unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » "Eigentlich bin ich gar nicht da..." » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen "Eigentlich bin ich gar nicht da..."
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 "Eigentlich bin ich gar nicht da..." Jannes 09.02.2018 12:24
 RE: "Eigentlich bin ich gar nicht da..." Harsefeld 13.02.2018 09:31

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.577
Nächster Level: 1.757.916

221.339 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






"Eigentlich bin ich gar nicht da..."

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

bei uns sprach ein Bürger vor, der in einer Woche mit dem Flugzeug nach Indochina will um dort zu leben. Trotzdem möchte er noch schnell ein Gewerbe anmelden. In der Wohnung lebt seine Freundin die Studentin ist. Ich habe die intime Frage gestellt, ob sie denn trotz der Entfernung ein Paar blieben und er bejahte diese Frage. Er wolle beim Einwohnermeldeamt angegeben, dass er dort noch einen Nebenwohnsitz habe.

Inhaltlich möchte er "Beratung bei Online-Glücksspiel angeben". Er will ein paar Freunde beraten, wie und wo sie an die besten Boni kommen, die von den Internetkasinos immer wieder mal angeboten werden.

Vermutlich, und das hat er ja selbst berichtet, braucht er den Gewerbeschein nur, da er seine Beschäftigung als Beamter aufgegeben hat und die private Krankenkasse kann ihn nur weiterversichern, wenn er einen Gewerbeschein vorlegt. Die Versicherung gilt dann auch im fernen Osten.

Erstes Fazit: Er will nur einen Gewerbeschein für die Krankenkasse ermogeln. Sinnvoller wäre natürlich, er würde einfach "Hausmeisterservice" anmelden, statt dieser abstrusen Beratung. Meine Fragen sind nun:
Kann diese Tätigkeit angemeldet werden, oder sprechen glückspielrechtliche Aspekte mit rein.
Soll ich akzeptieren, dass er eigentlich gar nicht in der BRD ist und nur alle paar Monate mal für vielleicht eine Woche in seiner Betriebsstätte ist?
Kann er das mit der Krankenkasse nicht sauberer und korrekter angehen? Klaro, gerade der letzte Punkt geht uns überhaupt nichts an.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 09.02.2018 12:24 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Harsefeld Harsefeld ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-539.jpg

Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 167
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 796.083
Nächster Level: 824.290

28.207 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Das erste Problem ist das Melderecht.

Er kann in Deutschland nicht nur einen Nebenwohnsitz haben. Um in Deutschland einen Nebenwohnsitz zu haben braucht man in Deutschland auch einen Hauptwohnsitz.

Tja und für letzteres muss man sich am Hauptwohnsitz nunja überwiegend aufhalten, was, wenn man eigentlich in Indochina lebt überaus schwierig sein wird.

Gewerberechtlich .. nunja wenn die Freundin - als Angestellte des Betriebes - ihm die Bücher führt und die Rechnungen erstellt und verschickt kann das Gewerbe natürlich bei der Freundin angemeldet werden.

Wichtig ist dazu, dass das Gewerbe auch postalisch erreichbar sein muss, was er durch seine Freundin durchaus sicherstellen kann.

Fazit von mir
Melderechtlich nicht machbar wie geplant.
Gewerberechtlich durchaus möglich. (wenn auch mit Geschmäckle)

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
1 13.02.2018 09:31 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » "Eigentlich bin ich gar nicht da..."


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Polizeiliche Erkenntnisse Bewachungsgewerbe   Heute, 10:18 von JankeOl     Heute, 13:04 von Pitti81   Views: 51
Antworten: 3
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 181
Antworten: 6
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 110.530
Antworten: 2
Standard XGewO Version 1.2 ab 1. Mai 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.06.2023 09:34 von Puz_zle     16.01.2024 18:09 von Puz_zle   Views: 321.729
Antworten: 3
Trödelmärkte am gleichen Tag Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   10.01.2024 12:13 von lp     11.01.2024 07:34 von lp   Views: 29.107
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 204.458 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.884.449


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 80 | Gesamt: 0.162s | PHP: 99.38% | SQL: 0.62%