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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte 4 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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walterf walterf ist männlich
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Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte

also die Geräte Vers.5.1 ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur)

siehe Löwennews 3/2019

Zitat daraus:
Welche Risiken ergeben sich für Aufsteller, welche nicht die signierten digitalen Daten verwenden? (Anmerkung von mir, also die Lightversion benutzen.)
Über ihnen schwebt immer das Damokleschwert der Steuerschätzung.
Zitat Ende

Dateianhang:
pdf LÖWEN CROWN BUSINESS NEWS_3.2018_Mail_Digitale Signatur.pdf.pdf (2 MB, 452 mal heruntergeladen)

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1 20.03.2018 08:03 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Interessant, dass sie Ihre Angst so deutlich zeigen.
2 20.03.2018 11:37 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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RE: Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte

Zitat:
Original von walterf
also die Geräte Vers.5.1 ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur)

siehe Löwennews 3/2019

Zitat daraus:
Welche Risiken ergeben sich für Aufsteller, welche nicht die signierten digitalen Daten verwenden? (Anmerkung von mir, also die Lightversion benutzen.)
Über ihnen schwebt immer das Damokleschwert der Steuerschätzung.
Zitat Ende


Signierte Daten sind nun mal um Lichtjahre besser als nicht signierte Daten.

Grüße

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3 21.03.2018 08:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte

Und hier ist die Antwort von adp.

Die Einschätzung eines Steuerberaters. Toll!
Die wird natürlich viel helfen, wenn der Richter fragt, warum man denn nicht die Geräte der gleichen Firma genommen hat, welche eine gesicherte Aufzeichnung haben?

Dateianhang:
pdf Newsletter TR5 3.3_adp.pdf (154 KB, 325 mal heruntergeladen)
4 21.03.2018 19:57 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Ich verstehe nicht, warum adp ihre "Lightversion" nicht mit gesicherter Aufzeichnung auf den Markt bringt.
Der Vorteil der Lightversion ist doch für die Aufsteller nur der, dass ohne Spielerkarte eine Mehrfachbespielung weiterhin möglich ist.

Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) sind doch für den gesetzestreuen Aufsteller kein Vorteil sondern eher ein Nachteil.

es grüßt sunrise

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 22.03.2018 00:14.

5 22.03.2018 00:12 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Original von sunrise
Ich verstehe nicht, warum adp ihre "Lightversion" nicht mit gesicherter Aufzeichnung auf den Markt bringt.
es grüßt sunrise


Würde dadurch nicht die zugelassene Bauart verändert?
Und damit wäre doch die PTB mit "im Spiel".

Grüße

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6 22.03.2018 08:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wenn die PTB die Geräte genehmigt sind sie genehmigt.
7 22.03.2018 12:54 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
walterf walterf ist männlich
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Zitat:
Original von sunrise
Ich verstehe nicht, warum adp ihre "Lightversion" nicht mit gesicherter Aufzeichnung auf den Markt bringt.
Der Vorteil der Lightversion ist doch für die Aufsteller nur der, dass ohne Spielerkarte eine Mehrfachbespielung weiterhin möglich ist.

Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) sind doch für den gesetzestreuen Aufsteller kein Vorteil sondern eher ein Nachteil.

es grüßt sunrise


Ja, sehe ich genauso!

Und statt sich zumindest mit den Lightversionen vornehm zurückzuhalten, werden die noch kräftig beworben und auch im neuesten Newsletter "Fakten statt Gerüchte" werden die Aufsteller geradezu gedrängt, sich diese Geräte hinzustellen.

Was soll das?
8 07.04.2018 08:52 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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BALLY WULFF GSG-Bauarten - zugelassen nach TR 5.0 "light"

Und dann gibt es noch die Herstellerfirma Bally-Wulff.
Diese verfügt ja auch über 3 Stück TR 5.0 "light" GSG-Bauarten.
Diese Bauarten bekanntlich auch ohne Spielerkarte und ohne die ganz wichtige "gesicherte Datenaufzeichnung lt. Abgabenordnung".
[Eine gesicherte Datenaufzeichnung lt. SpielV ist bei diesen Bauarten - zugelassen vor dem 10. 02. 2016 - nicht erforderlich.]

Dazu findet man die folgende Info im Netz:

Sorgenfrei in die TR 5 mit der Managementsoftware BWN.pro von BALLY WULFF

Im Rahmen der deutschlandweiten Umstellung auf die TR 5 im November diesen Jahres, gelten für alle Marktteilnehmer neue Regulierungen und gesetzliche Auflagen. BALLY WULFF bietet mit seinem smarten Managementsystem BALLYWULFFnet.pro (BWN.pro) individuelle Lösungen, um die neuen Anforderungen ganz unkompliziert und alltagstauglich umzusetzen. Mit der Einführung der Technischen Richtlinie 5 (TR 5) steht die Branche vor jeder Menge neuer Herausforderungen. Entscheidende Änderungen stellen die Regularien zu Identifikationsmittel sowie der neu geforderten Fiskaldatenspeicherung dar.

BALLY WULFF ist optimal auf die bevorstehende Umstellung vorbereitet und bietet Aufstellunternehmen mit der Managementsoftware BWN.pro und dem BWN.pro Tresor (Fiskaldatenarchiv) zukünftig ein optimales Werkzeug zur bequemen Speicherung und Verwaltung der gesammelten Daten. Die komfortable Branchenlösung ermöglicht es, die Fiskaldaten der Spielgeräte täglich, automatisch und lückenlos zu erfassen. Betreiber profitieren von der Prozess- und Kostenoptimierung, einem langfristig sicheren Speichersystem sowie von maximaler Effizienz. Die Daten werden lokal im Aufstellunternehmen und in der Cloud gespeichert und sind dort jederzeit abruf- und exportierbar. Eine entsprechende Suchfunktion ist beim zeitgenauen Zusammenstellen von Fiskaldaten behilflich....

Zur vollständigen Meldung geht es HIER.


Grüße

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gmg
9 09.04.2018 09:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie"

.....und dann gibt es von dem Zulassungsinhaber PSM tec noch das GSG Gehäuse mit dem Spielpaket Galaxy Energie (PTB BAZ 4023).

Ebenfalls ohne Spielerkarte und ohne die ganz wichtige "gesicherte Datenaufzeichnung lt. Abgabenordnung".
[Eine gesicherte Datenaufzeichnung lt. SpielV ist bei dieser Bauart - zugelassen vor dem 10. 02. 2016 - ebenfalls nicht erforderlich.]

Bei diesem Gehäuse werden dann auch bereits die Modifikationen /Änderungen bei diesen neuen TR 5.0 GSG aufgezeigt:
Spielen mit Energie ohne Grenzen.
•20 Cent bis 2,20 € Geldeinsatz – Taste zeitabhängig, mit optischem und akustischem Signal.
•3 Stunden gespielt – und kein Verlust durch intelligentes Pausenmanagement.
•Weitere wichtige Features:
- Autostart des Energiespieles,
- Fastplay
- automatic Fastplay ....

Es gibt somit nun um
Energie
statt bisher PUNKTE......

Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war???? Ich habe die damaligen Gespräche nicht so in Erinnerung. Aber ist ja auch schon etliche Jahre her....

Grüße

Dateianhang:
pdf PSMtec Flyer_Energie.pdf (457 KB, 218 mal heruntergeladen)


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10 09.04.2018 10:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie"

Zur Frage
Zitat:
Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war????
von gmg: Zumindest hat der Verordnungsgeber diese Option bereits in seinem Beschluss als mögliche Option vorgeschlagen:

Zitat:
Sonderspiele wären noch möglich ...
siehe BR-Drs 437/13 (Beschluss)

"Energie" sind Sonderspiele, denn sie werden im Rahmen einer echten Zufallsentscheidung erspielt und und Geld gibt's dafür nur nach einer weiteren Zufallsentscheidung (= echtes Spiel).

Ansonsten werden die Geräte nach der ersten Übergangsstufe zu TR 5.0 vor allem deshalb attraktiv, weil Aufsteller langsam die neuen Thematiken einführen können. In einem Jahr wird ein Spieler natürlich wissen, dass er beim Betreten einer Spielhalle seinen Wunsch "Ich möchte am Gerät Novo/Magie/Maximus XY spielen" äußern muss, um dann die dafür bestimmte Spielerkarte zu erhalten. Diesen November wird er es definitiv noch nicht verinnerlicht haben. Auch das Personal muss entsprechend geschult werden, etwa dahingehend, dass keine Spielerkarten abhanden kommen.

Auch der Umgang mit Fiskaldaten, etwa mit BWN.pro (Tresor), wird einfacher, wenn nicht gleich alle Geräte davon betroffen sind.

__________________
PeterSt
11 09.04.2018 11:16 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Tr 5.0 Gsg

Ohne die tatsächlichen Abläufe des Geldes und des Spiels an den neuen TR 5 GSG - egal ob "light" oder "heavy" - zu kennen, macht es für mich keinen Sinn, über die Details zu reden.
Die Ausführungen des Herstellers PSM Tec zum Spielablauf sind für mich erste Hinweise.
Weitere Informationen -besonders der grossen GSG-Hersteller - liegen nicht vor. Die neuen Geräte wurden wohl nur den Aufstellern gezeigt.

Alles weitere muss man SEHEN und natürlich auch verstehen.
Die anderen Hersteller sind aktuell noch ein bisschen "verschlossen".
Aber wohl bald wird man erste Geräte in der Aufstellung vorfinden, und hoffentlich verstehen, wie die Geräte nun funktionieren.

Hat ja seinerzeit - bei Einführungen der Punkte GSG im Jahr 2006 - auch gedauert, bis man -zumindest abstrakt- die seinerzeitige Zulassungspraxis verstanden hatte.

Grüße

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 09.04.2018 14:03.

12 09.04.2018 14:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie"

Zitat:
Original von PeterSt
Zur Frage
Zitat:
Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war????
von gmg: Zumindest hat der Verordnungsgeber diese Option bereits in seinem Beschluss als mögliche Option vorgeschlagen:

Zitat:
Sonderspiele wären noch möglich ...
siehe BR-Drs 437/13 (Beschluss)

"Energie" sind Sonderspiele, denn sie werden im Rahmen einer echten Zufallsentscheidung erspielt und und Geld gibt's dafür nur nach einer weiteren Zufallsentscheidung (= echtes Spiel).

Ansonsten werden die Geräte nach der ersten Übergangsstufe zu TR 5.0 vor allem deshalb attraktiv, weil Aufsteller langsam die neuen Thematiken einführen können. In einem Jahr wird ein Spieler natürlich wissen, dass er beim Betreten einer Spielhalle seinen Wunsch "Ich möchte am Gerät Novo/Magie/Maximus XY spielen" äußern muss, um dann die dafür bestimmte Spielerkarte zu erhalten. Diesen November wird er es definitiv noch nicht verinnerlicht haben. Auch das Personal muss entsprechend geschult werden, etwa dahingehend, dass keine Spielerkarten abhanden kommen.

Auch der Umgang mit Fiskaldaten, etwa mit BWN.pro (Tresor), wird einfacher, wenn nicht gleich alle Geräte davon betroffen sind.


Und was ist mit dem Freischaltkonzept a la Fraunhofer mit dem generierten Freischaltcode statt der Spielerkarte ?

Grüße

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13 09.04.2018 18:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen.
14 10.04.2018 16:27 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Zitat:
Original von walterf:
Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 [sic!] welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen.

Welche steuerrechtliche Anforderung ändert sich denn zu diesem Stichtag???

Bauartzulassungen für solche Geräte gibt es seit Dezember 2017. Angepriesen und angeobten werden sie seit Monaten von allen Herstellern. Die Auslieferungen sollen im Mai bzw. Juni starten. Wer wollte, der könnte also jetzt umsteigern. Und wen jeder zum 11.11.2018 umsteigen müsste, dann müsste er bereits jetzt umsteigen.

Die Aussage ist also unsinnig. Sie dürfte darauf zurückzuführen sein, dass walterf nicht für Finanzbehörden arbeitet. Andernfalls würde ihn ein Gericht nachträglich stoppen.

ABER: Meine Aussage sollte keinesfallls als Freibrief verstanden werden! Jeder Unternehmer muss seine Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen, und das bereits seit Jahren. Dafür empfehlen sich die renommierten Anbieter von Vernetzungs- und Backoffice-Software. Dabei sollten die Prozesse, die die Software abwickelt, durch eine Dokumentation transparent dargelegt sein. Dazu gehört z.B., dass Zwischenauslesungen ("ohne Löschen"), die für statistische Belange und zur Detektion von Manipulationen erstellt werden, ebenso verfügbar bleiben.

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PeterSt
15 11.04.2018 13:46 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Zitat:
Original von PeterSt
(...)
Jeder Unternehmer muss seine Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen, und das bereits seit Jahren. Dafür empfehlen sich die renommierten Anbieter von Vernetzungs- und Backoffice-Software. Dabei sollten die Prozesse, die die Software abwickelt, durch eine Dokumentation transparent dargelegt sein.(...).


Schön, dass darüber auch mal gesprochen wird.

Bis jetzt wurde doch der Eindruck erweckt, stellt die tollen Lightgeräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung auf und alles ist im grünen Bereich.

Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können.
16 12.04.2018 13:54 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Zitat:
Original von walterf:
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können.

Leider zweimal falsch:

Erstens ist, wie bereits gesagt, der 11.11.2018 kein fiskalisch maßgeblicher Stichtag, sondern die betreffenden Vorgaben wie GoBD (14.11.2014) gelten bereits seit Jahren. Konkret handelt es sich um Vorgaben, wie erzeugte Daten aufzubewahren sind.

Zweitens ist dafür, welche Eigenschaften ein Geldspielgerät aufweisen muss, einzig die PTB für die Prüfung verantwortlich -- natürlich auf Grundlage der SpielV und der darin vorgesehenen Übergangsfristen. Bei den maßgeblichen Novellen der SpielV war das BMF nicht nur eingebunden, sondern es hat auch nachträglich bestätigt, dass die maßgebenden Vorgaben GoBD und SpielV sind. Entsprechend wurde für den Bereich der Warenautomaten vom BMF auf die Notwendigkeit hingewiesen, erzeugte Daten gemäß GoBD aufzubewahren.

Ich wünsche einen "ruhigen Schlaf", auch vor dem 11.11.2018, und zwar mit GoBD.

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PeterSt
17 12.04.2018 17:01 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Zitat:
Original von PeterSt
Zitat:
Original von walterf:
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können.

Leider zweimal falsch:

Erstens ist, wie bereits gesagt, der 11.11.2018 kein fiskalisch maßgeblicher Stichtag, sondern die betreffenden Vorgaben wie GoBD (14.11.2014) gelten bereits seit Jahren. Konkret handelt es sich um Vorgaben, wie erzeugte Daten aufzubewahren sind.

Zweitens ist dafür, welche Eigenschaften ein Geldspielgerät aufweisen muss, einzig die PTB für die Prüfung verantwortlich -- natürlich auf Grundlage der SpielV und der darin vorgesehenen Übergangsfristen. Bei den maßgeblichen Novellen der SpielV war das BMF nicht nur eingebunden, sondern es hat auch nachträglich bestätigt, dass die maßgebenden Vorgaben GoBD und SpielV sind. Entsprechend wurde für den Bereich der Warenautomaten vom BMF auf die Notwendigkeit hingewiesen, erzeugte Daten gemäß GoBD aufzubewahren.

Ich wünsche einen "ruhigen Schlaf", auch vor dem 11.11.2018, und zwar mit GoBD.



Frage:
Was treibt dich an, den Aufstellern die Lightgeräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung schmackhaft zu machen?
Da steckt doch irgendwas dahinter, nur neue Marktanteile?
Glaub`ich nicht!

Sollen die Aufsteller bei kommenden Prüfungen über die Wupper gehen?
Also Marktbereinigung
Schon eher.
18 12.04.2018 17:57 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Arbeitest du bei/für Novomatic ?

Den Betreibern geht es um die 'Spielerkarte' , nicht um die Aufzeichnung.
19 13.04.2018 05:15 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original vom gmg (09.04.2018, leider zunächst übersehen):
Und was ist mit dem Freischaltkonzept a la Fraunhofer mit dem generierten Freischaltcode statt der Spielerkarte ?

Zunächst: Ein Freischaltcode ist eine Spielerkarte, nämlich ein "temporär mit beschränkter Gültigkeit erzeugtes Identifikationsmittel" (BR-Drucksache 437/13, S. 27).

In meinen Augen ist dieses Hersteller-übergreifende System in Spielhallen "alternativlos", aber es wird den Übergangsstress bei Non-Light-Geräten nur mildern, nicht verhindern. Mal sehen, wie die Details aussehen, in denen sich die Hersteller bzw. sonstigen Anbieter von Vernetzungssoftware sicher unterscheiden werden.

Große Probleme werden aber die Aufsteller bekommen, die noch keine (oder nur eine gaaaanz alte) Vernetzung haben. Die werden nicht nur beim strukturierten Handling der Giga-Byte von Fiskaldaten ihre liebe Mühe haben!

Und für die Gastronomie, wo eine solche Vernetzung nicht lohnt oder am Wirt scheitert, wird man gespannt sein dürfen auf praxisgerechte Konzepte für die Spielerkarte und das Handling der Fiskaldaten. Ich denke, dass die nächsten Monate spannend sein werden.

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PeterSt
20 16.04.2018 11:43 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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