Ich hab mich heute mal hier angemeldet, weil ich zum Thema Geldwäschebeautragte einfach nicht weiter komme.
Ich komme auch gleich mal zu meiner Frage:
Da es die Möglichkeit einer Befreiung von der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gibt, hätte ich gern gewusst, unter welchen Voraussetzungen man diese Befreiung erteilen kann.
Meines Erachtens nach gibt es keinen Grund dafür.
Da es die Option aber gibt, muss es ja auch einen Grund geben.
Hat diesen Grund - oder sogar mehr als einen Grund - jemand von euch gefunden?
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