Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte |
Solon
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tfis
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Interessant, dass sie Ihre Angst so deutlich zeigen.
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2
20.03.2018 11:37 |
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Solon
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gmg
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RE: Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte |
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Zitat: |
Original von walterf
also die Geräte Vers.5.1 ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur)
siehe Löwennews 3/2019
Zitat daraus:
Welche Risiken ergeben sich für Aufsteller, welche nicht die signierten digitalen Daten verwenden? (Anmerkung von mir, also die Lightversion benutzen.)
Über ihnen schwebt immer das Damokleschwert der Steuerschätzung.
Zitat Ende |
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Signierte Daten sind nun mal um Lichtjahre besser als nicht signierte Daten.
Grüße
__________________ gmg
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3
21.03.2018 08:04 |
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walterf
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RE: Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte |
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Und hier ist die Antwort von adp.
Die Einschätzung eines Steuerberaters. Toll!
Die wird natürlich viel helfen, wenn der Richter fragt, warum man denn nicht die Geräte der gleichen Firma genommen hat, welche eine gesicherte Aufzeichnung haben?
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4
21.03.2018 19:57 |
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gmg
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Zitat: |
Original von sunrise
Ich verstehe nicht, warum adp ihre "Lightversion" nicht mit gesicherter Aufzeichnung auf den Markt bringt.
es grüßt sunrise |
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Würde dadurch nicht die zugelassene Bauart verändert?
Und damit wäre doch die PTB mit "im Spiel".
Grüße
__________________ gmg
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6
22.03.2018 08:08 |
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tfis
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Wenn die PTB die Geräte genehmigt sind sie genehmigt.
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7
22.03.2018 12:54 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von sunrise
Ich verstehe nicht, warum adp ihre "Lightversion" nicht mit gesicherter Aufzeichnung auf den Markt bringt.
Der Vorteil der Lightversion ist doch für die Aufsteller nur der, dass ohne Spielerkarte eine Mehrfachbespielung weiterhin möglich ist.
Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) sind doch für den gesetzestreuen Aufsteller kein Vorteil sondern eher ein Nachteil.
es grüßt sunrise |
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Ja, sehe ich genauso!
Und statt sich zumindest mit den Lightversionen vornehm zurückzuhalten, werden die noch kräftig beworben und auch im neuesten Newsletter "Fakten statt Gerüchte" werden die Aufsteller geradezu gedrängt, sich diese Geräte hinzustellen.
Was soll das?
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8
07.04.2018 08:52 |
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gmg
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BALLY WULFF GSG-Bauarten - zugelassen nach TR 5.0 "light" |
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Und dann gibt es noch die Herstellerfirma Bally-Wulff.
Diese verfügt ja auch über 3 Stück TR 5.0 "light" GSG-Bauarten.
Diese Bauarten bekanntlich auch ohne Spielerkarte und ohne die ganz wichtige "gesicherte Datenaufzeichnung lt. Abgabenordnung".
[Eine gesicherte Datenaufzeichnung lt. SpielV ist bei diesen Bauarten - zugelassen vor dem 10. 02. 2016 - nicht erforderlich.]
Dazu findet man die folgende Info im Netz:
Sorgenfrei in die TR 5 mit der Managementsoftware BWN.pro von BALLY WULFF
Im Rahmen der deutschlandweiten Umstellung auf die TR 5 im November diesen Jahres, gelten für alle Marktteilnehmer neue Regulierungen und gesetzliche Auflagen. BALLY WULFF bietet mit seinem smarten Managementsystem BALLYWULFFnet.pro (BWN.pro) individuelle Lösungen, um die neuen Anforderungen ganz unkompliziert und alltagstauglich umzusetzen. Mit der Einführung der Technischen Richtlinie 5 (TR 5) steht die Branche vor jeder Menge neuer Herausforderungen. Entscheidende Änderungen stellen die Regularien zu Identifikationsmittel sowie der neu geforderten Fiskaldatenspeicherung dar.
BALLY WULFF ist optimal auf die bevorstehende Umstellung vorbereitet und bietet Aufstellunternehmen mit der Managementsoftware BWN.pro und dem BWN.pro Tresor (Fiskaldatenarchiv) zukünftig ein optimales Werkzeug zur bequemen Speicherung und Verwaltung der gesammelten Daten. Die komfortable Branchenlösung ermöglicht es, die Fiskaldaten der Spielgeräte täglich, automatisch und lückenlos zu erfassen. Betreiber profitieren von der Prozess- und Kostenoptimierung, einem langfristig sicheren Speichersystem sowie von maximaler Effizienz. Die Daten werden lokal im Aufstellunternehmen und in der Cloud gespeichert und sind dort jederzeit abruf- und exportierbar. Eine entsprechende Suchfunktion ist beim zeitgenauen Zusammenstellen von Fiskaldaten behilflich....
Zur vollständigen Meldung geht es HIER.
Grüße
__________________ gmg
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9
09.04.2018 09:57 |
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gmg
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PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie" |
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.....und dann gibt es von dem Zulassungsinhaber PSM tec noch das GSG Gehäuse mit dem Spielpaket Galaxy Energie (PTB BAZ 4023).
Ebenfalls ohne Spielerkarte und ohne die ganz wichtige "gesicherte Datenaufzeichnung lt. Abgabenordnung".
[Eine gesicherte Datenaufzeichnung lt. SpielV ist bei dieser Bauart - zugelassen vor dem 10. 02. 2016 - ebenfalls nicht erforderlich.]
Bei diesem Gehäuse werden dann auch bereits die Modifikationen /Änderungen bei diesen neuen TR 5.0 GSG aufgezeigt:
Spielen mit Energie ohne Grenzen.
•20 Cent bis 2,20 € Geldeinsatz – Taste zeitabhängig, mit optischem und akustischem Signal.
•3 Stunden gespielt – und kein Verlust durch intelligentes Pausenmanagement.
•Weitere wichtige Features:
- Autostart des Energiespieles,
- Fastplay
- automatic Fastplay ....
Es gibt somit nun um
Energie
statt bisher PUNKTE......
Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war???? Ich habe die damaligen Gespräche nicht so in Erinnerung. Aber ist ja auch schon etliche Jahre her....
Grüße
__________________ gmg
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10
09.04.2018 10:09 |
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PeterSt
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RE: PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie" |
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Zur Frage
Zitat: |
Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war???? |
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von gmg: Zumindest hat der Verordnungsgeber diese Option bereits in seinem Beschluss als mögliche Option vorgeschlagen:
Zitat: |
Sonderspiele wären noch möglich ... |
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siehe BR-Drs 437/13 (Beschluss)
"Energie" sind Sonderspiele, denn sie werden im Rahmen einer echten Zufallsentscheidung erspielt und und Geld gibt's dafür nur nach einer weiteren Zufallsentscheidung (= echtes Spiel).
Ansonsten werden die Geräte nach der ersten Übergangsstufe zu TR 5.0 vor allem deshalb attraktiv, weil Aufsteller langsam die neuen Thematiken einführen können. In einem Jahr wird ein Spieler natürlich wissen, dass er beim Betreten einer Spielhalle seinen Wunsch "Ich möchte am Gerät Novo/Magie/Maximus XY spielen" äußern muss, um dann die dafür bestimmte Spielerkarte zu erhalten. Diesen November wird er es definitiv noch nicht verinnerlicht haben. Auch das Personal muss entsprechend geschult werden, etwa dahingehend, dass keine Spielerkarten abhanden kommen.
Auch der Umgang mit Fiskaldaten, etwa mit BWN.pro (Tresor), wird einfacher, wenn nicht gleich alle Geräte davon betroffen sind.
__________________ PeterSt
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11
09.04.2018 11:16 |
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gmg
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PSM Tec Bauart 4023 Spielpaket "Galaxy Energie" |
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zur Frage
Zitat: |
Ob diese "Modifikation" vom Verordnungsgeber tatsächlich so gewünscht war???? |
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von gmg: Zumindest hat der Verordnungsgeber diese Option bereits in seinem Beschluss als mögliche Option vorgeschlagen:
Zitat: |
Sonderspiele wären noch möglich ... |
|
siehe BR-Drs 437/13 (Beschluss)
"Energie" sind Sonderspiele, denn sie werden im Rahmen einer echten Zufallsentscheidung erspielt und und Geld gibt's dafür nur nach einer weiteren Zufallsentscheidung (= echtes Spiel).
Ansonsten werden die Geräte nach der ersten Übergangsstufe zu TR 5.0 vor allem deshalb attraktiv, weil Aufsteller langsam die neuen Thematiken einführen können. In einem Jahr wird ein Spieler natürlich wissen, dass er beim Betreten einer Spielhalle seinen Wunsch "Ich möchte am Gerät Novo/Magie/Maximus XY spielen" äußern muss, um dann die dafür bestimmte Spielerkarte zu erhalten. Diesen November wird er es definitiv noch nicht verinnerlicht haben. Auch das Personal muss entsprechend geschult werden, etwa dahingehend, dass keine Spielerkarten abhanden kommen.
Auch der Umgang mit Fiskaldaten, etwa mit BWN.pro (Tresor), wird einfacher, wenn nicht gleich alle Geräte davon betroffen sind. |
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Und was ist mit dem Freischaltkonzept a la Fraunhofer mit dem generierten Freischaltcode statt der Spielerkarte ?
Grüße
__________________ gmg
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13
09.04.2018 18:19 |
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walterf
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Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen.
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14
10.04.2018 16:27 |
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PeterSt
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Zitat: |
Original von walterf:
Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 [sic!] welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen. |
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Welche steuerrechtliche Anforderung ändert sich denn zu diesem Stichtag???
Bauartzulassungen für solche Geräte gibt es seit Dezember 2017. Angepriesen und angeobten werden sie seit Monaten von allen Herstellern. Die Auslieferungen sollen im Mai bzw. Juni starten. Wer wollte, der könnte also jetzt umsteigern. Und wen jeder zum 11.11.2018 umsteigen müsste, dann müsste er bereits jetzt umsteigen.
Die Aussage ist also unsinnig. Sie dürfte darauf zurückzuführen sein, dass walterf nicht für Finanzbehörden arbeitet. Andernfalls würde ihn ein Gericht nachträglich stoppen.
ABER: Meine Aussage sollte keinesfallls als Freibrief verstanden werden! Jeder Unternehmer muss seine Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen, und das bereits seit Jahren. Dafür empfehlen sich die renommierten Anbieter von Vernetzungs- und Backoffice-Software. Dabei sollten die Prozesse, die die Software abwickelt, durch eine Dokumentation transparent dargelegt sein. Dazu gehört z.B., dass Zwischenauslesungen ("ohne Löschen"), die für statistische Belange und zur Detektion von Manipulationen erstellt werden, ebenso verfügbar bleiben.
__________________ PeterSt
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15
11.04.2018 13:46 |
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walterf
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Zitat: |
Original von PeterSt
(...)
Jeder Unternehmer muss seine Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen, und das bereits seit Jahren. Dafür empfehlen sich die renommierten Anbieter von Vernetzungs- und Backoffice-Software. Dabei sollten die Prozesse, die die Software abwickelt, durch eine Dokumentation transparent dargelegt sein.(...). |
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Schön, dass darüber auch mal gesprochen wird.
Bis jetzt wurde doch der Eindruck erweckt, stellt die tollen Lightgeräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung auf und alles ist im grünen Bereich.
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können.
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16
12.04.2018 13:54 |
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PeterSt
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Zitat: |
Original von walterf:
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können. |
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Leider zweimal falsch:
Erstens ist, wie bereits gesagt, der 11.11.2018 kein fiskalisch maßgeblicher Stichtag, sondern die betreffenden Vorgaben wie GoBD (14.11.2014) gelten bereits seit Jahren. Konkret handelt es sich um Vorgaben, wie erzeugte Daten aufzubewahren sind.
Zweitens ist dafür, welche Eigenschaften ein Geldspielgerät aufweisen muss, einzig die PTB für die Prüfung verantwortlich -- natürlich auf Grundlage der SpielV und der darin vorgesehenen Übergangsfristen. Bei den maßgeblichen Novellen der SpielV war das BMF nicht nur eingebunden, sondern es hat auch nachträglich bestätigt, dass die maßgebenden Vorgaben GoBD und SpielV sind. Entsprechend wurde für den Bereich der Warenautomaten vom BMF auf die Notwendigkeit hingewiesen, erzeugte Daten gemäß GoBD aufzubewahren.
Ich wünsche einen "ruhigen Schlaf", auch vor dem 11.11.2018, und zwar mit GoBD.
__________________ PeterSt
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17
12.04.2018 17:01 |
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walterf
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von walterf:
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können. |
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Leider zweimal falsch:
Erstens ist, wie bereits gesagt, der 11.11.2018 kein fiskalisch maßgeblicher Stichtag, sondern die betreffenden Vorgaben wie GoBD (14.11.2014) gelten bereits seit Jahren. Konkret handelt es sich um Vorgaben, wie erzeugte Daten aufzubewahren sind.
Zweitens ist dafür, welche Eigenschaften ein Geldspielgerät aufweisen muss, einzig die PTB für die Prüfung verantwortlich -- natürlich auf Grundlage der SpielV und der darin vorgesehenen Übergangsfristen. Bei den maßgeblichen Novellen der SpielV war das BMF nicht nur eingebunden, sondern es hat auch nachträglich bestätigt, dass die maßgebenden Vorgaben GoBD und SpielV sind. Entsprechend wurde für den Bereich der Warenautomaten vom BMF auf die Notwendigkeit hingewiesen, erzeugte Daten gemäß GoBD aufzubewahren.
Ich wünsche einen "ruhigen Schlaf", auch vor dem 11.11.2018, und zwar mit GoBD. |
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Frage:
Was treibt dich an, den Aufstellern die Lightgeräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung schmackhaft zu machen?
Da steckt doch irgendwas dahinter, nur neue Marktanteile?
Glaub`ich nicht!
Sollen die Aufsteller bei kommenden Prüfungen über die Wupper gehen?
Also Marktbereinigung
Schon eher.
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18
12.04.2018 17:57 |
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dieter116
König
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Arbeitest du bei/für Novomatic ?
Den Betreibern geht es um die 'Spielerkarte' , nicht um die Aufzeichnung.
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19
13.04.2018 05:15 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original vom gmg (09.04.2018, leider zunächst übersehen):
Und was ist mit dem Freischaltkonzept a la Fraunhofer mit dem generierten Freischaltcode statt der Spielerkarte ?
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Zunächst: Ein Freischaltcode ist eine Spielerkarte, nämlich ein "temporär mit beschränkter Gültigkeit erzeugtes Identifikationsmittel" (BR-Drucksache 437/13, S. 27).
In meinen Augen ist dieses Hersteller-übergreifende System in Spielhallen "alternativlos", aber es wird den Übergangsstress bei Non-Light-Geräten nur mildern, nicht verhindern. Mal sehen, wie die Details aussehen, in denen sich die Hersteller bzw. sonstigen Anbieter von Vernetzungssoftware sicher unterscheiden werden.
Große Probleme werden aber die Aufsteller bekommen, die noch keine (oder nur eine gaaaanz alte) Vernetzung haben. Die werden nicht nur beim strukturierten Handling der Giga-Byte von Fiskaldaten ihre liebe Mühe haben!
Und für die Gastronomie, wo eine solche Vernetzung nicht lohnt oder am Wirt scheitert, wird man gespannt sein dürfen auf praxisgerechte Konzepte für die Spielerkarte und das Handling der Fiskaldaten. Ich denke, dass die nächsten Monate spannend sein werden.
__________________ PeterSt
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20
16.04.2018 11:43 |
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