Monitoring-Instrumente, um solche betrügerischen Verhalten aufzudecken. In jedem Fall ist derlei Verhalten inakzeptabel und führt zum sofortigen Ausschluss der Betrüger bei Absolute Poker und einem Eintrag in die internationale Black List der Poker-Anbieter.

Die Absolute Poker Software verfügt über modernste Algorithmen, um jegliche Art von betrügerischen oder skrupellosen Aktivitäten sofort zu identifizieren. Ein professionelles Team beobachtet 24 Stunden am Tag, 7 Tagen pro Woche die Aktivitäten auf Absolute Poker. Algorithmen und unsere professionellen Analysten werden jede Art von betrügerischen Absprachen umgehend aufspüren. Es gibt verschiedenste Strategien in Verbindung mit speziellen Algorithmen, die von unseren Profis benutzt werden, um betrügerische Absprachen aufzudecken und zu identifizieren. Jeder Hinweis und jede Beschwerde wird von Absolute Poker sehr ernst genommen sowie umgehend und ausführlich untersucht.

Alles unter: http://www.absolutepoker.com/deutsch/sicherheit.asp
30 24.09.2007 09:20 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Gruß an Alle,

schade Mister EU hat sich nicht mehr gemeldet.

Aber falls Ihr es noch nicht gelesen habt, schaut doch mal auf die webside von Pokerwelle und du-bist-poker, dann könnt Ihr lesen was ein Ordnungsamt bewirken kann.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass der Richter beim VG Frankfurt befangen war oder ihm die Grundsätze der Rechtsprechung nicht vorlagen, so wie es der Veranstalter auf seiner webside propagiert.

Lest einfach mal selbst und macht Euch ein Bild wie der Veranstalter sich äußert.

Etwas drollig fand ich auch den Aufruf einer Unterschriftenaktion, um allen klar zu machen, dass Poker ein Sport sei und kein Glücksspiel, endend mit Du bist Poker.



Gruß Meike
31 24.09.2007 18:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo anders,

vorab bedanke ich mich recht herzlich für Deine unermüdlichen Recherchen, die das Forum ungemein beleben und mir persönlich viel Zeit im Internet ersparen.
- Ich muss gestehen, dass ich mich mittlerweile schon darauf verlasse, dass Du immer die spannenden Artikel sofort findest.-

Ich antworte Dir nicht direkt in dem von dir neu eingestellten Thema "Poker: Doch ein richtiges Glücksspiel", weil es sich auf EU Poker Summit bezieht und ich dachte, dass es ganz gut ist, wenn die Stellungnahmen/Beiträge von Mister EU hier im Forum nochmal nach vorne gezogen werden.
Das rundet das Gesamtbild des angedachten Events so schön ab.


Ihr werdet sicherlich verstehen, dass ich nicht traurig bin über das abgesagte Pokerturnier.


Und wie hieß es doch so schön in den Urteilsbegründungen des Europäischen Gerichtshofes zum Glücksspielmonopol, dass ein staatliches Monopol vollkommen gerechtfertig ist, wenn dessen Notwendigkeit im Schutz der Bevölkerung vor Suchtgefahren und Straftaten gesehen und entsprechend verfolgt wird.


Wie man in dem von anders eingestellten Artikel schön nachlesen kann, wurden bereits 5.000 Tickets verkauft.

Ich hoffe für alle Betrugssachbearbeiter, dass die Käufer der Tickets ihr Geld wieder bekommen, denn ansonsten wird es wohl eine Anzeigenwelle geben, die nach solchen Aktionen oft üblich ist.



Gruß Meike
32 20.10.2007 16:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Guten Abend Meike,

zunächst vielen Dank für Deine (wohltuenden) Worte.

Ich möchte nicht verschweigen, dass ich momentan sehr süchtig auf „Poker“ bin und gehe davon aus, dass ich mir täglich mindestens 20 bis 30 Infos ansehe. Der „Extrakt“ landet dann in diesem Forum!

Und wenn wir schon dabei sind: „Gut finde ich, dass meine oft etwas krasse Sichtweite (!), auch mit durch die Vielfalt der Berichte entsteht und durch Deine und andere Gedanken etwas neutralisiert werden. Dennoch steckt da schon ein gewisser Ernst dahinter.

Glücksspiel ist eben nicht nur in Deutschland ein besonderes heikles Thema und schafft deshalb auch immer wieder Schweißausbrüche und feuchte Hände.

Man kommt sich schon fast wie in der Energie – und Ölbranche vor: „Alle wollen ohne Arbeit nur an das Nettoeinkommen der Bürger!“

Gruß anders
33 20.10.2007 19:25 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Augenzwinkern

Hallo,

hier noch ein bisschen was zum Schmunzeln für einen guten Start ins Wochenende:

http://www.ftd.de/politik/international/...mpaign=/politik

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
34 21.08.2010 10:24 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Augenzwinkern

Wie gefährlich soeine Poker-Runde tatsächlich sein kann, zeigt dieser (mittlerweile verbotene) Spot recht eindrucksvoll:

http://www.youtube.com/watch?v=FKMHpiapyUs

35 04.11.2010 12:07 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Finanzamt Soest verzichtet nach Außenprüfung auf Steuerfestsetzung aus Gewinnen über 304.000,00 €

In einem durch den Unterzeichner begleitetem Verfahren konnte das Finanzamt Soest davon abgebracht werden, gegen einen von der Kanzlei Kazemi & Lennartz vertretenen Pokerspieler Steuern auf dessen Pokergewinne festzusetzen.

Der Pokerspieler hatte im Veranlagungszeitraum 2007-2009 Pokergewinne von ca. 300.004,00 € erzielt. Auf Anraten des Unterzeichners hatte der Steuerpflichtige das Finanzamt über seine Gewinne informiert, ohne zunächst die genaue Höhe mitzuteilen. Wie zu erwarten reagierte das Finanzamt mit der Anordnung einer sog. verkürzten Außensteuerprüfung.

Diese ist ein probates Mittel der Finanzämter, wenn es um die Feststellung gewerblicher Einkunftsarten aus einem beschränkten Bereich - hier das Pokerspiel - geht. Ihre Rechtsgrundlage findet die verkürzte Außensteuerprüfung in §§ 193, 203 AO. Die verkürzte Außensteuerprüfung beschränkt sich auf bestimmte Sachverhalte. Grundsätzlich kann eine Außenprüfung bei jedem Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Sie ist aber bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, ohne weitere Voraussetzungen zulässig. Auch dann, wenn es – wie hier – darum geht, eine gewerbliche Tätigkeit erst festzustellen.

Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlichen Prüfungsanordnung (§ 196 AO) mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356 AO).

Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, für den die Schriftform vorgeschrieben ist. Er muss die zuständige Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder Beauftragten (Sachgebietsleiter) enthalten.

Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.

Der Steuerpflichtige hat Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse zu unterstützen.

Über das Ergebnis der Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht. Im Prüfungsbericht sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen.

Bescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können nur erschwert geändert werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden (§ 173 Abs. 2 AO)

Im Falle des Soester Pokerspielers hat sich die Offenheit und nicht zu Letzt die Einschaltung professioneller Berater bezahlt gemacht. Das Finanzamt hat die Ermittlungen gegen den Spieler eingestellt!

Zwar hat sich die Behörde nicht konkret mit der grundsätzlichen Problematik der Steuerbarkeit von Gewinnen aus dem Pokerspiel beschäftigt, die der Unterzeichner bekanntermaßen als nicht gegeben ansieht. Doch konnte mit dem Finanzamt dennoch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, indem der Spieler als Hobbyspieler eingestuft wurde.

Der Bescheid ist demensprechend kurz ausgefallen. Für den Spieler hat er jedoch weitreichende Konsequenzen:

Sein Gewinn gilt nun als steuerfrei und kann für den Weihnachtseinkauf verwandt werden.

Das Verfahren zeigt, dass jedem Spieler anzuraten ist, sich nicht allein oder mit unerfahrenen Beratern auf eine Diskussion mit den Finanzbehörden einzulassen. Neben Kenntnissen des Pokerspiels an sich, erfordert der Umgang mit den Behörden auch eine umfassende Kenntnis der glückspielrechtlichen Hintergründe. Hier gilt es, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Wer sich hier falsch beraten lässt oder falsch reagiert zahlt oft zu viel. Das hiesige Verfahren zeigt zudem, dass es schlicht falsch ist, von der Höhe der erzielten Gewinne zugleich auf die Steuerbarkeit zu schließen, wie es so oft behauptet wird.

Die Frage der Steuerbarkeit ist vielmehr aktuell nicht geklärt. Festzuhalten bleibt jedoch, dass auch die Finanzbehörden, dies wurde auch in dem oben geschilderten Verfahren deutlich, grundsätzlich Argumenten offen gegenüber stehen und die Frage der Steuerbarkeit keinesfalls zwanghaft entschieden werden soll. Die Finanzbehörden sind sich der Schwierigkeiten, die aus einer grundsätzlichen Unterwerfung des Pokerns unter die Gewerbesteuer folgen, durchaus bewusst. Auch im hiesigen Verfahren war daher festzustellen, dass eine Klärung grundsätzlicher Fragen nicht gewünscht ist.

Es bleibt also spannend.

http://isa-guide.de/law/articles/31725_k...kergewinne.html
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Update zur Einkommensteuerpflicht von Pokergewinnen

Es wurde bereits darüber berichtet, dass Pokerspieler zunehmend Post von deutschen Finanzämtern erhalten mit der Bitte, Auskunft über im In- und Ausland erzielte Pokergewinne zu erteilen (http://www.isa-guide.de/law/articles/26899.html).

Die Finanzämter gehen hierbei davon aus, dass Gewinne aus Pokerspielen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind (§ 15 EStG, ">http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html).

Hierzu hat jüngst die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main eine Verfügung erlassen (koordinierter Ländererlass vom 22.04.2010, S-2240 A – 37 – St 210) mit folgendem Inhalt:
Pokergewinne seien steuerbar und rechnen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden.

Der Berufsspieler werde mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteilige sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgehe, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde.

Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen sei nach außen hin erkennbar, auch wenn der Spieler unter einem Pseudonym auftrete.

Die Leistung des Berufsspielers bestehe in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen.

Dies gelte unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal seien oder es sich um illegale Glücksspiele handele.

Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.

Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll hingegen dann nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt werde.

Konsequenzen:

Verfügungen der Oberfinanzdirektionen binden lediglich nachgeordnete Finanzbehörden, nicht jedoch Finanzgerichte. Finanzgerichte sollen unabhängig auf der Basis von Steuergesetzen entscheiden.

Die Verfügung enthält aus Sicht der Finanzverwaltung zwei entscheidende Weichenstellungen:
berufsmäßig erzielte Pokergewinne sind steuerbar;
bei den Gewinnen handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.
Die OFD Frankfurt stützt sich hierbei auf eine Entscheidung des BFH vom 11.11.1993 (XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622). Damals hatte der BFH entschieden, dass ein Croupier, der hauptberuflich täglich bis zu sechs Stunden an Geschicklichkeitskartenspielen wie zum Beispiel Skat teilnahm, seine diesbezüglichen Gewinne von rund 3.000 DM monatlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu versteuern hatte.

Der BFH hatte ausgeführt, dass für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung zu unterscheiden sei zwischen reinen Glücksspielen, die nicht oder nur in geringem Maße durch das besondere Geschick des jeweiligen Spielers beeinflusst werden können und solchen, die zwar auch von Zufällen bestimmt sind, bei denen aber ein begrenztes und überschaubares Verlustrisiko um des Entgelts willen in Kauf genommen wird und bei denen über eine gewisse Dauer letztlich der gewinnt, der über die besseren Fertigkeiten verfügt. Der BFH gelangte bei den fraglichen Kartenspielen zu dem Ergebnis, dass deren Ausgang von Geschick und Erfahrung der Spieler abhängig waren.

Folgt man der Verfügung der OFD Frankfurt, handelt es sich bei einem berufsmäßig ausgeübten Pokerspiel nicht um ein Glücksspiel, sondern um ein Geschicklichkeitsspiel. Nur auf dieser Basis kann nach der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichte die Steuerpflicht von Gewinnen aus Pokerspielen begründet werden.

Dieses Ergebnis ist bemerkenswert. Deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte gelangen regelmäßig zu der Einschätzung, dass Poker ein Glücksspiel sei und es deshalb unter die Vorschriften des GlüStV und des § 284 StGB falle. Sobald es aber um die Besteuerung von Einnahmen aus (berufsmäßigem) Pokerspiel geht, soll es sich jedoch in der Konsequenz der Verfügung der OFD Frankfurt um ein Geschicklichkeitsspiel handeln.

Die unterschiedlichen Wertungen erscheinen widersprüchlich. Poker kann schwerlich für steuerliche Zwecke ein Geschicklichkeitsspiel sein, verwaltungsrechtlich aber ein Glücksspiel. Auch wenn Finanz- und Verwaltungsbehörden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, erscheint nur eine einheitliche Auslegung des Begriffs des Glücksspiels sachgerecht. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Finanzgerichte gelangen.

Betroffene Spieler sollten jedenfalls bis zur Klärung der Rechtslage fristgerecht Einspruch gegen entsprechende Bescheide einlegen (lassen), um deren Bestandskraft zu verhindern. Sie sollten Aufzeichnungen nicht nur über Gewinne, sondern auch über korrespondierende Betriebsausgaben führen (Reisekosten, Buy-Ins, Verluste, etc.) und entsprechende Belege aufbewahren.

Alles unter: http://isa-guide.de/law/articles/29829_u...ergewinnen.html
37 19.12.2010 15:37 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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das olg hamburg hat einen pokerturnierveranstalter nun übrigens vom vorwurf des § 284 StGB freigesprochen (az. 3-57/10). interessant ist dabei vor allem die vollzogene kehrtwende der generalstaatsanwaltschaft, die sich plötzlich der auffassung der angeklagten, der verteidigung, des amtsgerichts hamburg und des olg münchen angeschlossen hat. demnach

- könne vorliegend offen bleiben, ob Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel sei,

- liege ein Glücksspiel im strafrechtlichen Sinn nicht vor, wenn die Gewinne nicht aus den Teilnahmeentgelten der Spieler finanziert, sondern von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden,

- würden die "gewonnenen" Teilnahmeberechtigungen an den Tages- und Wochenfinals keinen vermögenswerten Vorteil darstellen, sondern ein Sieg in einer Qualifikationsrunde (= 15 €- Sit'n'Go) würde lediglich die Grundlage dafür bilden, an weiteren Spielrunden teilzunehmen. Die Sit 'n'Go-Runden seien also nur eine Vorstufe zur Chance, sich die ausgelobten Sachpreise zu verschaffen. Die wiederholte Teilnahmemöglichkeit ändere nichts daran, dass ein "Einsatz" im Sinne des § 284 StGB in einer solchen Konstellation nicht vorliege.

Das olg schloss sich dieser auffassung uneingeschränkt an und stellte fest, dass der straftatbestand des § 284 stgb nicht erfüllt und das urteil des landgerichts insofern aufzuheben sei.
38 17.04.2011 09:20 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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