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Zum Ende der Seite springen Niedersachsen: Möllring untersagt privater Spielbank das Internet-Glücksspiel
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 Niedersachsen: Möllring untersagt privater Spielbank das Internet-Glücksspiel anders 17.02.2007 20:27

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Niedersachsen: Möllring untersagt privater Spielbank das Internet-Glücksspiel

Internet – Glücksspiele endlich vom Tisch!

Eine klare und weise Entscheidung im öffentlichen Interesse.

Jetzt muss nur noch das Glücksspiel im Fernsehen unterbunden werden!

Zitat:
Das monatelange Warten hat für die niedersächsischen Spielbanken ein schlechtes Ende: Das Finanzministerium hat entschieden, den Antrag der Spielbankgesellschaft auf Eröffnung eines Internet-Casinos abzulehnen. Wir beziehen uns auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das solche Vorhaben bis Ende 2008 verbietet“, sagte Jürgen Tostberg, Sprecher von Minister Hartmut Möllring, gestern auf Anfrage.

Für das Land hat diese Entscheidung vermutlich eine unangenehme Folge. Die „Casino Austria“, die 2004 die zehn niedersächsischen Spielbanken für rund 90 Millionen Euro erworben hatte, kann jetzt einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen – die Rede ist von 7,6 Millionen Euro. Gleichzeitig drohen Schadensersatzforderungen, weil Casino Austria bereits Millionenbeträge in den Aufbau des Internetspiels investiert hat. 2004 waren nämlich das Land und der Käufer der Spielbanken gemeinsam davon ausgegangen, dass man die Angebote auf das Internet ausweiten kann. Ein entsprechender Passus wurde in den Kaufvertrag übernommen.

Mittlerweile allerdings hat sich die Lage gründlich verändert: Das Bundesverfassungsgericht verlangte im vergangenen Jahr energische Aktivitäten der Länder gegen die um sich greifende Spielsucht – sozusagen als Gegenleistung dafür, dass der Staat weiterhin sein Lotto- und Spielmonopol behalten kann. Die Länder folgen diesem Auftrag auch in dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der von 2008 an in Kraft treten kann. Ob dieses Verhalten das Glücksspielmonopol der Länder auf Dauer sichert, ist fraglich. Bei den Wettbewerbshütern der EU wachsen gleichzeitig die Vorbehalte gegenüber der deutschen Haltung, sich gegenüber Wettanbietern aus dem Ausland abschotten zu wollen. Bisher ließ diese Position der EU die Ministerpräsidenten unbeeindruckt, sie verteidigen ihr Monopol – und erfüllen gleichzeitig die aus Karlsruhe gestellten Auflagen zu Schutzvorkehrungen gegen Spielsucht. Eine davon lautet, keine Internet-Spiele zuzulassen.

Leidtragende dieser Politik ist nun die hiesige Spielbankgesellschaft. Sie hatte in den vergangenen Wochen auf eine Zusage aus dem Finanzministerium gehofft. Die Gewerkschaft ver.di, die das Internet-Casino auch mit Blick auf die Gefährdung der Arbeitsplätze in den herkömmlichen Spielbanken ablehnt, warnte kurz vor Weihnachten gar mit Hinweis auf einen konkreten Termin: Ende Dezember solle die Aktion starten.

Das geschah nicht, da sich Möllrings Ministerium mit der Genehmigung viel Zeit ließ und dicke Aktenordner mit Unterlagen zur Genehmigung anforderte. Die Spielbank ihrerseits begann im Januar mit einem Probelauf für Computerbenutzer. Auf der Internetseite war ein Online-Spiel möglich – allerdings ohne Geldeinsatz, lediglich zur Einstimmung. Die Spielbankgesellschaft wurde auch nicht müde, auf die vielen geplanten Sicherungen hinzuweisen: Man wollte überschuldete Spieler ausschließen, eine Obergrenze der wöchentlichen Einzahlung je Nutzer festlegen und sogar die psychologische Begleitung sicherstellen.

Am Ende blieb das ohne Erfolg: Möllrings Sprecher sagte, man habe sich die Entscheidung „reiflich überlegt“ – und am Ende klar mit Hinweis auf die Rechtslage entschieden. Ob das Land nun einen Teil des Kaufpreises zurückerstatte, werde man abwarten. „Wir prüfen die Sache sorgfältig.“ Denkbar ist auch, dass sich die Spielbankgesellschaft gegen die Verfügung des Ministeriums vor Gericht wehrt. Dann würde ein langer Rechtsstreit drohen.

Gefunden unter: http://www.haz.de/niedersachsen/294824.html
1 17.02.2007 20:27 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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